Originalquelle: ALLRIS-Original
212134 · 2021-12-02 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der von der Oberbürgermeisterin aufgestellte Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht 2018 wird gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Bundesstadt Bonn.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat deswegen gemäß § 116 Abs. 9 i. V. m. § 96 Abs. 1 S.1 GO NRW den Gesamtabschluss für das Jahr 2018 festzustellen.
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Der von der Oberbürgermeisterin aufgestellte Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht 2018 wird gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Bundesstadt Bonn.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat deswegen gemäß § 116 Abs. 9 i. V. m. § 96 Abs. 1 S.1 GO NRW den Gesamtabschluss für das Jahr 2018 festzustellen.
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Die Kommunen haben nach § 2 des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFEG) spätestens zum 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss gem. § 116 GO NRW i. V. m. § 50 ff. KomHVO NRW unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und Konzernrechnungslegung (GoK) aufzustellen. Danach ist jedes Jahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember ein Gesamtabschluss aufzustellen
Der Gesamtabschluss vermittelt einen Gesamtüberblick über die kommunale Finanz-, Vermögens-, Ertrags- und Schuldenlage, in dem er alle aus der Kernverwaltung ausgegliederten Aufgabenbereiche sowie weitere wirtschaftliche Beteiligungen einbezieht. Hierzu hat die Gemeinde ihren Jahressabschluss und die Jahresabschlüsse ihrer wesentlichen verselbstständigten Aufgabenbereiche (vABs) in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren.
Nach der zum Zeitpunkt 31.12.2018 geltenden Rechtslage besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen.
Der 1. Gesamtabschluss der Bundesstadt Bonn zum Stichtag 31.12.2010 wurde am 02.10.2017 in den
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 02.12.2021
4.2 Gesamtabschluss der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2018 ungeändert beschlossen
212134
Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021
5.32 Gesamtabschluss der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2018 ungeändert beschlossen
212134
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss:
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2018 zu Eigen und gibt auf dieser Grundlage folgende Erklärung ab:
Der von der Oberbürgermeisterin aufgestellte Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht 2018 wird gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Bundesstadt Bonn.
Der Rechnung
_Gekürzt (1612 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51379?offset=1200_