Originalquelle: ALLRIS-Original
212137 · 2022-01-20 · Beschlussvorlage · öffentlich
Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die im nördlichen Teil des Grundstücks Genscherallee 3 gelegenen Stellplatzflächen wird erst fortgeführt, wenn seitens des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW konkrete Bauabsichten bestehen und zum Zwecke derer Realisierung ein Antrag auf Änderung des bestehenden Planungsrechts gestellt wird. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird dann entsprechend dem Ratsbeschluss vom 28.06.2021 zu prüfen sein, ob eine Wohnbebauung an dieser Stelle mit den von der Umgebung (Umspannwerk und DB-Bahngleise) ausgehenden Emissionen (Schienenlärm und Magnetfeld) verträglich ist.
Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die im nördlichen Teil des Grundstücks Genscherallee 3 gelegenen Stellplatzflächen wird erst fortgeführt, wenn seitens des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW konkrete Bauabsichten bestehen und zum Zwecke derer Realisierung ein Antrag auf Änderung des bestehenden Planungsrechts gestellt wird. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird dann entsprechend dem Ratsbeschluss vom 28.06.2021 zu prüfen sein, ob eine Wohnbebauung an dieser Stelle mit den von der Umgebung (Umspannwerk und DB-Bahngleise) ausgehenden Emissionen (Schienenlärm und Magnetfeld) verträglich ist.
Bisherige Abläufe
Die Apeiron restaurant & retail management GmbH ist im Jahre 2018 mit dem Wunsch an die Bundesstadt Bonn herangetreten, auf dem damals noch städtischen Grundstück Joseph-Beuys-Allee/Emil-Nolde-Straße/Umspannwerk der Westnetz GmbH (südlicher Teil) eine neue Verwaltungszentrale mit Schulungsräumen für ihre Mitarbeitenden zu entwickeln, da die bestehende Firmenzentrale an der Ollenhauerstraße 1 für die Expansionsüberlegungen des Unternehmens nicht mehr ausreicht. Da die Festsetzungen des für das Grundstück bestehenden Bebauungsplanes Nr. 7920-16 den Bauabsichten entgegenstanden, sollte neues Planungsrecht in Form des Bebauungsplanes Nr. 6719-7 geschaffen werden.
Nördlich an das ehemals städtische Grundstück grenzen unbebaute Flächen des Landes NRW an, die durch eine Stellplatznutzung an diesem zentralen Standort ebenfalls mindergenutzt sind und daher, zur städtebaulichen Neuordnung des Gesamtbereiches, in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6719-7 einbezogen wurden. Hier ist aus städtebaulicher Sicht eine Weiterführung der fünfgeschossigen Bebauung zur räumlichen Fassung des Straßenraumes und zur Weiterentwicklung des Bundesviertels möglich.
Der Aussch
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022
5.10 Weiterführung des Verfahrens Bebauungsplan Nr. 6719-7, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, „Joseph-Beuys-Allee“ ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB
Beschluss: Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die im nördlichen Teil des Grundstücks Genscherallee 3 gelegenen Stellplatzflächen wird erst fortgeführt, wenn seitens des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW konkrete Bauabsichten bestehen und zum Zwecke derer Realisierung ein Antrag auf Änderung des bestehenden Planungsrechts gestellt wird. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird dann entsprechend dem Ratsbeschluss vom 28.06.2021 zu prüfen sein, ob eine Wohnbebauung an dieser Stelle mit den von der Umgebung (Umspannwerk und DB-Bahngleise) ausgehenden Emissionen (Schienenlärm und Magnetfeld) verträglich ist.
An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.
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