Originalquelle: ALLRIS-Original
212145 · 2021-12-08 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Der Antrag für das ISEK Innenstadt Bad Godesberg auf Städtebauförderung 2022–2025 (s. D.S: 211222) wurde am 30.9.2021 fristgerecht eingereicht und Gespräche mit der Bezirksregierung Köln haben am 8.11.2021 stattgefunden. Dabei wurde deutlich, dass der Planungsstand für die investiven Maßnahmen (Projekt A 2.1 – A.2.3), die nach der bisherigen Zeitschiene Ende 2022 mit einem ersten Spatenstich begonnen werden sollten, noch nicht als ausreichend angesehen wird, um die erforderliche Bewilligungsreife zu attestieren. Diese müsste jedoch nach Aussage der Bezirksregierung spätestens vor Ende des ersten Quartals 2022 gesichert sein, um den Gesamtantrag der Stadt Bonn für Bad Godesberg (2022-2025) in die Kategorie "A" einzustufen und den Entscheidungsträgern Regionalrat, Land und Bund zu empfehlen, die ersten investiven Maßnahmen in das Städtebauförderprogramm 2022 aufzunehmen. Der Förderantrag für das ISEK Bad Godesberg wird in die Kategorie B aufgenommen, mit der Anträge bezeichnet werden, die noch Qualifizierungsbedarf aufweisen. Dies wirkt sich dann auch auf die nicht baulichen Maßnahmen aus, da der Hauptfokus der Städtebauförderung in der Aufwertung des öffentlichen R
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 08.12.2021
12.3 ISEK Innenstadt Bad Godesberg - Antrag auf Städtebaufördermittel 2022-2025 hier: Ergebnisse aus dem Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln vertagt
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Die Mitteilungsvorlage wurde vertagt.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021
7.12 ISEK Innenstadt Bad Godesberg - Antrag auf Städtebaufördermittel 2022-2025 hier: Ergebnisse aus dem Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln zur Kenntnis genommen
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Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.
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Sachverhalt
Trotz des von uns nicht in Frage gestellten Engagements der Verwaltung zur Hebung von Städtebauförderungsmitteln für das ISEK Bad Godesberg ist die nun bekannt gewordene Verzögerung von mindestens einem Jahr bei der Realisierung ein temporärer Rückschlag, der der Erläuterung bedarf und bei dem die Bevölkerung durch Offenlegung aller Sachverhalte mitgenommen werden muss, um deren Motivation zu erhalten.
Beschlussvorschlag
Die Mittteilungsvorlage wird zum ordentlichen Tagesordnungspunkt erhoben.
Stellungnahme der Verwaltung
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2022089
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung informiert im Zusammenhang über folgende positive Nachricht.
Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat in einer Pressemitteilung die zur Förderung vorgesehenen Kommunen im Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" veröffentlicht:
Die Stadt Bonn hat sich mit der Innenstadt von Bad Godesberg erfolgreich im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens (1. Schritt) qualifiziert. Die eingereichte Projektskizze wurde positiv bewertet, sodass das BMI entschieden hat, die Projektskizze mit den sieben Projekten aus dem ISEK Bad Godesberg für das sich nun anschließende formale Zuwendungsverfahren vorzusehen (2. Schritt). In einem zweiten Schritt gilt es nun, die Interessensbekundung weiter zu entwickeln und auszuarbeiten. Das BMI und BBSR werden in Kürze mit den Antragsunterlagen, Angaben zur Einreichungsfrist sowie weiteren Informationen für die Antragsphase auf die Verwaltung zukommen. Die Stadt Bonn erhält dementsprechend eine Frist, innerhalb derer der formelle Antrag dann eingereicht werden muss.
Grundlage für die Teilnahme am Programm bildete der Ratsbeschluss vom 16.09.21 (Ds-Nr. 211222-01 ST) mit den sieben ISEK Projekten:
Ort der Begegnung (A)
Zentre
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Vergabeverhandlung mit dem Wettbewerbssieger (Masterplan öffentlicher Raum + Realisierungsbereich in Bauabschnitten) konnten die bewilligungsreifen Unterlagen der Bezirksregierung nicht fristgerecht eingereicht werden. Die nächsten Abstimmungen mit der Bezirksregierung werden daher im Rahmen der geplanten erneuten Antragsstellung zum September 2022 erfolgen. Im Wesentlichen wird der Antrag inhaltlich mit dem Maßnahmenpaket, das 2021 abgegeben wurde, übereinstimmen und durch bis September 2022 vorliegende Unterlagen ergänzt. Zwischenzeitlich wurde für 7 ISEK Projekte ein Antrag auf Zuwendungen aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ gestellt (DS-Nr. 212145-03 ST). Förderunschädlich kann in 2022 nach Vergabe der Planungsleistungen die Planung zur Umgestaltung Am Fronhof auf Basis des Wettbewerbsergebnisses ausgearbeitet werden.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung berichtet gegenüber der Bezirksvertretung Bad Godesberg
Die Berichterstattung erfolgt im Bedarfsfall nichtöffentlich