Originalquelle: ALLRIS-Original
212147 · 2021-12-01 · Beschlussvorlage · öffentlich
Gemäß § 6 Abs. 6 Schulgesetz NRW erhält die GGS Peter-Klein-Straße zum Schuljahr 2022/2023 die Bezeichnung
Gemeinschaftsgrundschule Am Apfelgarten der Bundesstadt Bonn
(GGS Am Apfelgarten).
Die Wirksamkeit der Namensgebung erfolgt gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 SchulG mit Schuljahresbeginn am 01.08.2022.
Gemäß § 6 Abs. 6 Schulgesetz NRW erhält die GGS Peter-Klein-Straße zum Schuljahr 2022/2023 die Bezeichnung
Gemeinschaftsgrundschule Am Apfelgarten der Bundesstadt Bonn
(GGS Am Apfelgarten).
Die Wirksamkeit der Namensgebung erfolgt gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 SchulG mit Schuljahresbeginn am 01.08.2022.
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 27. September 2018 unter der __DS-Nr. 1812281__ beschlossen, dass eine eigenständige Grundschule in der Peter-Klein-Straße 4 unter gleichzeitiger Auflösung der dortigen Dependance der KGS Paulusschule zum Schuljahr 2019/2020, errichtet wird. Die Bezirksregierung Köln hat diesen Beschluss am 08.10.2018 genehmigt.
Als Ergebnis des Bestimmungsverfahrens über die Schulart hat die obere Schulaufsichtsbehörde am 05.11.2018 entschieden: Die neue Grundschule in der Peter-Klein-Straße 4 in 53117 Bonn (ab SJ 2019/2020) ist als Gemeinschaftsgrundschule zu errichten __(DS-Nr. 1812281NV4__ ).
Seitdem führt die Schule nach ihrem Standort die Bezeichnung „GGS Peter-Klein-Straße“.
Die Schulkonferenz der GGS Peter-Klein-Straße hat am 22.06.2021 – vorbehaltlich der Zustimmung des Schulträgers – in einer eigens dafür einberufenen Sitzung einstimmig beschlossen, dass die Schule den Namen „GGS Am Apfelgarten“ erhalten soll.
Diesem Beschluss ist ein mehrstufiges und umfassendes Beteiligungsverfahren vorausgegangen,
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Schulausschusses vom 01.12.2021
17.3 Namensänderung der GGS Peter-Klein-Straße in „Gemeinschaftsgrundschule Am Apfelgarten der Bundesstadt Bonn (GGS Am Apfelgarten)“ ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis: - einstimmig -
Empfehlung:
Gemäß § 6 Abs. 6 Schulgesetz NRW erhält die GGS Peter-Klein-Straße zum Schuljahr 2022/2023 die Bezeichnung
Gemeinschaftsgrundschule Am Apfelgarten der Bundesstadt Bonn (GGS Am Apfelgarten).
Die Wirksamkeit der Namensgebung erfolgt gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 SchulG mit Schuljahresbeginn am 01.08.2022.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021
6.53 Namensänderung der GGS Peter-Klein-Straße in „Gemeinschaftsgrundschule Am Apfelgarten der Bundesstadt Bonn (GGS Am Apfelgarten)“ geändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung AfD
Beschluss:
Gemäß § 6 Abs. 6 Schulgesetz NRW erhält die GGS Peter-Klein-Straße zum Schuljahr 2022/2023 die Bezeichnung
Gemeinschaftsgrundschule Am Apfelgarten der Bundesstadt Bonn (GGS Am Apfelgarten).
Die Wirksamkeit der Namensgebung erfolgt gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 SchulG mit Schuljahresbeginn am 01.08.2022.
Zukünftig sollen bei der Namensgebung städtischer Schulen vermehrt Frauennamen berücksichtigt werden.
Die fett gedruckte Ergänzung beantragt Frau Bzv. Lipprandt, SPD. Frau Bzv. Langer -Volt-, bittet um Prüfung zu Protokoll, ob der Name nicht „Gemeinschaftsgrundschule der Bundesstadt Bonn Am Apfelgarten“ heißen müsste. Bzv.Schönowsky –LINKE- reklamiert bei Anerkennung der Tagesordnung für die BVBO eine Beschlusskompetenz gem. §7 Ziffer 2 Buchstabe u) der Bezirkssatzung. Daraufhin wird der Punkt zum Beschlusspunkt geändert.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021
5.18 Namensänderung der GGS Peter-Klein-Straße in „Gemeinschaftsgrundschule Am Apfelgarten der Bundesstadt Bonn (GGS Am Apfelgarten)“ nicht abgestimmt
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Abstimmungsergebnis: nicht abgestimmt, die Beschlussfassung obliegt der BV Bonn
Die nicht abgestimmte Vorlage hatte folgenden Wortlaut: Gemäß § 6 Abs. 6 Schulgesetz NRW erhält die GGS Peter-Klein-Straße zum Schuljahr 2022/2023 die Bezeichnung
Gemeinschaftsgrundschule Am Apfelgarten der Bundesstadt Bonn (GGS Am Apfelgarten).
Die Wirksamkeit der Namensgebung erfolgt gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 SchulG mit Schuljahresbeginn am 01.08.2022.
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