Originalquelle: ALLRIS-Original

Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2023 bis 2025

212155 · 2021-12-09 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Am 24.06.2021 hat der Rat der Bundesstadt Bonn den Doppelhaushalt 2021/2022, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis einschließlich 2025 sowie die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2021 bis 2024 beschlossen.

Im Falle einer Haushaltsplanung für zwei Jahre ist nach § 9 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) dem Rat eine Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, bezogen auf die dem zweiten Haushaltsjahr (2022) folgenden drei Jahre (2023 bis 2025) vorzulegen. Darüber hinaus müssen Anlagen nach § 1 Abs. 2 Nummern 8 bis 10 KomHVO, die nach der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung nach Abs. 1 erstellt worden sind, der Fortschreibung beigefügt werden (siehe III.).

Einer Beschlussfassung hierzu bedarf es nicht, da mit der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung die Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022 nicht verändert wird und die endgültigen Festsetzungen für die Jahre 2023 ff. den zukünftigen Haushaltsberatungen vorbehalten bleiben.

Die Verwaltung informiert quartalsweise den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe sowie den Rat in den jeweiligen Berichten über die haushaltswirt

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge