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Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Weihnachtsmarktes im Stadtbezirk Bonn

212158 · 2021-12-07 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Bonner Weihnachtsmarktes wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

Die epidemiologische Lage wird selbstverständlich weiter beobachtet und kann

noch zu Veränderungen des Formates bis hin zur Absage führen, wie das auch

für andere Veranstaltungen gilt.

Beschlussvorschlag

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Bonner Weihnachtsmarktes wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

Die epidemiologische Lage wird selbstverständlich weiter beobachtet und kann noch zu Veränderungen des Formates bis hin zur Absage führen, wie das auch für andere Veranstaltungen gilt.

Begründung

Mit Mail vom 7. Oktober 2021 beantragte Frau Maike Reinhardt in ihrer Funktion als Geschäftsführerin des city-marketing bonn e.V. , dieser als Vertreter des örtlichen innerstädtischen Einzelhandels, gemäß § 6 (1) und (4) des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) eine Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung zu folgendem Termin: Sonntag, 12. Dezember 2021, von 13: 00 bis 18: 00 Uhr. Die Begründung des Antrags umfasst im Wesentlichen die folgenden Ausführungen:

Anlass seien die (Teil-) Weihnachtsmärkte in der Bonner City auf dem Münsterplatz, dem Bottlerplatz, dem Friedensplatz, der Windeckstraße, der Vivatsgasse und der Poststraße.

Der Gesamtzeitraum der Bonner Weihnachtsmärkte erstrecke sich vom 17. November bis zum 23. Dezember 2021.

Weihnachtsmärkte gebe es in Bonn schon sehr lange. Stellten die Weihnachtsmärkte in Bonn früher vorrangig Warenmärkte dar, die Schaustellern, Handwerkern und Händlern eine Einkommensmöglichkeit geboten hätten und die Bevölkerung mit Lebensmitteln für die bevorstehende Adventszeit und das bevorstehende Weihnachtsfest versorgten (Versorgungsfunktion der Weihnachtsmärkte), stehe heute mehr der gesellschaftliche und soziale Aspekt

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021

8.13 Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Weihnachtsmarktes im Stadtbezirk Bonn ungeändert beschlossen

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Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen Linke, 3 GRÜNE und Rheingrün

Ergebnis der Anhörung: Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Bonner Weihnachtsmarktes wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Die epidemiologische Lage wird selbstverständlich weiter beobachtet und kann noch zu Veränderungen des Formates bis hin zur Absage führen, wie das auch für andere Veranstaltungen gilt.

Anlage 1 Anlage 1 OBV Weihnachtsmaerkte 2021

Seite 1 von 2 Anlage 1 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Weihnachtsmarktes im Stadtbezirk Bonn Vom

Auf Grund des § 6 Absatz 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516/SGV. NRW. 7113), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172), und den §

_Gekürzt (2584 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:35041?offset=1200_

2021-12-09 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021

5.37 Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Weihnachtsmarktes im Stadtbezirk Bonn ungeändert beschlossen

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Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen Linke, Stv. Erdmann -Die Partei- und Stv. Poppe-Reiners -RheinGrün-

Beschluss: Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Bonner Weihnachtsmarktes wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Die epidemiologische Lage wird selbstverständlich weiter beobachtet und kann noch zu Veränderungen des Formates bis hin zur Absage führen, wie das auch für andere Veranstaltungen gilt.

An einer Aussprache beteiligten sich: Stv. Schenkel -Die Linke-, Stv. Schmitt -BBB-, Stv. Schröder -FDP- sowie Stv. Martin -VOLT-

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