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212173 · 2022-01-12 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Beitragserhöhung des MRE-Netzwerkes Regio Rhein-Ahr wird zugestimmt. Die Bundesstadt Bonn spricht sich dabei für die Ausbaustufe III des Netzwerkes aus.
Der Beitragserhöhung des MRE-Netzwerkes Regio Rhein-Ahr wird zugestimmt. Die Bundesstadt Bonn spricht sich dabei für die Ausbaustufe III des Netzwerkes aus.
Das MRE-Netzwerk Regio Rhein-Ahr wurde im September 2010 gegründet. Mitglieder waren neben der Bundesstadt Bonn zunächst der Rhein-Sieg Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis, der Rhein-Erft Kreis, der Oberbergische Kreis sowie der Kreis Ahrweiler. Zwischenzeitlich wurde der Kreis der Mitglieder um die Städte Köln und Leverkusen sowie den Kreis Neuwied erweitert.
Mit Datum vom 10.06.2010 wurde ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Netzwerk und dem Universitätsklinikum Bonn (UKB) abgeschlossen, zunächst befristet bis zum 31.08.2014. Ausführende Stelle beim UKB ist dabei das Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit (IHPH). Die konstituierende Sitzung fand am 13.09.2010 statt.
Mit vorgenanntem Vertrag wird das UKB beauftragt, einen regionalen Koordinator für das Management multiresistenter Erreger in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens im südlichen Regierungsbezirk Köln und dem angrenzenden Kreis Ahrweiler zur Verfügung zu stellen. Wesentliche Aufgaben sind die Koordination des Umgangs mit MRE in Krankenhäusern und die Verhinderung einer Ausbreitung derselben durch effektivere Kommunikation und Informationsaustausch. Darüber hinaus sollen die wissen
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Stellungnahme der Verwaltung
Zu den Empfehlungen des AMSG nach Behandlung der DS-Nr. 212173 in der Sitzung vom 12.01.2022 ist von der Verwaltung folgendes anzumerken:
Den Gesundheitsämtern obliegen zahlreiche, insbesondere in § 2 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) aufgeführte Aufgaben, wie etwa die Hinwirkung auf eine angemessene gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung und die Überwachung der Einhaltung hygienischer Anforderungen.
Nach § 9 ÖGDG NRW sollen die Gesundheitsämter zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten insbesondere durch Aufklärung, Beratung und Aufdeckung von Infektionsketten beitragen.
Die Problematik multiresistenter Erreger hat in Häufigkeit und Komplexität in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Trend sich auch künftig fortsetzen und ohne Gegenmaßnahmen zu einer ernstzunehmenden Belastung des Gesundheitssystems entwickeln wird.
Zur Bewältigung der sich daraus ergebenden komplexen Aufgabenstellungen ist oftmals eine fachliche Expertise vonnöten, die teilweise die Kapazitäten eines einzelnen Gesundheitsamtes übersteigen kann. Aus diesem Grund sieht § 3 ÖGDG NRW vielfältige Formen
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