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Förderprogramm „KommunalerKlimaschutz.NRW“Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“hier: Ausbauplanung und Einleitung des Vergabeverfahrens für die Radpendlerroute Abschnitt 1.1 Bonn-Alfter-Bornheim

212174 · 2022-01-19 · Beschlussvorlage: Einleitung · öffentlich

Sachverhalt

  1. Der vorgelegten Ausbauplanung für die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radpendlerroute, Abschnitt 1.1, von Stadtgrenze zu Alfter/ehemals K12n bis kreuzend Grootestraße und von Brühler Straße bis Dransdorfer Bach im Rahmen des Förderprogramms „Kommunaler Klimaschutz.NRW“, Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“, wird zugestimmt.
  2. Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.4 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Ausführung der unter Punkt 1 beschlossenen Maßnahme wird zugestimmt.

Beschlussvorschlag

  1. Der vorgelegten Ausbauplanung für die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radpendlerroute, Abschnitt 1.1, von Stadtgrenze zu Alfter/ehemals K12n bis kreuzend Grootestraße und von Brühler Straße bis Dransdorfer Bach im Rahmen des Förderprogramms „Kommunaler Klimaschutz.NRW“, Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“, wird zugestimmt.
  2. Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.4 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Ausführung der unter Punkt 1 beschlossenen Maßnahme wird zugestimmt.

Begründung

Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.03.2019 den Beschluss zur Teilnahme der Bundesstadt Bonn am Förderprogramm “Kommunaler Klimaschutz.NRW“ - Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ gefasst (DS 1910687). Mit dem Projekt „Emissionsfreie Innenstadt“ verfolgt die Bundesstadt Bonn das Ziel, Treibhausgasemissionen zu verringern und damit dem Klimawandel zu begegnen. Hierfür wurde ein Konzept zur Stärkung der emissionsfreien Mobilität im Stadtgebiet erstellt, im Rahmen dessen der Ausbau der Fahrradinfrastruktur eine wesentliche Rolle spielt.

Ein Bestandteil des Ratsbeschlusses ist die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radpendlerroute, Abschnitt 1.1: Stadtgrenze zu Alfter/ehemals K12n bis kreuzend Grootestraße und Brühler Straße bis Dransdorfer Bach.

Die genannte Route hat der Rat ebenfalls als Bestandteil des Verkehrs-entwicklungsplanes in seiner Sitzung am 28.06.2012 beschlossen (DS 1112560EB23).

Der Abschnitt 1.1 in der Radpendlerroute (Bonn-Alfter-Bornheim) soll deutlich verbessert werden. Ein Ausbau bedeutet in diesem Fall im Wesentlichen die Verbreiterung bestehender eigenständiger Radwege und deren grundhafte Erneuerung sowie eine verbesserte Ausstattung. Di

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2022-02-10 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022

5.11 Förderprogramm „KommunalerKlimaschutz.NRW“ Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ hier: Ausbauplanung und Einleitung des Vergabeverfahrens für die Radpendlerroute Abschnitt 1.1 Bonn-Alfter-Bornheim ungeändert beschlossen

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Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB

Beschluss:

  1. Der vorgelegten Ausbauplanung für die Erweiterung/Erneuerung einer

Radroute zur Radpendlerroute, Abschnitt 1.1, von Stadtgrenze zu Alfter/ehemals K12n bis kreuzend Grootestraße und von Brühler Straße bis Dransdorfer Bach im Rahmen des Förderprogramms „KommunalerKlimaschutz.NRW“, Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“, wird zugestimmt.

  1. Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.4 der Vergabeordnung

der Bundesstadt Bonn zur Ausführung der unter Punkt 1 beschlossenen Maßnahme wird zugestimmt.

An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.

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