Originalquelle: ALLRIS-Original
212174 · 2022-01-19 · Beschlussvorlage: Einleitung · öffentlich
Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.03.2019 den Beschluss zur Teilnahme der Bundesstadt Bonn am Förderprogramm “Kommunaler Klimaschutz.NRW“ - Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ gefasst (DS 1910687). Mit dem Projekt „Emissionsfreie Innenstadt“ verfolgt die Bundesstadt Bonn das Ziel, Treibhausgasemissionen zu verringern und damit dem Klimawandel zu begegnen. Hierfür wurde ein Konzept zur Stärkung der emissionsfreien Mobilität im Stadtgebiet erstellt, im Rahmen dessen der Ausbau der Fahrradinfrastruktur eine wesentliche Rolle spielt.
Ein Bestandteil des Ratsbeschlusses ist die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radpendlerroute, Abschnitt 1.1: Stadtgrenze zu Alfter/ehemals K12n bis kreuzend Grootestraße und Brühler Straße bis Dransdorfer Bach.
Die genannte Route hat der Rat ebenfalls als Bestandteil des Verkehrs-entwicklungsplanes in seiner Sitzung am 28.06.2012 beschlossen (DS 1112560EB23).
Der Abschnitt 1.1 in der Radpendlerroute (Bonn-Alfter-Bornheim) soll deutlich verbessert werden. Ein Ausbau bedeutet in diesem Fall im Wesentlichen die Verbreiterung bestehender eigenständiger Radwege und deren grundhafte Erneuerung sowie eine verbesserte Ausstattung. Di
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022
5.11 Förderprogramm „KommunalerKlimaschutz.NRW“ Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ hier: Ausbauplanung und Einleitung des Vergabeverfahrens für die Radpendlerroute Abschnitt 1.1 Bonn-Alfter-Bornheim ungeändert beschlossen
212174
Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB
Beschluss:
Radroute zur Radpendlerroute, Abschnitt 1.1, von Stadtgrenze zu Alfter/ehemals K12n bis kreuzend Grootestraße und von Brühler Straße bis Dransdorfer Bach im Rahmen des Förderprogramms „KommunalerKlimaschutz.NRW“, Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“, wird zugestimmt.
der Bundesstadt Bonn zur Ausführung der unter Punkt 1 beschlossenen Maßnahme wird zugestimmt.
An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.
Seite 1 von 1