Originalquelle: ALLRIS-Original

CDU-Antrag: Verbreiterung des Rheinuferwegs in Graurheindorf

212189 · 2021-12-07 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Dr. Bettina Ulrike Fischer-Starcke Nicole Bonnie CDU Bezirksfraktion Bonn

Sachverhalt

Der kombinierte Fuß- und Radweg am Estermannufer/Estermannstraße in Graurheindorf ist für das Miteinander von Fußgängern und Radfahrern im Laufe der Jahre viel zu eng geworden. Der stark gestiegene Radverkehr, insbesondere auch mit schnellen E-Bikes, und der Verlauf des Europäischen Radwanderwegs entlang des Rheins sorgen häufig für gefährliche Situationen zwischen Radfahrern und Fußgängern. Insbesondere kleine Kinder, Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen sind durch die räumliche Enge gefährdet. Die Bezirksvertretung Bonn konnte diese Gefährdung und die entstehenden Konflikte zwischen den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern bei ihrem Ortstermin am 2. September 2021 feststellen.

An der in Punkt 2 genannten Stelle kommen zu der räumlichen Enge zwei weitere Faktoren erschwerend hinzu: Kurz vor der genannten Stelle führt der Radweg einen steilen Hang hinunter, so dass Radfahrer aus Richtung Süden (vom Hafen kommend und in Richtung Köln fahrend) zusätzliche Geschwindigkeit bekommen und an genau dieser Stelle besonders schnell sind. Desweiteren transportiert der Kanuclub Blau Weiß Bonn an dieser Stelle seine Kanus aus dem Bootshaus zum Steg im Rhein und kreuzt dabei den Fuß- u

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, zwei Möglichkeiten zur Verbreiterung des Rheinuferwegs ab der Mondorfer Fähre in südlicher Richtung zu prüfen:

  1. Anfrage beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt zur Möglichkeit der Einrichtung eines Metallstegs über dem Ufer des Rheins zur Erweiterung des Geh- und Radwegs.
  1. Anfrage bei der Eigentümergemeinschaft des Hauses Am Rheindorfer Ufer 10 bezüglich eines möglichen Ankaufs des Steilhangs des Hauses zum Rhein hin, um diesen bisher flach abfallenden Hang senkrecht zu bauen. Auf diese Weise könnte ebenfalls der Fuß- und Radweg verbreitert werden. Dieser Umbau des Hangs soll analog zum senkrechten Abfall des Grundstücks Estermannufer 1 (Wassersportverein Blau-Weiß Bonn 1930 e.V.) in direkter Nachbarschaft erfolgen.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021

6.44 CDU-Antrag: Verbreiterung des Rheinuferwegs in Graurheindorf vertagt

212189

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Anerkennung der Tagesordnung

Inhalt des vertagten Antrages: Die Verwaltung wird beauftragt, zwei Möglichkeiten zur Verbreiterung des Rheinuferwegs ab der Mondorfer Fähre in südlicher Richtung zu prüfen:

  1. Anfrage beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt zur Möglichkeit der

Einrichtung eines Metallstegs über dem Ufer des Rheins zur Erweiterung des Geh- und Radwegs.

  1. Anfrage bei der Eigentümergemeinschaft des Hauses Am Rheindorfer

Ufer 10 bezüglich eines möglichen Ankaufs des Steilhangs des Hauses zum Rhein hin, um diesen bisher flach abfallenden Hang senkrecht zu bauen. Auf diese Weise könnte ebenfalls der Fuß- und Radweg verbreitert werden. Dieser Umbau des Hangs soll analog zum senkrechten Abfall des Grundstücks Estermannufer 1 (Wassersportverein Blau-Weiß Bonn 1930 e.V.) in direkter Nachbarschaft erfolgen.

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

212189-01 ST Verbreiterung des Rheinuferwegs in Graurheindorf

Stellungnahme der Verwaltung

Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung die gewünschten Prüfungen vornehmen, verweist aber schon jetzt darauf, dass die Ausarbeitung der Stellungnahme sehr arbeitsintensiv ist und aufgrund der aktuellen, personellen Engpässe nicht umgehend möglich ist.

212189-02 ST Verbreiterung des Rheinuferwegs in Graurheindorf

Stellungnahme der Verwaltung

Ergänzend zur Stellungnahme __212189-01 ST__ hat eine erste verwaltungsinterne Abstimmung unter umweltrechtlichen Aspekten folgendes Ergebnis erbracht:

Der Vorhabenbereich liegt nicht in einem Natura-2000- oder Naturschutzgebiet, aber liegt im Landschaftsschutzgebiet Rheinufer, sowie dem gleichnamigen schutzwürdigen Biotop.

Gemäß den textlichen Festsetzungen der LS-VO Rheinufer sind im Landschaftsschutzgebiet (§ 26 (2) BNat SchG) alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Verboten ist insbesondere bauliche Anlagen zu errichten, Abgrabungen oder sonstige Veränderungen der Bodengestalt vorzunehmen, Boden zu verfestigen oder zu versiegeln.

Der Bau eines Metallsteges sowie ein Umbau des Hangs stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 14 (1) BNat SchG dar und widerspricht den Festsetzungen der LS-VO Rheinufer. Sowohl der Bau eines Metallsteges als auch ein Umbau des Hangs bedürften daher einer naturschutzrechtlichen Befreiung.

Gemäß § 67 BNat SchG kann eine Befreiung von den Verboten der textlichen Festsetzungen des Landschaftsplans ert

_Gekürzt._