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Grüne, SPD, Linke Antrag: Fußgängerbedarfsampel an der Haltestelle „Brühler Straße"

212194 · 2021-12-07 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Grüne Bezirksfraktion Bonn Jakob Kraasch-Tarnowsky SPD Bezirksfraktion Bonn Sabrina Lipprandt Die Linke Bezirksfraktion Bonn Hanno von Raußendorf

Sachverhalt

Gegenüber der Haltestelle „Brühler Straße“ befindet sich eine Moscheegemeinde die zu bestimmten Zeiten große Menschenmengen anzieht, die diese vielbefahrene Straße bisher ohne Unterstützung queren muss.

Zusätzlich fehlt allgemein an der Haltestelle bisher eine Möglichkeit für Fahrgäste die Straße sicher zu überqueren und sich Richtung Paulusplatz/Alt-Tannenbusch zu bewegen ohne signifikante Umwege zu gehen oder die zukünftige Radpendlerroute Bornheim - Alfter - Bonn als Fußgänger*in nutzen zu müssen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt eine „Fußgängerbedarfsampel“ an der Haltestelle „Brühler Straße“ zu errichten und falls aktuell keine Haushaltsmittel vorhanden sind diese im nächsten Haushalt anzumelden.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2021-12-07 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021

6.48 Grüne, SPD, Linke Antrag: Fußgängerbedarfsampel an der Haltestelle „Brühler Straße" vertagt

212194

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Anerkennung der Tagesordnung

Inhalt des vertagten Antrages: Die Verwaltung wird beauftragt eine „Fußgängerbedarfsampel“ an der Haltestelle „Brühler Straße“ zu errichten und falls aktuell keine Haushaltsmittel vorhanden sind diese im nächsten Haushalt anzumelden.

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

212194-01 ST Fußgängerbedarfsampel an der Haltestelle „Brühler Straße"

Stellungnahme der Verwaltung

Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung vom 05.10.2021 unter TOP 6.3 folgenden Beschluss gefasst (DS 201187):

"Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der Moscheegemeinde aufzunehmen, ob diese bereit wäre, einen Grundstückstreifen abzutreten um mit einer leichten Fahrbahnverschwenkung stadtauswärts Raum für eine Querungshilfe zu schaffen.

Sollten die Gespräche zu keinem Ergebnis kommen, wäre vom Ausgang der Stadtbahnhaltestelle „Brühler Straße“ aus eine Fußgänger-Bedarfsampel über die Straße vorzusehen."

Die Gespräche konnten noch nicht geführt werden. Die Verwaltung wird sobald wie möglich unaufgefordert über weitere Entwicklungen berichten.

212194-02 ST Fußgängerbedarfsampel an der Haltestelle „Brühler Straße"

Stellungnahme der Verwaltung

Für den Bau eines Fahrbahnteilers würden ca. 150 m² Grunderwerb benötigt. Auf der Fläche der Moschee würden acht Parkplätze entfallen und es wären umfangreiche Umbauarbeiten erforderlich. So müsste ein Zaun inkl. einer großen Schiebetüranlage versetzt werden. Links neben dem Gelände der Moschee befindet sich eine Zufahrt, die durch die erforderliche Fahrbahnverschwenkung ebenfalls beeinträchtigt würde. Diese Zufahrt besitzt eine Aufstellfläche vor einer Toranlage. Momentan können LKWs, die die Zufahrt zu einem Gewerbegrundstück nutzen, vor dem verschlossenen Tor halten, ohne mit dem Heck in die öffentliche Fläche zu ragen. Für einen Fahrbahnteiler wäre auch in diesem Bereich Grunderwerb erforderlich, so dass zukünftig die vor einem verschlossenen Tor haltenden LKWS den Gehweg bzw. die Fahrbahn blockieren würden.

Aus Sicht des Straßenbaulastträgers sind Grundstücksverhandlungen mit der Moschee nicht zielführend. Für den Bau einer Lichtsignalanlage wurden daher Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 € für den nächsten Doppelhaushalt angemeldet.