Originalquelle: ALLRIS-Original
212195 · 2021-12-07 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Grüne Bezirksfraktion Bonn Jakob Kraasch-Tarnowsky SPD Bezirksfraktion Bonn Sabrina Lipprandt Die Linke Bezirksfraktion Bonn Hanno von Raußendorf
Ein*e Nachtbürgermeister*in bildet bereits in anderen Städten einen wichtigen Teil der lokalen Wirtschaftsförderung und unterstützt eine Entspannung im häufig auftretenden Konfliktfeld zwischen Anwohner*innen und Bar-/Clubbetreibern. Ebenfalls stellt sich der*die Nachtbürgermeister*in gerade in der Corona Pandemie als eine niedrigschwellige Kontaktperson dar, um zum Beispiel zu eruieren wie die lokale Gastronomie oder Bars trotzdem verantwortungsvoll ihre Türen offen halten können.
Ein*e Nachtbürgermeister*in bildet bereits in anderen Städten einen wichtigen Teil der lokalen Wirtschaftsförderung und unterstützt eine Entspannung im häufig auftretenden Konfliktfeld zwischen Anwohner*innen und Bar-/Clubbetreibern. Ebenfalls stellt sich der*die Nachtbürgermeister*in gerade in der Corona Pandemie als eine niedrigschwellige Kontaktperson dar, um zum Beispiel zu eruieren wie die lokale Gastronomie oder Bars trotzdem verantwortungsvoll ihre Türen offen halten können.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021
10.3 Grüne, SPD, Linke-Antrag: Konzept für das Amt eines/einer Nachtbürgermeister*in ungeändert beschlossen
212195
Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU und AfD bei Enthaltung FDP und Stv. Fahrenholtz
Anregung an Rat: Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Einrichtung eines/einer Nachtbürgermeister*in mit den folgenden Eckpunkten zu entwickeln und dem Stadtrat und der BV Bonn vorzulegen:
1) Das Tätigkeitsfeld soll sich zunächst auf das Gebiet der Altstadt fokussieren. 2) Das Aufgabenfeld soll sich an bereits bestehenden Konzepten in anderen Kommunen orientieren. 3) Die Auswahl der Person soll durch eine Beteiligung der Anwohner*innen und der Gewerbetreibenden in gleichem Ausmaße geschehen. 4) Die Finanzierung basiert auf den bereits eingestellten Haushaltsmitteln.
Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
Bei Annahme des Antrags und entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung prüfen, unter welchen Rahmenbedingungen die Position eines Nachtbürgermeisters bzw. einer Nachbürgermeisterin geschaffen werden kann.
Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 15.000 € wurden im Rahmen der Haushaltsberatung für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung gestellt (DS-Nr.: __201928-79AA__ ).
Nach einer ersten Recherche der Verwaltung sind die Aufgaben in anderen Städten ähnlich gestaltet: Der/die Nachtbürgermeister*in nimmt die Vermittlerrolle zwischen Gastronomen, Club- und Barbetreibern, anderen Gewerbetreibenden mit „Ruhebedürfnis“ (z.B. Hotels), Anwohnern, Stadtverwaltung und Feiernden ein und ist deren zentrale/r Ansprechpartner*in.
Die Stellen sind nicht mit ordnungshördlichen/polizeilichen Kompetenzen ausgestattet. Betont wird dagegen die Vernetzungsfunktion zur Stadtverwaltung und die Erschließung von Synergien.
Ziele sind u.a. die Stärkung der Nachtkultur und der Nachtökonomie, die Kommunikation mit allen Beteiligten, die Konfliktvermeidung und -aufarbeitung sowie der kontinuierliche Dialog und die Entfaltung in
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Einrichtung eines/einer
Nachtbürgermeister*in mit den folgenden Eckpunkten zu entwickeln und dem
Stadtrat und der BV Bonn vorzulegen:
1) Das Tätigkeitsfeld soll sich zunächst auf das Gebiet der Altstadt fokussieren.
2) Das Aufgabenfeld soll sich an bereits bestehenden Konzepten in anderen
Kommunen orientieren.
3) Die Auswahl der Person soll durch eine Beteiligung der Anwohner*innen und
der Gewerbetreibenden in gleichem Ausmaße geschehen.
4) Die Finanzierung basiert auf den bereits eingestellten
Haushaltsmitteln.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Einrichtung eines/einer Nachtbürgermeister*in mit den folgenden Eckpunkten zu entwickeln und dem Stadtrat und der BV Bonn vorzulegen:
1) Das Tätigkeitsfeld soll sich zunächst auf das Gebiet der Altstadt fokussieren.
2) Das Aufgabenfeld soll sich an bereits bestehenden Konzepten in anderen
Kommunen orientieren.
3) Die Auswahl der Person soll durch eine Beteiligung der Anwohner*innen und der Gewerbetreibenden in gleichem Ausmaße geschehen.
4) Die Finanzierung basiert auf den bereits eingestellten Haushaltsmitteln.
Begründung
Vorstehender Beschlussvorschlag geht zurück auf einen Antrag der Fraktionen der Grünen, SPD und Die Linke in der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021, der als Anregung an den Rat mit Mehrheit gegen CDU und AfD bei Enthaltung FDP und Stv. Fahrenholtz beschlossen wurde.
__Der Antrag war wie folgt begründet: __
Ein*e Nachtbürgermeister*in bildet bereits in anderen Städten einen wichtigen Teil der lokalen Wirtschaftsförderung und unterstützt eine Entspannung im häufig auftretenden Konfliktfeld zwischen Anwohner*innen und Bar-/Clubbetreibern. Ebenfalls stellt sich der*die Nachtbürgermeister*in gerade in der Corona Pandemie als eine niedrigschwellige Kontaktperson dar, um zum Beispiel zu eruieren wie die lokale Gastronomie oder Bars trotzdem verantwortungsvoll ihre Türen offen halten können.
__Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu lautete: __
Bei Annahme des Antrags und entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung prüfen, unter welchen Rahmenbedingungen die Position eines Nachtbürgermeisters bzw. einer Nachbürgermeisterin geschaffen werden kann.
Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 15.000 € wurden im Rahmen der Haushaltsberatung für die Jahre 2021 und 2022 zur
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Verwaltung setzt eine/n Nachtbürgermeister*in für die Bonner Altstadt ein.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung setzt eine/n Nachtbürgermeister*in für die Bonner Altstadt ein.
Begründung
Der Rat der Stadt Bonn hat auf Vorschlag der Bezirksvertretung Bonn die Verwaltung beauftragt (Drucksachen-Nr. 212195), ein Konzept zur Einführung eines Nachtbürgermeisters bzw. einer Nachtbürgermeisterin für die Altstadt vorzulegen:
„Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Einrichtung eines/einer Nachtbürgermeister*in mit den folgenden Eckpunkten zu entwickeln und dem Stadtrat und der BV Bonn vorzulegen:
1) Das Tätigkeitsfeld soll sich zunächst auf das Gebiet der Altstadt fokussieren.
2) Das Aufgabenfeld soll sich an bereits bestehenden Konzepten in anderen Kommunen orientieren.
3) Die Auswahl der Person soll durch eine Beteiligung der Anwohner*innen und der Gewerbetreibenden in gleichem Ausmaße geschehen.
4) Die Finanzierung basiert auf den bereits eingestellten Haushaltsmitteln.“
Zur Begründung wurde ausgeführt:
„Ein*e Nachtbürgermeister*in bildet bereits in anderen Städten einen wichtigen Teil der lokalen Wirtschaftsförderung und unterstützt eine Entspannung im häufig auftretenden Konfliktfeld zwischen Anwohner*innen und Bar-/Clubbetreibern. Ebenfalls stellt sich der Nachtbürgermeister*in gerade in der Corona-Pandemie als eine niedrigschwellige Kontaktperson dar,
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Der Stadtrat hatte auf Vorschlag der Bezirksvertretung Bonn die Verwaltung beauftragt (Drucksachen-Nr. __212195__ ), eine/n Nachtbürgermeister/in für die Bonner Altstadt zu suchen. Haushaltsmittel waren hierfür bereitgestellt worden.
Auf Grund einer Ausschreibung unter Federführung des Amtes für Wirtschaftsförderung waren 15 Bewerbungen bei der Verwaltung eingegangen. Fünf Bewerber*innen wurden zu einem online geführten Gespräch eingeladen. Teilgenommen hatten Vertreter*innen des Ordnungsamtes, der Wirtschafts förderung und der Bezirksverwaltungsstelle Bonn. Das Bewerbungsverfahren wurde Ende Januar 2023 mit der Vertragsunterzeichnung zwischen der Wirtschaftsförderin der Stadt Bonn und der neuen Nachtbürgermeisterin abgeschlossen. Die Nachtbürgermeisterin hat ihre Aufgabe am 1. Februar 2023 übernommen.
Sie wird
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Die Nachtbürgermeisterin für die Bonner Altstadt, die sich der Bezirksvertretung Bonn in der Sitzung am 18.4.2023 vorgestellt hatte, hat den Honorarvertrag mit der Stadt aus persönlichen Gründen zum 31.7.2023 gekündigt.
Die Verwaltung hat daraufhin zu einem anderen Kandidaten aus dem im Herbst 2022 durchgeführten Ausschreibungsverfahren Kontakt aufgenommen und seine Bereitschaft abgefragt, die Tätigkeit als Nachtbürgermeister für die restliche Laufzeit zu übernehmen. Seine Antwort war positiv, so dass mit Datum vom 1.8.2023 Herr Achim Kettemer der neue Nachtbürgermeister für die Bonner Altstadt ist. Das Vertragsverhältnis wird zunächst am 31.12.2023 enden, kann jedoch bei Erfolg des Projektes verlängert werden. Herr Kettemer ist unter der E-Mail-Adresse __Nachtbuergermeister@Bonn.de__ zu erreichen sowie über die Facebook-Seite __https://www.facebook.com/profile.php?id=100085364157518__
Herr Kettemer wird sich in Kürze der Bezirksvertretung Bonn persönlich vorstellen.
Er wird
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Da die Nachtbürgermeisterin für die Bonner Altstadt den Honorarvertrag mit der Stadt aus persönlichen Gründen zum 31.7.2023 gekündigt hatte, hat mit Datum vom 1.8.2023 Herr Achim Kettemer das Amt des Nachtbürgermeisters für die Bonner Altstadt übernommen und sich am 5.9.2023 der Bezirksvertretung Bonn bereits persönlich vorgestellt (Drucksachen-Nr. __212195-05__ ).
Nach nunmehr vier Monaten hat Herr Kettemer einen ersten Bericht über seine Tätigkeit vorgelegt, der in der Anlage beigefügt ist.
Aus Sicht der Verwaltung gestaltet sich die Zusammenarbeit sehr gut. Daher hat die Verwaltung das Vertragsverhältnis, das ursprünglich am 31.12.2023 endete, um ein Jahr bis Ende 2024 verlängert.
Herr Kettemer ist
Er ist auch weiterhin unter der E-Mail-Adresse [__Nachtbuergermeister@Bonn.de__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public
_Gekürzt._