Originalquelle: ALLRIS-Original
212220 · 2021-12-07 · Einwohnerfrage · öffentlich
Begründung:
Grundstücke für Wohnbebauung sind in Bonn ein rares Gut. Das ehemalige Postareal stellt (neben der Poliklinik und dem Kurfürstenareal) das letzte, noch zur Verfügung stehende äußerst knappe Entwicklungspotential für Wohnnutzungen in der Nordstadt dar. Insbesondere in der Altstadt hat sich das Mietniveau in den letzten Jahren so erhöht, dass angestammte, weniger zahlungskräftige Bevölkerungsgruppen kaum noch auf dem freien Markt eine bezahlbare Wohnung finden.
Mit eigenen Grundstücken hätte die Stadt weit größere Möglichkeiten, die Stadtentwicklung aktiv zu st
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Begründung:
Grundstücke für Wohnbebauung sind in Bonn ein rares Gut. Das ehemalige Postareal stellt (neben der Poliklinik und dem Kurfürstenareal) das letzte, noch zur Verfügung stehende äußerst knappe Entwicklungspotential für Wohnnutzungen in der Nordstadt dar. Insbesondere in der Altstadt hat sich das Mietniveau in den letzten Jahren so erhöht, dass angestammte, weniger zahlungskräftige Bevölkerungsgruppen kaum noch auf dem freien Markt eine bezahlbare Wohnung finden.
Mit eigenen Grundstücken hätte die Stadt weit größere Möglichkeiten, die Stadtentwicklung aktiv zu st
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Grundstücke für Wohnbebauung sind in Bonn ein rares Gut. Das ehemalige Postareal stellt (neben der Poliklinik und dem Kurfürstenareal) das letzte, noch zur Verfügung stehende äußerst knappe Entwicklungspotential für Wohnnutzungen in der Nordstadt dar. Insbesondere in der Altstadt hat sich das Mietniveau in den letzten Jahren so erhöht, dass angestammte, weniger zahlungskräftige Bevölkerungsgruppen kaum noch auf dem freien Markt eine bezahlbare Wohnung finden.
Mit eigenen Grundstücken hätte die Stadt weit größere Möglichkeiten, die Stadtentwicklung aktiv zu steuern und für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Aus diesen Gründen hat der Rat bereits in der letzten Ratsperiode die Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft beschlossen.
Dementsprechend waren in der Bürgerschaft die Hoffnungen groß, dass die Stadt das Grundstück erwerben und in einem offenen Dialogprozess gemeinsam mit den Bürger Innen zu einem Vorzeigeprojekt für bezahlbares Wohnen entwickeln würde, bei dem beispielgebend für andere Projekte auch Maßnahmen zur Abmilderung der extremen Hitzebelastungen mit entwickelt würden.
Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, warum die neue grün-linke Ratsmehrheit bei einem der letzte
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 07.12.2021
1.2 Mitwirkungsmöglichkeiten der BürgerInnen bei der Entwicklung des ehemaligen Postareals vertagt
212220
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Inhalt der vertagten Einwohnerfrage:
verzichtet?
für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 12.02.2020 bisher nicht umgesetzt, „zeitnah einen Vorschlag zur Ausgestaltung des bereits am 24.01.2019 beschlossenen komplexen Bürgerbeteiligungsverfahrens vorzulegen. Dabei sollten die Inhalte des Bürgerantrags vom 20.01.2019 (Alternativplanung entsprechend Punkt 2) berücksichtigt werden. Ziel ist es, die komplexe Bürgerbeteiligung im Jahr 2020 einzuleiten.“ und wann ist mit der Umsetzung dieses Beschlusses zu rechnen?
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Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:
1. Aus welchen Gründen hat der neue Stadtrat auf das Vorkaufsrecht verzichtet?
Der Erwerber hat das Vorkaufsrecht dadurch erfolgreich abgewendet, dass er sich zu einer dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan entsprechenden Bebauung verpflichtet hat. Da die gesetzlichen Voraussetzungen zur Abwendung des Vorkaufsrechts erfüllt waren, konnte die Stadt das Recht nicht ausüben.
2. Aus welchen Gründen hat die Verwaltung den Beschluss des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 12.02.2020 bisher nicht umgesetzt, „zeitnah einen Vorschlag zur Ausgestaltung des bereits am 24.01.2019 beschlossenen komplexen Bürgerbeteiligungsverfahrens vorzulegen. Dabei sollten die Inhalte des Bürgerantrags vom 20.01.2019 (Alternativplanung entsprechend Punkt 2) berücksichtigt werden. Ziel ist es, die komplexe Bürgerbeteiligung im Jahr 2020 einzuleiten.“ und wann ist mit der Umsetzung dieses Beschlusses zu rechnen?
Die Verwaltung wird, sobald das Bebauungsplanverfahren fortgeführt wird, die politischen Gremien rechtzeitig über die Ausgestaltung des komplexen Bürgerbeteiligungsverfahrens informieren.