Originalquelle: ALLRIS-Original
212242 · 2021-12-14 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der geplanten Ausweisung des Rheinuferbereiches als Landschaftsschutzgebiet wird mit den vorgeschlagenen Änderungen zu den textlichen Festsetzungen und zum Grenzverlauf zugestimmt.
Der geplanten Ausweisung des Rheinuferbereiches als Landschaftsschutzgebiet wird mit den vorgeschlagenen Änderungen zu den textlichen Festsetzungen und zum Grenzverlauf zugestimmt.
Der Rheinuferbereich mit angrenzenden Grün-, Freiflächen und Parkanlagen ist seit 1972 als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Die derzeit gültige Landschaftsschutzverordnung Rheinufer tritt im August 2022 nach 20 Jahren, durch Erreichen der maximalen Geltungsdauer, außer Kraft.
Die für das Verfahren verantwortliche Höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Köln beabsichtigt, eine neue Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Rheinufer zum Schutz dieses Bereiches zu erlassen.
Durch die Mitteilungsvorlage - Drucksachen-Nr. 211 679 - wurden die politischen Gremien bereits über den geplanten Verordnungserlass und die laufende Trägerbeteiligung gemäß § 45 Landesnaturschutzgesetz unterrichtet.
Die Untere Naturschutzbehörde hat zum Verordnungsentwurf - Textfassung und Grenzverlauf - nach Prüfung Änderungsvorschläge erarbeitet.
Alle betroffenen Fachämter wurden über die geplante Schutzausweisung unterrichtet sowie um Prüfung und Stellungnahme gebeten.
Die seitens der Fachämter vorgetragenen Änderungsvorschläge sowie die Änderungsvorschläge der Unteren Naturschutzbehörde wurden in einer gemeinsamen Stellungnahme der Stadt Bonn zusammengefasst, die vorbehaltlich der Zusti
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022
5.16 Geplante Landschaftsschutzverordnung der Höheren Naturschutzbehörde für das Rheinufer ungeändert beschlossen
212242
Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB bei Enth. Stv. Fahrenholtz - parteilos-
Beschluss: Der geplanten Ausweisung des Rheinuferbereiches als Landschaftsschutzgebiet wird mit den vorgeschlagenen Änderungen zu den textlichen Festsetzungen und zum Grenzverlauf zugestimmt.
An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.
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Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag zur geplanten Landschaftsschutzverordnung wird in folgenden Punkten geändert:
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Sachverhalt
Der Änderungsantrag entspricht der mehrheitlich gegen SPD und 4 x Grüne beschlossenen Empfehlung der Bezirksvertretung Bad Godesberg.
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag zur geplanten Landschaftsschutzverordnung wird in folgenden Punkten geändert:
-§4 (2) 2. (1. Spiegelstrich): Die Ausnahme für das Errichten von Reitplätzen, Reitsportflächen und Reitwegen auch mit Naturhindernissen entfällt.
-§4 (2) 2. (2. Spiegelstrich): Ausnahmen können zugelassen werden für eine einmalige geringfügige Verbreiterung von Straßen und Wegen sofern sie ohne erhebliche Bodenbewegungen erfolgt.
-§4 (2) 7. (1. Spiegelstrich): Die Ausnahme für die Errichtung von Dalben und Anlegestegen entfällt.
-§4 (2) 16. (1. u. 2. Spiegelstrich): Die Ausnahmen für das Fällen von Bäumen und für grüngestalterische Maßnahmen in Parkanlagen entfallen unter Punkt 16, da diese Ausnahmen unter Punkt 17 im selben Paragraphen ebenfalls vorgeschlagen werden.
_Gekürzt._