Originalquelle: ALLRIS-Original
212255 · 2022-11-03 · Beschlussvorlage · öffentlich
__Plangebiet__
Das circa 2.300 m² große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Graurheindorf zwischen der Herseler Straße, dem Bonner Berg, dem Keltenweg und der Friesenstraße. Es ist Teil einer III- bis V-geschossigen zeilenförmig angelegten Wohnsiedlung der Rheinhaus Wohnbau GmbH & Co KG - im weiteren Rhein Haus genannt -, welche rückwärtig von II-geschossigen Einzel- bzw. Doppelhäusern entlang des Keltenweg liegt. Die Grundstücksflächen der Wohnanlage sind begrünt und mit Bäumen bestanden.
Innerhalb des Plangebiets befinden sich neben Grünflächen ein Hof mit 28 Garagen sowie ein zur Herseler Straße orientierter, leerstehender Kiosk. Die Grundstücksflächen werden im Südosten mit einem öffentlichen Fußweg begrenzt, welcher die Herseler Straße mit dem Keltenweg verbindet.
In der unmittelbaren Nachbarschaft des Plangebietes befinden sich südostausgerichtete Wohnzeilen mit überwiegend IV Vollgeschossen, wobei die mittlere Gebäudezeile Herseler Straße Nr. 8a-8d III-geschossig gebaut ist. Südlich des Bonner Berg liegt eine in Südwestrichtung orientierte Gebäudezeile. Hier ist neben der IV-Geschossigkeit zusätzlich ein V-geschossiger Gebäudeteil vorhanden. Er betont –
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Sachverhalt
Zu 1): Eine Verlegung der Tiefgaragenzufahrt hätte den Vorteil, dass weniger Fläche versiegelt und wertvolle Bestandsbäume erhalten werden würden. Hinzu kommt, dass die große Tiefgarage mitsamt der derzeit geplanten Zufahrt kaum Platz für die Ersatzpflanzung der zu fällenden satzungsgeschützten Bäume lässt.
Zu 2): Es ist zu erwarten, dass durch die bauliche Nachverdichtung auch die Wärmebelastung auf dem Plangebiet steigen wird. Gleichzeitig werden durch die Klimakrise extreme Wetterereignisse wie Starkregen und Hitze in Zukunft auch in Bonn zunehmen. Nach dem Prinzip Schwammstadt wird das Regenwasser vor Ort sinnvoller eingesetzt. Durch Bodenversickerung wird die Pflanzenwelt besser versorgt und das Mikroklima vor Ort verbessert, gleichzeitig werden Überschwemmungen durch Starkregen entgegengewirkt.
Zu 3): Das Entwicklungspotential von Ersatzpflanzungen kann nur außerhalb des Tiefgaragenbereichs, mit natürlichem Bodenanschluss, bestmöglich ausgeschöpft werden.
Beschlussvorschlag
In Punkt 1 der Beschlussvorlage wird "entsprochen." ersetzt durch:
"unter folgender Maßgabe entsprochen:
1) Die Tiefgarageneinfahrt soll zur Herseler Straße hin verlegt und in das geplante Gebäude integriert werden.
2) Soweit möglich soll Regenwasser auf der Fläche, auch unterhalb der Tiefgarage, versickert werden (bspw. durch Rohrrigolen oder Sickerboxen). Es soll eine zumindest anteilige Versickerung erreicht werden.
3) Ein größtmöglicher Anteil an Ersatzpflanzungen auf dem Plangebiet, jedoch nicht auf der Tiefgarage wird angestrebt.
4) Die Anzahl der Stellplätze ist auf ein Minimum zu reduzieren."
Stellungnahme der Verwaltung
Diese ergänzende Stellungnahme geht zurück auf den in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 17.01.2023 zu der Vorlage DS-Nr. 212255 gestellten Änderungsantrag DS-Nr. 212255-01 AA.
Inhalt des Änderungsantrags:
„Der Beschlussvorlage wird unter folgenden Maßgaben entsprochen:
1) Die Tiefgarageneinfahrt soll zur Herseler Straße hin verlegt und in das geplante Gebäude integriert werden.
2) Soweit möglich soll Regenwasser auf der Fläche, auch unterhalb der Tiefgarage, versickert werden (bspw. durch Rohrrigolen oder Sickerboxen). Es soll eine zumindest anteilige Versickerung erreicht werden.
3) Ein größtmöglicher Anteil an Ersatzpflanzungen auf dem Plangebiet, jedoch nicht auf der Tiefgarage wird angestrebt.
4) Die Anzahl der Stellplätze ist auf ein Minimum zu reduzieren.“
Zu Punkt 1):
Zu Punkt 1 hat die Vorhabenträgerin mit Schreiben vom 20.01.2023 wie folgt Stellung genommen:
„Mit einer Zufahrt im Gebäude gehen im Erdgeschoss ca. 50-60 m² Geschossfläche für die Wohnnutzung verloren. Dadurch wird die Realisierbarkeit des Wohngebäudes insgesamt in Frage gestellt. Im bisherigen Planungsprozess wurde zudem durch die Fachverwaltung stets betont, dass ein
_Gekürzt._