Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2003981) # Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes 7819-19, Stadtbezirk Bonn, Ortsteile Kessenich und Dottendorf, "Gustav-Oel-Straße" sowie Bestätigung der Übereinstimmung mit den Erfordernissen gemäß § 125 Abs. 2 BauGB für den Ausbau des Kallenwegs 212271 · 2022-01-19 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 7819-19 der Bundesstadt Bonn für das Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteile Kessenich und Dottendorf, zwischen der Bergstraße, der Gustav-Oel-Straße, den Grünflächen des Venusbergbaches als Verlängerung des Loki-Schmidt-Platzes und der Straße Auf der Steige ist gemäß §§ 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. (Beschlusszuständigkeit: Rat) 2. Zu der Ausbauplanung für den Kallenweg im Abschnitt zwischen Bergstraße und Gustav-Oel-Straße wird die Übereinstimmung mit den Erfordernissen gemäß § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch festgestellt. (Beschlusszuständigkeit: Ausschuss für Mobilität und Verkehr ) ## Beschlussvorschlag 1. Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 7819-19 der Bundesstadt Bonn für das Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteile Kessenich und Dottendorf, zwischen der Bergstraße, der Gustav-Oel-Straße, den Grünflächen des Venusbergbaches als Verlängerung des Loki-Schmidt-Platzes und der Straße Auf der Steige ist gemäß §§ 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. (Beschlusszuständigkeit: Rat) 2. Zu der Ausbauplanung für den Kallenweg im Abschnitt zwischen Bergstraße und Gustav-Oel-Straße wird die Übereinstimmung mit den Erfordernissen gemäß § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch festgestellt. (Beschlusszuständigkeit: Ausschuss für Mobilität und Verkehr ) ## Begründung __Plangebiet und bestehendes Planungsrecht__ Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7819-19 der Bundesstadt Bonn vom 15.7.1964 umfasst einen Bereich im Stadtbezirk Bonn zwischen der Bergstraße, der Gustav-Oel-Straße, den Grünflächen des Venusbergbaches als Verlängerung des Loki-Schmidt-Platzes und der Straße Auf der Steige. Das Areal weist eine Größe von rd. 2, 6 ha auf und ist bis auf eine Baulücke an der Straße Auf der Steige mit Wohnhäusern bebaut. Die Grenze zwischen den Ortsteilen Kessenich und Dottendorf verläuft innerhalb des Bebauungsplanes 7819-19 orthogonal zum Kallenweg und verlässt in südwestlicher Richtung den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan setzt in seinem Geltungsbereich im nördlichen Teilbereich ein Allgemeines Wohngebiet (GRZ und GFZ von 0, 3) und im südlichen Teilbereich ein Reines Wohngebiet (GRZ 0, 4 und GFZ 0, 7) mit überbaubaren Grundstücksflächen für Einzelhäuser und Hausgruppen, Flächen für Stellplätze und Garagen sowie im südlichen Bereich von der Bebauung freizuhaltende Grünflächen fest. Des Weiteren werden Verkehrsflächen, wie beispielsweise ein Wendehammer am südlichen Ende der Straße „Am Berghang“ sowie ein Fußgängerweg im südl _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2022-01-19 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · ungeändert beschlossen - 2022-01-26 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · ungeändert beschlossen - 2022-02-08 · Bezirksvertretung Bonn · ungeändert beschlossen - 2022-02-10 · Rat · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2022-02-10 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022 5.13 Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes 7819-19, Stadtbezirk Bonn, Ortsteile Kessenich und Dottendorf, "Gustav-Oel- Straße" sowie Bestätigung der Übereinstimmung mit den Erfordernissen gemäß § 125 Abs. 2 BauGB für den Ausbau des Kallenwegs ungeändert beschlossen 212271 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB Beschluss: 1. Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 7819-19 der Bundesstadt Bonn für das Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteile Kessenich und Dottendorf, zwischen der Bergstraße, der Gustav-Oel-Straße, den Grünflächen des Venusbergbaches als Verlängerung des Loki-Schmidt-Platzes und der Straße Auf der Steige ist gemäß §§ 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. (Beschlusszuständigkeit: Rat) 2. Zu der Ausbauplanung für den Kallenweg im Abschnitt zwischen Bergstraße und Gustav-Oel-Straße wird die Übereinstimmung mit den Erfordernissen gemäß § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch festgestellt. (Beschlusszuständigkeit: Ausschuss für Mobilität und Verkehr) An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt. Seite 1 von 1