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6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn

212283 · 2022-01-13 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe hat die DS 211878 in seiner Sitzung am 23.11.2021 mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz die Inhalte im Nachgang zur Kenntnis gebracht werden.

Der Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz nimmt zur Kenntnis:

Beschlussvorschlag:

“Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.”

Begründung

I. Allgemeine Rechtsgrundlagen

Nach § 52 Abs. 5 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) können die Gemeinden für die Durchführung der Brandverhütungsschau Gebühren aufgrund einer Satzung erheben.

II. Städtische Rechtsgrundlagen

Die Gebühren werden zurzeit aufgrund der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn vom 01. März 2016 erhoben. Die Tarife zu der Satzung sind zuletzt zum 01.01.2021 (DS 201731) angepasst worden.

III. Gebührenanpassung

Durch Erhöhungen der Bezüge der

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

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“Die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.”

**

Begründung

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I. Allgemeine Rechtsgrundlagen

Nach § 52 Abs. 5 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) können die Gemeinden für die Durchführung der Brandverhütungsschau Gebühren aufgrund einer Satzung erheben.

II. Städtische Rechtsgrundlagen

Die Gebühren werden zurzeit aufgrund der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Bundesstadt Bonn vom 01. März 2016 erhoben. Die Tarife zu der Satzung sind zuletzt zum 01.01.2021 (DS 201731) angepasst worden.

III. Gebührenanpassung

Durch Erhöhungen der Bezüge der Beamt: innen für 2021 musste auch eine Anpassung der Gebühren für die Brandverhütungsschau und Nachschau sowie für deren Vor- und Nachbereitung erfolgen. Für eine Besoldungsanpassung in 2022 wurde ein kalkulatorischer Zuschlag von 1, 0 % zugrunde gelegt.

Um eine Kontinuität bei der Fahrkostenpauschale zu erreichen und Schwankungen zu vermeiden, wurden bei der Kalkulation der Fahrkostenpauschale die Fahrzeugkosten der letzten 3 Jahre als Grundlage herangezogen und hieraus ein Mittelwert gebildet.

Die Berechnung der Gebührensätze ergibt sich aus der

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