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3. Änderung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn

212284 · 2022-01-13 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe hat die DS 211879 in seiner Sitzung am 23.11.2021 mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz die Inhalte im Nachgang zur Kenntnis gebracht werden.

Der Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz nimmt zur Kenntnis:

Beschlussvorschlag:

“Die 3. Änderung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.”

Begründung

I. Allgemeine Rechtsgrundlagen

Nach § 52 Abs. 5 S. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) können die Gemeinden für Leistungen der öffentlichen Feuerwehren, die über den im BHKG genannten Aufgabenbereich hinausgehen, Entgelte erheben.

II. Städtische Rechtsgrundlagen

Die Entgelte für sonstige Leistungen der Feuerwehr werden zurzeit aufgrund der Entgeltordnung für die sonstigen Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn vom 14. Dezember 2018 erhoben. Die Tarife wurden zuletzt zum 01.01.2021 angepasst (DS 201732).

III. Entgeltanpassung

Durch die Feuerwehr werden Leistungen erbracht,

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

**

“Die 3. Änderung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.”

**

Begründung

**

I. Allgemeine Rechtsgrundlagen

Nach § 52 Abs. 5 S. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) können die Gemeinden für Leistungen der öffentlichen Feuerwehren, die über den im BHKG genannten Aufgabenbereich hinausgehen, Entgelte erheben.

II. Städtische Rechtsgrundlagen

Die Entgelte für sonstige Leistungen der Feuerwehr werden zurzeit aufgrund der Entgeltordnung für die sonstigen Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn vom 14. Dezember 2018 erhoben. Die Tarife wurden zuletzt zum 01.01.2021 angepasst (DS 201732).

III. Entgeltanpassung

Durch die Feuerwehr werden Leistungen erbracht, die über den im BHKG geregelten Aufgabenbereich hinausgehen:

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge