Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2004025) # Einrichtung von Stellen mit Mitteln aus dem Förderprogramm "Aufholen nach Corona" 212290 · 2021-12-09 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Die Verwaltung wird beauftragt, am Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ teilzunehmen. 1. Folgende Stellen sollen befristet bis zum 31. Dezember 2022 eingerichtet werden: Im Schulamt: • 8 Stellen für Schulsozialarbeiter*innen in der Wertigkeit S 11b TVöD Im Amt für Kinder, Jugend und Familie: • 1 Stelle für eine*n Sozialpädagog*in in der Wertigkeit S 12 TVöD • 1 Stelle für eine*n Medienpädagog*in in der Wertigkeit S 12 TVöD • 1 Stelle für eine*n Sozialpädagog*in in der Wertigkeit S 11b TVöD • 1 Stelle für eine*n Sozialarbeiter*in in der Wertigkeit S 12 TVöD 1. Für die Jahre 2021 und 2022 werden die Mittel für die zusätzlichen Personalkosten überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus Mitteln, die die Bundesstadt Bonn im Rahmen des Förderprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ erhält. ## Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, am Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ teilzunehmen. 2. Folgende Stellen sollen befristet bis zum 31. Dezember 2022 eingerichtet werden: Im Schulamt: • 8 Stellen für Schulsozialarbeiter*innen in der Wertigkeit S 11b TVöD Im Amt für Kinder, Jugend und Familie: • 1 Stelle für eine*n Sozialpädagog*in in der Wertigkeit S 12 TVöD • 1 Stelle für eine*n Medienpädagog*in in der Wertigkeit S 12 TVöD • 1 Stelle für eine*n Sozialpädagog*in in der Wertigkeit S 11b TVöD • 1 Stelle für eine*n Sozialarbeiter*in in der Wertigkeit S 12 TVöD 3. Für die Jahre 2021 und 2022 werden die Mittel für die zusätzlichen Personalkosten überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus Mitteln, die die Bundesstadt Bonn im Rahmen des Förderprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ erhält. ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der kurzen Laufzeit des Förderprogrammes sowie des akuten Bedarfes an Unterstützungs- und Hilfsangeboten für Kinder und Jugendliche bedingt durch die andauernde pandemische Lage, ist über die Einrichtung der Stellen zeitnah zu entscheiden. Aufgrund der notwendigen Abstimmung zum Förderprogramm kann die Vorlage erst jetzt vorgelegt werden. Um möglichst zeitnah die Stellen einzurichten und die Fördermittel zu verausgaben, wird ein kurzfristiger Beschluss benötigt. Bund und Länder haben ein Förderprogramm zum Thema „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ aufgelegt. Mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ stellt der Bund in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt zwei Milliarden Euro bereit, um Folgen der Corona-Pandemie zu mildern. Ziel des Förderprogramms ist es, pandemiebedingt eingetretene Ungleichheiten und Benachteiligungen bei Kindern und Jugendlichen abzumildern bzw. auszugleichen. Dementsprechend sollen die im Rahmen des Förderprogramms bereitgestellten Finanzmittel zur Finanzierung zusätzlicher Angebote bzw. zur Ausweitung bereits bestehender Angebote im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe eingese _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2021-12-09 · Rat · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2021-12-09 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021 5.50 Einrichtung von Stellen mit Mitteln aus dem Förderprogramm "Aufholen nach Corona" ungeändert beschlossen 212290 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und AfD Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, am Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ teilzunehmen. 2. Folgende Stellen sollen befristet bis zum 31. Dezember 2022 eingerichtet werden: Im Schulamt: • 8 Stellen für Schulsozialarbeiter*innen in der Wertigkeit S 11b TVöD Im Amt für Kinder, Jugend und Familie: • 1 Stelle für eine*n Sozialpädagog*in in der Wertigkeit S 12 TVöD • 1 Stelle für eine*n Medienpädagog*in in der Wertigkeit S 12 TVöD • 1 Stelle für eine*n Sozialpädagog*in in der Wertigkeit S 11b TVöD • 1 Stelle für eine*n Sozialarbeiter*in in der Wertigkeit S 12 TVöD 3. Für die Jahre 2021 und 2022 werden die Mittel für die zusätzlichen Personalkosten überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus Mitteln, die die Bundesstadt Bonn im Rahmen des Förderprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ erhält. An einer Aussprache beteiligten sich: Stv. Schmitt -BBB-, das Folgende zu Protokoll erklärt: Di _Gekürzt (1767 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51399?offset=1200_