Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2004100) # Erlass einer Veränderungssperre für die Bebauungspläne Nrn. 6622-4, 7722-12 und 7722-13, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum 212315 · 2022-01-26 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, zwischen dem Markt, der Straße Am Hof, dem Münsterplatz, dem Dreieck, der Acherstraße, der Marktbrücke und dem Bischofsplatz ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen. ## Beschlussvorschlag Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, zwischen dem Markt, der Straße Am Hof, dem Münsterplatz, dem Dreieck, der Acherstraße, der Marktbrücke und dem Bischofsplatz ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen. ## Begründung __Zusammenfassung__ Es liegt ein Bauantrag für eine Nutzungsänderung eines Ladenlokals in eine Vergnügungsstätte der Kategorie „Glücksspiel“ im Bonner Zentrum vor. Ein Ausbreiten von Vergnügungsstätten der Segmente „Glücksspiel“ und „Erotik“ sowie Bordelle und bordellartige Betriebe im Bonner Zentrum ist gemäß der beschlossenen Konzepte nicht gewünscht und soll eingeschränkt werden. Daher wurde am 16.09.2021 der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6622-4 sowie zur Änderung der Bebauungspläne Nrn. 7722-12 und 7722-13 gefasst (DS-Nr. [__211262__](https://www.bonn-verwaltung.sitzung-online.de/personal/vo020?76-1.-head-searchform&VOLFDNR=2001944&refresh=false) ). Die Vorlage zur öffentlichen Auslegung der Bebauungsplanentwürfe wird zeitgleich mit dieser Vorlage eingebracht (DS-Nr. 211943). Der Antrag auf Nutzungsänderung wurde zurückgestellt. Es ist abzusehen, dass die Bauleitplanverfahren nicht innerhalb eines Jahres nach Zurückstellung des Nutzungsänderungsantrags beschlossen werden. Um die städtebaulichen Entwicklungen innerhalb des Geltungsbereichs über die Geltungsdauer der Zurückstellung hinaus zu sichern, soll für den Bereich eine Veränderungssperre veranlasst werd _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2022-01-26 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · ungeändert beschlossen - 2022-02-08 · Bezirksvertretung Bonn · ungeändert beschlossen - 2022-02-10 · Rat · ungeändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2022-02-10 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022 5.12 Erlass einer Veränderungssperre für die Bebauungspläne Nrn. 6622-4, 7722-12 und 7722- 13, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum ungeändert beschlossen 212315 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, zwischen dem Markt, der Straße Am Hof, dem Münsterplatz, dem Dreieck, der Acherstraße, der Marktbrücke und dem Bischofsplatz ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen. An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt. Anlage 1 TOP 5.12 Satzung Veränderungssperre Seite 1 von 3 Satzung der Bundesstadt Bonn über die Veränderungssperre im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn Zentrum , für die Fläche zwischen dem Markt, der Straße Am Hof, dem Münsterplatz, dem Dreieck, der Acherstraße, der Marktbrücke und dem Bischofsplatz. vom Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am … … .. .. aufgrund der §§ 14, 16, 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung und des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung f _Gekürzt (5818 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49033?offset=1200_