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Investitionszuschuss an den Verein Junges Theater Bonn

212316 · 2022-02-10 · Dringlichkeitsentscheidung OB · öffentlich

Sachverhalt

Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt.

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW

1)

Der Gewährung eines Investitionszuschusses i.H.v. 153.048 € an den Verein Junges Theater Bonn im Rahmen der institutionellen Förderung freier Kultureinrichtungen wird zugestimmt.

2)

Der bereits gewährte Betriebsmittelzuschuss wird teilweise in Höhe von 153.048 € zurückgefordert.

3)

Der Gesamtbetrag der institutionellen Förderung an den Verein Junges Theater Bonn im Jahre 2021 umfasst 287.800 € und entspricht damit dem im Haushaltsjahr 2021 veranschlagten Betriebsmittelzuschuss.

Beschlussvorschlag

Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt.

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW

1) Der Gewährung eines Investitionszuschusses i.H.v. 153.048 € an den Verein Junges Theater Bonn im Rahmen der institutionellen Förderung freier Kultureinrichtungen wird zugestimmt.

2) Der bereits gewährte Betriebsmittelzuschuss wird teilweise in Höhe von 153.048 € zurückgefordert.

3) Der Gesamtbetrag der institutionellen Förderung an den Verein Junges Theater Bonn im Jahre 2021 umfasst 287.800 € und entspricht damit dem im Haushaltsjahr 2021 veranschlagten Betriebsmittelzuschuss.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Die Entscheidung über die Bewilligung eines Investitionszuschusses an den Verein Junges Theater Bonn muss aufgrund des Jahresabschlusses noch in diesem Monat getroffen werden, da die beantragten Gelder im nächsten Jahr für den Verwendungszweck nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die letzte Ratssitzung des Jahres am 09.12. konnte aufgrund notwendiger Abstimmungen innerhalb der Verwaltung nicht mehr erreicht werden.

Das Junge Theater Bonn (JTB) wird von der Stadt Bonn mit einem jährlichen Betriebsmittelzuschuss i.H.v. 287.800 € im Rahmen der institutionellen Förderung bezuschusst. Außerdem erhält das JTB einen Zuschuss durch das Land NRW i.H.v. zur Zeit 98.933 € jährlich.

Bedingt durch die Leistung verschiedener Corona- Hilfen durch den Bund, erwartet das JTB zum Ende des Jahres 2021 einen Überschuss zwischen 212.000 € und 303.000 €. Dabei geht das JTB davon aus, dass die gewährten Corona- Hilfen nicht an die Zuschussgeber zurückgezahlt werden müssen. Dies wurde seitens des JTB mit Hilfe einer Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft.

Den Überschuss möchte das JTB nutzen, um folgende Investitionen zu tätigen:

  1. **Ersatzbeschaffung: Mercedes

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2022-02-10 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022

4.2 Investitionszuschuss an den Verein Junges Theater Bonn ungeändert beschlossen

212316

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enth. BBB

Beschluss: Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt.

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW

1) Der Gewährung eines Investitionszuschusses i.H.v. 153.048 € an den Verein Junges Theater Bonn im Rahmen der institutionellen Förderung freier Kultureinrichtungen wird zugestimmt. 2) Der bereits gewährte Betriebsmittelzuschuss wird teilweise in Höhe von 153.048 € zurückgefordert. 3) Der Gesamtbetrag der institutionellen Förderung an den Verein Junges Theater Bonn im Jahre 2021 umfasst 287.800 € und entspricht damit dem im Haushaltsjahr 2021 veranschlagten Betriebsmittelzuschuss.

An einer Aussprache beteiligten sich: Es fand keine Aussprache statt.

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