Originalquelle: ALLRIS-Original
212329 · 2022-01-20 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Katharina Schweer SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Stephan Eickschen Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Hanno von Raußendorf Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein
Mit Ratsbeschluss vom 07.02.2019 ist Bonn als erste Stadt in Nordrhein-Westfalen dem Netzwerk der Biostädte beigetreten und hat damit eine Vorbildfunktion . Mittlerweile sind Köln, Münster und die Gemeinde Much hinzugekommen. Durch die vielfältigen Aktivitäten im Rahmen der Biostadt hat Bonn bisher schon viel erreicht, unter anderem eine Umstellung der Ausschreibungspraxis im Sinne einer nachhaltigen ökologischen Beschaffung bei der Verpflegung in städtischen Kitas und Schulen, hin zu gesünderem Essen und einem Anteil von 10-20% an Bio-Lebensmitteln. Weiterhin wird im Rahmen einer Informationskampagne über die regionalen Bezüge und die ökologische Lebensmittelverarbeitung in der Region informiert.
Die Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen ist ein zentraler Hebel dafür, dass alle Menschen in Deutschland Zugang zu gesunden, ökologisch wertvollen und unter sozialen Mindeststandards hergestellten Lebensmitteln haben. Gleichzeitig wird damit in Gesundheits- Klima-, und Umweltschutz investiert, indem ernährungsbedingte Krankheiten eingedämmt werden und eine Ernährung gefördert wird, die durch regional und ökologisch produzierte Lebensmittel sowie einen reduzierten Konsum tierisc
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Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen (Kitas, Schulen, Seniorenheime etc.):
1) die neuen Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) anzuwenden und die Umsetzung zu überwachen.
2) darüber hinaus zu prüfen, wie in Kitas und Schulen der Anteil an ökologisch erzeugten Lebensmitteln bei der Verpflegung bis 2025 auf mindestens 50% (Kitas) bzw. 30% (Schulen) und in Senioreneinrichtungen auf mindestens 20% gesteigert werden kann, in Wiederaufnahme des Antrags „Seniorenzentren: Beschaffung von nachhaltigen und ökologischen Nahrungsmitteln“ vom 30. Januar 2018 (Drucksachen-Nr. 1810127AA3). Eine Kontrolle des anteiligen Wareneinsatzes an Bio-Produkten (z.B. durch Mitprüfung durch die staatlich anerkannten Öko-Kontrollstellen) muss dabei gewährleistet sein.
3) auch weitere Nachhaltigkeitskriterien in der Außer-Haus-Verpflegung zu berücksichtigen: v Einsatz von Lebensmitteln aus Fairem Handel im internationalen Warensortiment v Verwendung von Fisch und anderen Meeresprodukten ausschließlich mit MSC- Siegel oder vergleichbaren Standards v Saisonalität und Regionalität v Reduktion von Verpackungen und Lebensmittelabfällen bzw.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 03.02.2022
5.5 Koalitions-Antrag: Verpflegung - Biostadt bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen
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Abstimmungsergebnis: Bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzt und vertagt
Der vertagte Antrag hat folgenden Inhalt:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen (Kitas, Schulen, Seniorenheime etc.):
1) die neuen Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) anzuwenden und die Umsetzung zu überwachen.
2) darüber hinaus zu prüfen, wie in Kitas und Schulen der Anteil an ökologisch erzeugten Lebensmitteln bei der Verpflegung bis 2025 auf mindestens 50% (Kitas) bzw. 30% (Schulen) und in Senioreneinrichtungen auf mindestens 20% gesteigert werden kann, in Wiederaufnahme des Antrags „Seniorenzentren: Beschaffung von nachhaltigen und ökologischen Nahrungsmitteln“ vom 30. Januar 2018 (Drucksachen-Nr. 1810127AA3). Eine Kontrolle des anteiligen Wareneinsatzes an Bio-Produkten (z.B. durch Mitprüfung durch die staatlich anerkannten Öko-Kontrollstellen) muss dabei gewährleistet sein.
3) auch weitere
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Stellungnahme der Verwaltung
Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Rat der Stadt Bonn am 17.12.2017 die Einführung von Bio-Produkten und MSC-zertifiziertem Fisch in Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen von Schulen und Kitas beschlossen (DS 1710400NV4). Die Einsatzquote sollte verpflichtend bei 10% und perspektivisch für die folgenden Ausschreibungen nach Möglichkeit bei 20% liegen. In allen Einrichtungen wird seitdem die 10%-Quote umgesetzt, in einzelnen Bereichen konnte bei nachfolgenden Ausschreibungen auch ein Anteil von 20% erreicht werden.
Mit der Einführung dieser Quoten, MSC gelabeltem Fisch und Produkten aus fairem Handel waren zahlreiche Abstimmungs- und Informationsgespräche sowie weitreichende Recherchen verbunden. Unter anderem führte die Verwaltung mit den Caterern der Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen eine Dialogveranstaltung durch, um die Auswirkungen auf die Lieferseite und die Preisgestaltung zu diskutieren. Die Verwaltung möchte bei den im Antrag aufgeführten erweiterten Quoten und Anforderungen denselben Weg beschreiten und die Erfordernisse und Konsequenzen einer Erhöhung der Quoten und eines reduzierten Fleischangebotes in der existierenden verwaltungsinternen Arbeitsgruppe ermittel
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Sachverhalt
Ergänzende Regelungern sind für Seniorenheime erforderlich, weil für Seniorenheime andere rechtliche Vorgaben und Bedingungen gelten als für Kitas und Schulen. Auch Art und Umfang des Kostangebotes unterscheiden sich.
Beschlussvorschlag
Der vorliegende Antrag wird wie folgt ergänzt (fett markiert):
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen (Kitas, Schulen, Seniorenheime etc.):
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Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Bezugnehmend auf die Ersteinschätzung in der __DS 212329-01 ST__ , berichtet die Verwaltung nunmehr detailliert über den aktuellen Sachstand der Gemeinschaftsverpflegung in städtischen Einrichtungen.
Die Verwaltung erarbeitet in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Ämter 40, 51, 67 sowie den Seniorenzentren fortlaufend Lösungen zur Umsetzung des Beschlusses __DS 212329-02_AA__ . Anlassbezogen wird die Arbeitsgruppe durch das Fachwissen des Referates Vergabedienste unterstützt. Die Arbeitsgruppe tagt mindestens zweimal jährlich, insbesondere mit dem Ziel, den Wissenstransfer zwischen den Organisationseinheiten zu gewährleisten und die erreichten Erfolge gegenseitig zu übertragen. Darüber hinaus findet ein reger Informationsaustausch und Wissenstransfer zwischen den Organisationseinheiten statt.
Als Mitglied im Netzwerk der deutschen Biostädte profitiert die Bonner Verwaltung von einem großen Fachwissen und dem Erfahrungsschatz weiterer Kommunen. In kommunaler Zusammenarbeit entstand bereits 2017 der erste Praxisl
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