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212349 · 2022-02-09 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Stadt Bonn erhebt mit weiteren kreisfreien Städten Verfassungsbeschwerde gegen die nicht sachgerechte differenzierende Steuerkraftermittlung im Gemeindefinanzierungsgesetz 2022.
Die Stadt Bonn erhebt mit weiteren kreisfreien Städten Verfassungsbeschwerde gegen die nicht sachgerechte differenzierende Steuerkraftermittlung im Gemeindefinanzierungsgesetz 2022.
In der Mitteilungsvorlage 212019 vom 09.12.2021 im Rat der Stadt Bonn wurde über die Auswirkung der Aktualisierung und Novellierung des Finanzausgleich 2022 auf die Bundesstadt Bonn berichtet und die Notwendigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2022 bezüglich der eingeführten Differenzierung der fiktiven Hebesätze erläutert:
Auszug: Erstmalig soll für die Verteilung der Landesmittel zwischen kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden unterschieden werden. Die bisherige Gleichbehandlung der Städte und Gemeinden bei der Ermittlung ihrer eigenen Steuerkraft wird zu Lasten der kreisfreien Städte aufgegeben.
Diese Differenzierung der fiktiven Hebesätze bedeutet insgesamt eine Verschlechterung von 109 Mio. € für die kreisfreien Städte, für die Stadt Bonn allein im kommenden Jahr von rd. 6, 4 Mio. €. Im Jahr 2023 wird sich dieser Verlust noch verdoppeln, da die Umsetzung im GFG 2022 zunächst nur hälftig erfolgt.
Der Städtetag NRW lehnt daher eine differenzierende Steuerkraftermittlung weiterhin deutlich ab. Die Begründung der Landesregierung, dass kreisfreie Städte grundsätzlich bessere Voraussetzungen für höhere Hebesätze bei den Grundsteuern und der Gewerbeste
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Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Der Rat der Stadt Bonn hat am 10.02.2022 beschlossen gegen das GFG 2022 bezüglich der eingeführten Differenzierung der fiktiven Hebesätze, gemeinsam mit weiteren Städten, Verfassungsbeschwerde zu erheben (DS __212349__ ). Gegen den Festsetzungsbescheid zum GFG 2022 wurde zur Wahrung der Rechtsposition bereits Klage eingereicht.
Da die mit Bescheid vom 14.06.2022 festgesetzte Landschaftsumlage auf den Steuerkraftzahlen des Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 beruht und negative Auswirkungen auf die zu leistende Landschaftsumlage hat, ist daher wiederum das Einlegen einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen den Festsetzungs bescheid des Landschaftsverband Rheinland notwendig. Die Bundesstadt Bonn wird in Höhe von rund 200 TEUR belastet. Eine entsprechende Simulations rechnung wurde seitens des Städtetages Ende Juni (Anlage) zur Verfügung gestellt.
Die Stadt Bonn wird daher fristwahrend Klage gegen den Festsetzungs bescheid des LVR einreichen, dabei handelt es sich ausschließlich um einen formal notwendigen Schritt zur Wahrung der Rechtsposition im Verfassungs streit mit der Landesregierung.