Originalquelle: ALLRIS-Original

Sofortmaßnahme zur Wiederherstellung von Mindestbreiten auf Gehwegen

212386 · 2022-01-19 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Im Sinne einer sicheren und teilhabenden Mobilität wird dem Ziel gefolgt, Fußgänger*innen sowie insbesondere in der Mobilität eingeschränkten Personen ausreichend breite Flächen auf Gehwegen anzubieten, wo die baulichen Gegebenheiten dies ermöglichen. Gehwege sollten im Regelfall eine Breite von 2, 5 Metern aufweisen.

Neben der sukzessiven Umsetzung der gesamtstädtischen Parkraumstrategie sieht die Verwaltung in Sofortmaßnahmen einen wesentlichen Beitrag, um schnell wirksame und punktuelle Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr zu erzielen. Dies fügt sich als wichtiger Baustein in die Gesamtstrategie zur Förderung und Umsetzung einer Mobilitätswende in Bonn ein.

Das vom Rat der Stadt Bonn angenommene Bürgerbegehren "Radentscheid" enthält u. a. das Ziel, auf Gehwegen eine freie Breite von 1, 50 m als Minimalanforderung für den Bewegungsraum von Fußgänger*innen zu gewährleisten. Damit wurde die Beschlusslage geschaffen, konkrete Schritte einzuleiten, um 1, 5m Mindestbreite auf den Gehwegen vorzuhalten.

Grundsätzlich ist nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Parken auf dem Gehweg untersagt. Die Straßenverkehrsbehörden können dies jedoch durch Anordnung zula

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2022-03-15 · Bezirksvertretung Hardtberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 15.03.2022

12.4 Sofortmaßnahme zur Wiederherstellung von Mindestbreiten auf Gehwegen zur Kenntnis genommen

212386

Die Bezirksvertretung Hardtberg nimmt von der in der Einladung abgedruckten Mitteilung Kenntnis.

An der Aussprache beteiligten sich Bzv. Brodhäcker (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), Stv. Moll (CDU), Bzv. Dr. Leonhardt (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), BBm. Trützler (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und Herr Sperling (Bürgerdienste).

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

212386-01 ST Sofortmaßnahme zur Wiederherstellung von Mindestbreiten auf Gehwegen

Stellungnahme der Verwaltung

Zur Konkretisierung weist die Verwaltung auf folgende Aspekte hin:

In der Vergangenheit getroffene Beschlüsse zur Wiederherstellung von Mindestgehwegbreiten sind unberührt von der beschriebenen Sofortmaßnahme und werden ebenfalls geprüft und umgesetzt.

Die in der Anlage zur Mitteilungsvorlage aufgeführten Straßenbereiche enthalten teilweise die Angabe einer Hausnummer. Die Prüfung, in welchem Bereich eine Wiederherstellung der Gehwegbreiten zu einer punktuellen Verbesserung führen kann, setzt dann an diesem Punkt an, schließt jedoch stets auch das nähere Umfeld ein. Eine Betrachtung des gesamten Bereichs soll im Rahmen der sukzessiven Umsetzung der gesamtstädtischen Parkraumstrategie stattfinden.