Originalquelle: ALLRIS-Original
220014 · 2022-02-10 · Beschlussvorlage · öffentlich
Als stimmberechtigte Delegierte der Stadt Bonn in der Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 01./02.06.2022 in Essen werden benannt:
Als stimmberechtigte Delegierte der Stadt Bonn in der Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 01./02.06.2022 in Essen werden benannt:
Die Einladung und die Sitzungsunterlagen erhalten die jeweiligen Delegierten gesondert rechtzeitig vor Beginn der Versammlung.
Die Hälfte der Delegierten sollte dabei aus vom Volk gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern (Stadtverordneten) bestehen.
Zudem sollten Frauen bei der Entsendung von Delegierten und Gastdelegierten mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den Stadt- bzw. Gemeindevertretungen berücksichtigt werden. Der Frauenanteil im Rat der Stadt Bonn liegt zzt. bei rund 38%; dies entspricht drei Frauen.
Die Wahl der sieben Delegierten erfolgt nach dem Verfahren nach Hare-Niemeyer (§ 50 Abs. 3 GO NRW). Danach entfallen bei einer Verteilung der Stimmen nach jeweiliger Fraktion zwei Sitze auf die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, zwei Sitze auf die CDU-Fraktion und jeweils ein Sitz auf die SPD-Fraktion, die
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Sachverhalt
Ergänzende Stellungnahme:
Für den Städtetag NRW sind der Infektionsschutz und die Sicherheit für die Delegierten und Gäste auf der Veranstaltung von zentraler Bedeutung.
Daher erreichte uns von dort der Hinweis, dass eine Teilnahme an der Mitgliederversammlung nur für vollständig geimpfte oder genesene Personen möglich ist.
Ob zusätzlich ein negatives Corona-Testergebnis erforderlich sein wird, werde abhängig von der dann aktuellen Infektionslage entschieden und rechtzeitig mitgeteilt.
Der Städtetag NRW ist überzeugt, dass diese Entscheidung gleichermaßen in unser aller Sinne ist und bittet darum, dies bei der Benennung der Delegierten zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag
Ergänzende Stellungnahme:
Für den Städtetag NRW sind der Infektionsschutz und die Sicherheit für die Delegierten und Gäste auf der Veranstaltung von zentraler Bedeutung.
Daher erreichte uns von dort der Hinweis, dass eine Teilnahme an der Mitgliederversammlung nur für vollständig geimpfte oder genesene Personen möglich ist.
Ob zusätzlich ein negatives Corona-Testergebnis erforderlich sein wird, werde abhängig von der dann aktuellen Infektionslage entschieden und rechtzeitig mitgeteilt.
Der Städtetag NRW ist überzeugt, dass diese Entscheidung gleichermaßen in unser aller Sinne ist und bittet darum, dies bei der Benennung der Delegierten zu berücksichtigen.