Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2004302) # Benennung von stimmberechtigten Delegierten der Bundesstadt Bonn für die Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 01./02.06.2022 in Essen 220014 · 2022-02-10 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Als stimmberechtigte Delegierte der Stadt Bonn in der Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 01./02.06.2022 in Essen werden benannt: 1. Stv. Dr. Roswitha Sachsse-Schadt | DIE GRÜNEN 2. Stv. Detmar Jobst | DIE GRÜNEN 3. Stv. Georg Schäfer | CDU 4. Stv. Sabine Kramer | CDU 5. Stv. Fenja Wittneven-Welter | SPD 6. Stv. Johannes Schott | BBB 7. Stv. Dr. Michael Faber | Linke ## Beschlussvorschlag Als stimmberechtigte Delegierte der Stadt Bonn in der Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 01./02.06.2022 in Essen werden benannt: 1. Stv. Dr. Roswitha Sachsse-Schadt | DIE GRÜNEN 2. Stv. Detmar Jobst | DIE GRÜNEN 3. Stv. Georg Schäfer | CDU 4. Stv. Sabine Kramer | CDU 5. Stv. Fenja Wittneven-Welter | SPD 6. Stv. Johannes Schott | BBB 7. Stv. Dr. Michael Faber | Linke ## Begründung 1. Die Geschäftsführung des Städtetages NRW hat mit Schreiben vom 15.12.2022 die Mitgliedsstädte auf die nächste Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 01./02.06.2022 in Essen hingewiesen. Die Einladung und die Sitzungsunterlagen erhalten die jeweiligen Delegierten gesondert rechtzeitig vor Beginn der Versammlung. 2. Nach § 6 Abs. 2 der Satzung des Städtetages NRW kann die Stadt Bonn __sieben Delegierte__ mit Stimmrecht in die Mitgliederversammlung entsenden. Die Hälfte der Delegierten sollte dabei aus vom Volk gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern (Stadtverordneten) bestehen. Zudem sollten Frauen bei der Entsendung von Delegierten und Gastdelegierten mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den Stadt- bzw. Gemeindevertretungen berücksichtigt werden. Der Frauenanteil im Rat der Stadt Bonn liegt zzt. bei rund 38%; dies entspricht drei Frauen. Die Wahl der sieben Delegierten erfolgt nach dem Verfahren nach Hare-Niemeyer (§ 50 Abs. 3 GO NRW). Danach entfallen bei einer Verteilung der Stimmen nach jeweiliger Fraktion zwei Sitze auf die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, zwei Sitze auf die CDU-Fraktion und jeweils ein Sitz auf die SPD-Fraktion, die _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2022-02-10 · Rat · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 220014-01 ST Benennung von stimmberechtigten Delegierten der Bundesstadt Bonn für die Mitgliederversammlung des Städtetages NRW am 01./02.06.2022 in Essen {#nv-2004760} **Sachverhalt** **Ergänzende Stellungnahme: ** Für den Städtetag NRW sind der Infektionsschutz und die Sicherheit für die Delegierten und Gäste auf der Veranstaltung von zentraler Bedeutung. Daher erreichte uns von dort der Hinweis, dass eine Teilnahme an der Mitgliederversammlung nur für vollständig geimpfte oder genesene Personen möglich ist. Ob zusätzlich ein negatives Corona-Testergebnis erforderlich sein wird, werde abhängig von der dann aktuellen Infektionslage entschieden und rechtzeitig mitgeteilt. Der Städtetag NRW ist überzeugt, dass diese Entscheidung gleichermaßen in unser aller Sinne ist und bittet darum, dies bei der Benennung der Delegierten zu berücksichtigen. **Beschlussvorschlag** **Ergänzende Stellungnahme: ** Für den Städtetag NRW sind der Infektionsschutz und die Sicherheit für die Delegierten und Gäste auf der Veranstaltung von zentraler Bedeutung. Daher erreichte uns von dort der Hinweis, dass eine Teilnahme an der Mitgliederversammlung nur für vollständig geimpfte oder genesene Personen möglich ist. Ob zusätzlich ein negatives Corona-Testergebnis erforderlich sein wird, werde abhängig von der dann aktuellen Infektionslage entschieden und rechtzeitig mitgeteilt. Der Städtetag NRW ist überzeugt, dass diese Entscheidung gleichermaßen in unser aller Sinne ist und bittet darum, dies bei der Benennung der Delegierten zu berücksichtigen.