Originalquelle: ALLRIS-Original
220021 · 2022-01-26 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Daniel Rutte SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabriel Kunze Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Holger Schmidt Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Frank Fremerey
Die gelisteten Parkflächen befinden sich unserer Kenntnis nach vollständig oder teilweise im Besitz der öffentlichen Hand. Darum erhoffen wir für diese Flächen eine Überbauung auch tatsächlich realisieren zu können. Für eine mögliche Überbauung ist ein klassischer Hochbau mit öffentlich genutzter Tiefgarage oder ein Stelzenbau bei Erhalt der Parkflächen im Erdgeschoss denkbar. Als Vorbild könnte die Überbauung des Dantebadparkplatzes in München dienen. Hier wurde auf einem städtischen Parkplatz auf Stelzen Wohnbebauung realisiert – bei weitgehendem Erhalt der öffentlichen Parkplätze. Diese Bauweise ohne Tiefgarage ist vergleichsweise schnell umsetzbar und kostengünstig. Unabhängig von der Umsetzung sollen Angsträume vermieden werden. Eine genaue Zielsetzung für die konkrete Bebauung erfolgt nach der prinzipiellen Prüfung der Flächen.
Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, welche der folgenden Parkflächen sich für eine Wohnbebauung bzw. Überbauung eignen, ob Baurecht besteht, welche Handlungsmöglichkeiten die Stadt Bonn hat Baurecht zu schaffen und wie die genauen Besitzverhältnisse sind. Weitere der Verwaltung bekannten und möglicherweise geeignete Parkflächen im Besitz der öffentlichen Hand können einbezogen werden. Sobald eine Fläche positiv geprüft wurde, soll dies zusammen mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen in den politischen Gremien vorgestellt werden.
Stadtbezirk Bonn
Stadtbezirk Bad Godesberg
Stadtbezirk Hardtberg
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Vom Antragsinhalt sind die Anhörungsrechte der Bezirksvertretungen betroffen. Die Bezirksvertretungen sind in der Lage zu bewerten, ob unabhängig von einer Bewertung der Verwaltung, ob Parkplatzflächen grundsätzlich für ein solches Vorhaben in Betracht kommen könnten. Die Verwaltung sollte nur mit der Prüfung von solchen Parkplatzflächen beauftragt werden, für die eine grundsätzliche Akzeptanz vor Ort gegeben sein könnte
Beschlussvorschlag
Der Antrag wird zur Mitberatung in die Bezirksvertretungen verwiesen.
Sachverhalt
Mit der Überbauung von Parkflächen kann Wohnraum gewonnenen werden. Dies darf aber nicht zu Lasten eines qualitativ hochwertigen Städtebaus und unter Verlust von Stellflächen erfolgen.
Beschlussvorschlag
Es wird beantragt, den Antrag wie folgt zu ergänzen:
Die Prüfung, ob sich eine Parkfläche für eine Überbauung eignet, bemisst sich u.a. danach,
dass sich die Überbauung an dieser Stelle in die Umgebung einfügt,
durch die Bebauung keine Verringerung des Parkraums erfolgt,
die Möglichkeit einer Tiefgarage untersucht wird.
Stellungnahme der Verwaltung
Bei Annahme des Antrags und Beschlussfassung im Rat wird die Verwaltung eine bereits begonnene kursorische Überprüfung der genannten Flächen hinsichtlich ihrer Eignung zur Be- bzw. Überbauung zu Wohnzwecken finalisieren und die Ergebnisse in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses vorstellen. Hinweis: Im Eigentum der Stadt Bonn stehen folgende der genannten Flächen:
__Stadtbezirk Bonn__ :
Parkplatz neben der Stadtbahnstation „An der Josefshöhe“
Parkplatz am Marthashof
Parkplatz Südfriedhof an der Servatiusstraße
__Stadtbezirk Bad Godesberg__
Parkplatz Gotenstraße/Hindenburgallee
Parkplatz am Sportplatz/Sportpark Pennenfeld an der Kortrijker Straße
__Stadtbezirk Hardtberg__
Parkplatz Brüser Damm/Fahrenheitstraße
Parkplatz Celsiusstraße/Von-Guericke-Allee
Parkplatz Sportplatz Brüser Berg am Schießstandweg Ecke Pascalstraße
Parkplatz Schmittgasser Kirchweg
__Stadtbezirk Beuel__
Parkplatz auf dem Heckelsbergplatz
Parkplatz Linkstraße/Hermannstraße
Sachverhalt
So löblich grundsätzlich das Unterfangen ist, Parkflächen mit Wohnungen zu überbauen, so darf doch nicht vernachlässigt werden, dass zusätzliche Wohnungen unweigerlich auch zusätzliche Stellplätze nach sich ziehen. Des Weiteren sind bei Prüfung eines jeden Standorts ortsspezifische Gegebenheiten zu berücksichtigen, wie z.B. der Stellplatzbedarf durch Friedhöfe, Arbeitgeber, darunter auch Schulen, in der Nähe etc.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Für den Stadtbezirk Bad Godesberg nimmt die Verwaltung das Grundstück Ecke Max-Plack-Straße/Albertus-Magnus-Straße, Grundstücksnummer 673, mit in die Prüfliste auf.
Sachverhalt
Viele für die Schaffung von Wohnraum sich anbietende, zentrumsnahe oder an Hauptstrecken des ÖPNV liegende Parkplätze befinden sich im Privatbesitz. Auch hier muss im Regelfall zunächst Planungsrecht geschaffen werden. Es wird aber ein dreifacher Gewinn gesehen:
• Es kann dringend benötigter Wohnraum in attraktiver Lage geschaffen werden.
• Es kommt zu einer städtebaulichen Aufwertung in exponierter Lage.
• Für die Eigentümer*innen steigt der Wert ihrer Grundstücke.
Beschlussvorschlag
Der unveränderte Antragstext erhält die Ziffer 1.
Im Anschluss wird folgender Text als zweite Ziffer angefügt:
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag wird vorbehaltlich der BV Godesberg zugestimmt.
Ergänzend wird folgendes beschlossen:
_Gekürzt._