Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2004315) # Wohnen über Parken 220021 · 2022-01-26 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Daniel Rutte SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabriel Kunze Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Holger Schmidt Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Frank Fremerey ## Sachverhalt Die gelisteten Parkflächen befinden sich unserer Kenntnis nach vollständig oder teilweise im Besitz der öffentlichen Hand. Darum erhoffen wir für diese Flächen eine Überbauung auch tatsächlich realisieren zu können. Für eine mögliche Überbauung ist ein klassischer Hochbau mit öffentlich genutzter Tiefgarage oder ein Stelzenbau bei Erhalt der Parkflächen im Erdgeschoss denkbar. Als Vorbild könnte die Überbauung des Dantebadparkplatzes in München dienen. Hier wurde auf einem städtischen Parkplatz auf Stelzen Wohnbebauung realisiert – bei weitgehendem Erhalt der öffentlichen Parkplätze. Diese Bauweise ohne Tiefgarage ist vergleichsweise schnell umsetzbar und kostengünstig. Unabhängig von der Umsetzung sollen Angsträume vermieden werden. Eine genaue Zielsetzung für die konkrete Bebauung erfolgt nach der prinzipiellen Prüfung der Flächen. ## Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, welche der folgenden Parkflächen sich für eine Wohnbebauung bzw. Überbauung eignen, ob Baurecht besteht, welche Handlungsmöglichkeiten die Stadt Bonn hat Baurecht zu schaffen und wie die genauen Besitzverhältnisse sind. Weitere der Verwaltung bekannten und möglicherweise geeignete Parkflächen im Besitz der öffentlichen Hand können einbezogen werden. Sobald eine Fläche positiv geprüft wurde, soll dies zusammen mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen in den politischen Gremien vorgestellt werden. Stadtbezirk Bonn 1. Parkplatz neben der Stadtbahnstation „An der Josefshöhe 2. Parkplatz am Marthashof 3. Parkplatz Südfriedhof an der Servatiusstraße 4. Parkplatz Georg-von-Boeselager-Straße 5. Parkplatz Eduard-Spoelgen-Straße 6. Parkplatz Agnetendorfer Straße/Freiherr-v.-Stein-Realschule Stadtbezirk Bad Godesberg 1. Parkplatz Gotenstraße/Hindenburgallee 2. Parkplatz an der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung nördlich der Straße Deichmanns Aue 3. Parkplatz am Sportplatz/Sportpark Pennenfeld an der Kortrijker Straße Stadtbezirk Hardtberg 1. Parkplatz Brüser Damm/Fahrenheitstraße 2. Parkplatz Celsiusstraße/Von-Guericke-Allee 3. Park _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2022-01-26 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · nicht eindeutig - 2022-02-10 · Rat · vertagt - 2022-03-09 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2022-03-15 · Bezirksvertretung Bonn · geändert beschlossen - 2022-03-15 · Bezirksvertretung Hardtberg · geändert beschlossen - 2022-03-16 · Bezirksvertretung Beuel · geändert beschlossen - 2022-03-17 · Rat · geändert beschlossen - 2022-04-27 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt - 2022-06-08 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 220021-02 AA Wohnen über ParkenAntrag zur Vorlage 220021 {#nv-2004812} **Sachverhalt** Vom Antragsinhalt sind die Anhörungsrechte der Bezirksvertretungen betroffen. Die Bezirksvertretungen sind in der Lage zu bewerten, ob unabhängig von einer Bewertung der Verwaltung, ob Parkplatzflächen grundsätzlich für ein solches Vorhaben in Betracht kommen könnten. Die Verwaltung sollte nur mit der Prüfung von solchen Parkplatzflächen beauftragt werden, für die eine grundsätzliche Akzeptanz vor Ort gegeben sein könnte **Beschlussvorschlag** Der Antrag wird zur Mitberatung in die Bezirksvertretungen verwiesen. ### 220021-03 AA CDU-Änderungsantrag: Wohnen über ParkenAntrag zur Vorlage 220021 {#nv-2004848} **Sachverhalt** Mit der Überbauung von Parkflächen kann Wohnraum gewonnenen werden. Dies darf aber nicht zu Lasten eines qualitativ hochwertigen Städtebaus und unter Verlust von Stellflächen erfolgen. **Beschlussvorschlag** Es wird beantragt, den Antrag wie folgt zu ergänzen: Die Prüfung, ob sich eine Parkfläche für eine Überbauung eignet, bemisst sich u.a. danach,  dass sich die Überbauung an dieser Stelle in die Umgebung einfügt,  durch die Bebauung keine Verringerung des Parkraums erfolgt,  die Möglichkeit einer Tiefgarage untersucht wird. ### 220021-04 ST Wohnen über Parken {#nv-2004800} **Stellungnahme der Verwaltung** Bei Annahme des Antrags und Beschlussfassung im Rat wird die Verwaltung eine bereits begonnene kursorische Überprüfung der genannten Flächen hinsichtlich ihrer Eignung zur Be- bzw. Überbauung zu Wohnzwecken finalisieren und die Ergebnisse in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses vorstellen. Hinweis: Im Eigentum der Stadt Bonn stehen folgende der genannten Flächen: __Stadtbezirk Bonn__ : Parkplatz neben der Stadtbahnstation „An der Josefshöhe“ Parkplatz am Marthashof Parkplatz Südfriedhof an der Servatiusstraße __Stadtbezirk Bad Godesberg__ Parkplatz Gotenstraße/Hindenburgallee Parkplatz am Sportplatz/Sportpark Pennenfeld an der Kortrijker Straße __Stadtbezirk Hardtberg__ Parkplatz Brüser Damm/Fahrenheitstraße Parkplatz Celsiusstraße/Von-Guericke-Allee Parkplatz Sportplatz Brüser Berg am Schießstandweg Ecke Pascalstraße Parkplatz Schmittgasser Kirchweg __Stadtbezirk Beuel__ Parkplatz auf dem Heckelsbergplatz Parkplatz Linkstraße/Hermannstraße ### 220021-04 AA Wohnen über Parken {#nv-2005395} **Sachverhalt** So löblich grundsätzlich das Unterfangen ist, Parkflächen mit Wohnungen zu überbauen, so darf doch nicht vernachlässigt werden, dass zusätzliche Wohnungen unweigerlich auch zusätzliche Stellplätze nach sich ziehen. Des Weiteren sind bei Prüfung eines jeden Standorts ortsspezifische Gegebenheiten zu berücksichtigen, wie z.B. der Stellplatzbedarf durch Friedhöfe, Arbeitgeber, darunter auch Schulen, in der Nähe etc. **Beschlussvorschlag** 1. Da eine Überbauung von Parkflächen unweigerlich notwendige Stellplätze nach Landesbauordnung bzw. Gemeindesatzung nach sich zieht, prüft die Verwaltung insbesondere, inwiefern sich mit einer Bebauung auch das Konzept von Quartiersgaragen umsetzen lässt, wer hierfür die Baukosten trägt, wer solche später betreibt und zu welchen Kosten für die späteren Nutzer. 2. Bei der Prüfung des Standortes an der Gotenstraße vis-a-vis zum Haupteingang des Bad Godesberger Zentralfriedhofs ist auch sicherzustellen, dass zusätzlich zu den für Wohnzwecken erforderlichen Stellplätzen ausreichend Parkflächen für Trauergesellschaften bereitgehalten werden können. Wegen der Nachbarschaft zur Elisabeth Selbert Gesamtschule ist hier auch zu klären, wie dabei auch Abstellmöglichkeiten für Lehrkräfte geschaffen werden können. ### 220021-05 AA Wohnen über ParkenAntrag zur Vorlage 220021 {#nv-2005399} **Sachverhalt** Erfolgt mündlich. **Beschlussvorschlag** Für den Stadtbezirk Bad Godesberg nimmt die Verwaltung das Grundstück Ecke Max-Plack-Straße/Albertus-Magnus-Straße, Grundstücksnummer 673, mit in die Prüfliste auf. ### 220021-06 AA Grüne/SPD/LINKE-AA: Wohnen über ParkenAntrag zur Vorlage 220021 {#nv-2005685} **Sachverhalt** Viele für die Schaffung von Wohnraum sich anbietende, zentrumsnahe oder an Hauptstrecken des ÖPNV liegende Parkplätze befinden sich im Privatbesitz. Auch hier muss im Regelfall zunächst Planungsrecht geschaffen werden. Es wird aber ein dreifacher Gewinn gesehen: • Es kann dringend benötigter Wohnraum in attraktiver Lage geschaffen werden. • Es kommt zu einer städtebaulichen Aufwertung in exponierter Lage. • Für die Eigentümer*innen steigt der Wert ihrer Grundstücke. **Beschlussvorschlag** Der unveränderte Antragstext erhält die Ziffer 1. Im Anschluss wird folgender Text als zweite Ziffer angefügt: 2. Darüberhinaus wird die Verwaltung gebeten, mit den Besitzern großer privater Parkflächen in günstiger möglichst zentraler und/oder ÖPNV-naher Lage in entsprechende Gespräche einzutreten, ob diese auch bereit wären, ihre Parkflächen zur Schaffung von Wohnflächen überbauen zu lassen. Dies gilt beispielsweise für den Parkplatz an der Hausdorffstraße in Kessenich zwischen Büttinghausen- und Bergstraße und den Parkplatz an der Endenicher Straße in der Weststadt gegenüber der Einmündung Kaufmannstraße. ### 220021-07 AA Wohnen über ParkenKoalitionsänderungsantrag zur Vorlage 220021 {#nv-2005734} **Sachverhalt** Erfolgt mündlich. **Beschlussvorschlag** Dem Antrag wird vorbehaltlich der BV Godesberg zugestimmt. Ergänzend wird folgendes beschlossen: - die beschlossenen Ergänzungen aus dem Ausschuss für Wohnen, Planen, Bauen - im Stadtbezirk Hardtberg – ohne Schmittgasser Kirchweg - im Stadtbezirk Beuel wird zusätzlich aufgenommen: 1. Beim Franziskanerinnenplatz (Linkstraße/Hermannstraße) soll eine Teilüberbauung geprüft werden, etwa des südwestlichen Platzteils (in Fortsetzung der Gebäudekante des Krankenhauses und der Marienstraße) 2. Die Verwaltung wird aufgefordert, zusätzlich zu den aufgeführten Parkplätzen weitere Plätze im Stadtbezirk Beuel zu prüfen. - Im Stadtbezirk Bonn wird aufgenommen -06 AA: Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, mit den Besitzern großer privater Parkflächen in günstiger möglichst zentraler und/oder ÖPNV-naher Lage in entsprechende Gespräche einzutreten, ob diese auch bereit wären, ihre Parkflächen zur Schaffung von Wohnflächen überbauen zu lassen. Dies gilt beispielsweise für den Parkplatz an der Hausdorffstraße in Kessenich zwischen Büttinghausen- und Bergstraße und den Parkplatz an der Endenicher Straße in der Weststadt gegenüber der Einmündung Kaufmannstraße - Ergänzungen aus -04 AA: Da _Gekürzt._