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BBB-Antrag: Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn (DS alt 1912321)

211958-02 · 2022-02-03 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott

Sachverhalt

Die Zahl der sogenannten E-Scooter insbesondere gewerblicher Anbieter ist seit deren Zulassung zum Straßenverkehr sprunghaft gestiegen mit der Folge, dass sie mittlerweile prägender Bestandteil des Bonner Straßenbildes geworden sind und dies zur Verärgerung vieler Bürgerinnen und Bürger. Denn häufig werden nicht mehr genutzte Fahrzeuge achtlos in Gräben und Grünanlagen geschmissen, fußgängerbehindernd auf Gehwegen abgestellt oder gar wie in Köln umweltgefährdend in den Rhein geworfen. Aus Sicht der BBB-Fraktion hat sich zwischenzeitlich gezeigt, dass diese Fahrzeuge weniger als Beitrag zur Verkehrswende oder „für die letzte Meile“ sondern vielmehr als Spaßmobile genutzt werden und dies auch noch häufig verbotswidrig und verkehrsgefährdend zu zweit und auf Gehwegen.

Die Zulassung mittels Sondernutzungserlaubnis ist aus Sicht des BBB ein geeignetes Mittel, um die Zahl der angebotenen E-Scooter gewerblicher Anbieter auf das tatsächlich notwendige Maß zu reduzieren und durch die sich der Stadt so bietende Regulierungsfunktion positiv Einfluss auf das Bonner Straßenbild zu nehmen.

Beschlussvorschlag

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Rat einen Beschlussvorschlag vorzulegen mit dem Ziel, Fahrzeuge gemäß der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung von gewerblichen Anbietern im öffentlichen Straßenverkehrsraum nur noch im Wege der Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen (Sondernutzungssatzung) zuzulassen.

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2022-02-03 · Hauptausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 03.02.2022

6.2 BBB-Antrag: Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn (DS alt 1912321) verwiesen

211958-02

Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen BBB zur Mitberatung in den Ausschuss für Mobilität und Verkehr verwiesen

Der verwiesene Beschlussvorschlag hat folgenden Wortlaut:

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Rat einen Beschlussvorschlag vorzulegen mit dem Ziel, Fahrzeuge gemäß der Elektrokleinstfahrzeug- Verordnung von gewerblichen Anbietern im öffentlichen Straßenverkehrsraum nur noch im Wege der Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen (Sondernutzungssatzung) zuzulassen.

Die Verweisung in den Fachausschuss wird von Stv. Moll (CDU) beantragt, dem sich Stv. Hümmrich (FDP) und Stv. Poppe-Reiners (Rheingrün) anschließen.

Alsdann wird der Antrag gegen die Stimme der Antragssteller zur Mitberatung in den Ausschuss für Mobilität und Verkehr verwiesen.

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2022-05-31 · Hauptausschuss

—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 31.05.2022

6.1 BBB-Antrag: Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn (DS alt 1912321) geändert beschlossen

211958-02

Abstimmungsergebnis:

In zusammenfassender Beratung mit TOP 7.3 (Nr. 220738) mit Mehrheit gegen BBB bei Enthaltung FDP geändert beschlossen wie Ausschuss für Mobilität und Verkehr am 25.05.2022

Empfehlung:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Situation sowohl in anderen Städten als auch in Bonn bis zum Ende des Jahres zu beobachten und dem Ausschuss für Mobilität zu berichten.

Der vorstehende Beschluss geht zurück auf die Empfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr am 25.05.2022. Grundlage dort war ein in der Sitzung gestellter interfraktioneller Änderungsantrag.

Die Abstimmung wie im Ausschuss für Mobilität und Verkehr wird in der Sitzung von Stv. Beu (Grüne) beantragt, dem sich die Mehrheit gegen die Stimme von BBB bei Enthaltung FDP anschließt.

Bei Anerkennung der Tagesordnung wurde einstimmig festgelegt, dass aufgrund des engen Sachzusammenhangs, der Antrag der BBB-Fraktion (Nr. 211958-02) zusammen mit der Mitteilungsvorlage unter TOP 7.3 „Abste

_Gekürzt (1840 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:30434?offset=1200_