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Künftige Klärschlammverwertung; Beitritt zur KLAR GmbH

210992-03 · 2022-02-09 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt in Anknüpfung an seine Grundsatzentscheidung zur Festlegung künftiger Klärschlammverwertung das von der Verwaltung erreichte Nachverhandlungsergebnis zum Kooperationsmodell KLAR GmbH positiv zur Kenntnis und akzeptiert dies als Grundlage für die Endverhandlung der in der folgenden Ratssitzung vorzulegenden Vertragsentwürfe.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vertragswerke zur Beteiligung an der KLAR GmbH final mit den Kooperationspartnern auszuarbeiten und diese dem Rat der Bundesstadt Bonn in seiner nächsten Sitzung vorzulegen, um auf dieser Basis den Beitritt zur KLAR GmbH final zu beurteilen und beschließen zu können.

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt in Anknüpfung an seine Grundsatzentscheidung zur Festlegung künftiger Klärschlammverwertung das von der Verwaltung erreichte Nachverhandlungsergebnis zum Kooperationsmodell KLAR GmbH positiv zur Kenntnis und akzeptiert dies als Grundlage für die Endverhandlung der in der folgenden Ratssitzung vorzulegenden Vertragsentwürfe.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vertragswerke zur Beteiligung an der KLAR GmbH final mit den Kooperationspartnern auszuarbeiten und diese dem Rat der Bundesstadt Bonn in seiner nächsten Sitzung vorzulegen, um auf dieser Basis den Beitritt zur KLAR GmbH final zu beurteilen und beschließen zu können.

Begründung

Am 28.06.2021 hat der Rat unter 210992-02 AA folgenden Beschluss zur Grundsatzentscheidung zur Festlegung künftiger Klärschlammverwertung mehrheitlich gefasst:

Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der möglichen Beteiligung am Kooperationsmodell KLAR zur Klärschlammverwertung Nachverhandlungen mit dem Ziel zu führen, dass neben dem bisherigen Ergebnis in weiteren Verhandlungen vertraglich sichergestellt werden kann:

Entsprechende Verhandlungen mit den Beteiligten wurden mit folgendem Ergebnis geführt:

Der Transport des Klärschlamms von Bonn nach Köln ist nicht Bestandteil des Gesellschaftervertrags, da der spätere Verbrennungspreis eine Anlieferung „frei Anlage“ zugrunde legt, der Transport somit durch die Stadt Bonn unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Dienstleistungsunternehmens organisiert und finanziert wird. Der Rat hat folglich völ

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2022-02-10 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022

5.19 Künftige Klärschlammverwertung; Beitritt zur KLAR GmbH ungeändert beschlossen

210992-03

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen CDU, FDP und AfD

Beschluss:

  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn nimmt in Anknüpfung an seine

Grundsatzentscheidung zur Festlegung künftiger Klärschlammverwertung das von der Verwaltung erreichte Nachverhandlungsergebnis zum Kooperationsmodell KLAR GmbH positiv zur Kenntnis und akzeptiert dies als Grundlage für die Endverhandlung der in der folgenden Ratssitzung vorzulegenden Vertragsentwürfe.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vertragswerke zur

Beteiligung an der KLAR GmbH final mit den Kooperationspartnern auszuarbeiten und diese dem Rat der Bundesstadt Bonn in seiner nächsten Sitzung vorzulegen, um auf dieser Basis den Beitritt zur KLAR GmbH final zu beurteilen und beschließen zu können.

An einer Aussprache beteiligten sich: Stv. Lohmeyer -RheinGrün-, Stv. Schröder -FDP-, der sich für die MVA ausspricht, Stv. Saß -SPD-, Stv. Schmitt -BBB-, der die Vorlage begrüßt, Stv. Lutz -CDU-, die das Vorgehen/die Umsetzung kritisiert und die Ablehnung der Vorlage beg

_Gekürzt (1420 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49042?offset=1200_