Originalquelle: ALLRIS-Original
Aufstellung des Textbebauungsplans Nr. 6522-6 und Aufstellung von Änderungen der Bebauungspläne Nrn. 7722-8, 7722-46 und 7722-63, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum
220146 · 2022-01-26 · Beschlussvorlage · öffentlich
Sachverhalt
- Der Bebauungsplan 6522-6 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, zwischen der Kasernenstraße Nr. 22 bis nördliche Grenze der Nr. 32, der Kesselgasse Nr. 1a bis nördliche Grenze der Nr. 3 und der Friedrichstraße ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7722-8 „Oxfordstraße“ der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, zwischen der nördlichen Grenze der Kasernenstraße Nr. 32, Oxfordstraße und der südlichen Grenze der Kesselgasse Nr. 5 ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7722-46 „Kesselgasse“ der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtgebiet Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, zwischen der Oxfordstraße Nrn. 1-13, der Bonngasse und der Friedrichstraße Nrn. 15-35 ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7722-63 „Kesselgasse“ der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, zwischen der Kesselgasse, der Oxfordstraße Nr. 15 und der östlichen und südlichen Grenze des Grundstücks Kesselgasse Nr. 2 ist gemäß §§ 2 ff Baugese
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Beschlussvorschlag
- Der Bebauungsplan 6522-6 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, zwischen der Kasernenstraße Nr. 22 bis nördliche Grenze der Nr. 32, der Kesselgasse Nr. 1a bis nördliche Grenze der Nr. 3 und der Friedrichstraße ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7722-8 „Oxfordstraße“ der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, zwischen der nördlichen Grenze der Kasernenstraße Nr. 32, Oxfordstraße und der südlichen Grenze der Kesselgasse Nr. 5 ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7722-46 „Kesselgasse“ der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtgebiet Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, zwischen der Oxfordstraße Nrn. 1-13, der Bonngasse und der Friedrichstraße Nrn. 15-35 ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7722-63 „Kesselgasse“ der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, zwischen der Kesselgasse, der Oxfordstraße Nr. 15 und der östlichen und südlichen Grenze des Grundstücks Kesselgasse Nr. 2 ist gemäß §§ 2 ff Baugese
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Begründung
Begründung der Dringlichkeit: Der Antrag auf Nutzungsänderung einer Gewerbefläche im Gebäude Kesselgasse 5 zu einem Wettbüro (Büro zur Annahme von Sportwetten per Computerterminal) mit dem Aktenzeichen 10465/2021 BG ist bei der Bundesstadt Bonn am 25.11.2021 eingegangen. Die verwaltungsinternen Abstimmungen über die Zulässigkeit des Vorhabens und über den Vorschlag, wie mit dem Antrag verfahren werden soll, konnten nicht früher abgeschlossen werden. Über diesen Antrag muss innerhalb einer angemessenen Frist (nach der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen spätestens nach 3 Monaten) entschieden werden. Da eine reguläre Beratung über den Aufstellungsbeschluss im Ausschuss Wohnen, Planung und Bauen erst am 23.02.2022 erfolgen könnte und dieser Beschluss erst nach anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt der Bundesstadt Bonn wirksam wird (frühestens Ende März), wäre eine Zurückstellung des Antrages auf Vorbescheid innerhalb der genannten Frist nicht zu gewährleisten. Um die Frist einzuhalten war dementsprechend eine fristgerechte Einreichung der Vorlage für den Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen am 26.01.2022 nicht möglich. Insgesamt bedarf es einer kurzfristigen, nicht vorbe
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Beratungsfolge
- 2022-01-26 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · ungeändert beschlossen
- 2022-02-08 · Bezirksvertretung Bonn · ungeändert beschlossen
- 2022-02-10 · Rat · ungeändert beschlossen
Beschlusstexte (amtlich)
2022-02-10 · Rat
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022
5.6 Aufstellung des Textbebauungsplans Nr. 6522-6 und Aufstellung von Änderungen der Bebauungspläne Nrn. 7722-8, 7722-46 und 7722- 63, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss:
- Der Bebauungsplan 6522-6 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, zwischen der Kasernenstraße Nr. 22 bis nördliche Grenze der Nr. 32, der Kesselgasse Nr. 1a bis nördliche Grenze der Nr. 3 und der Friedrichstraße ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7722-8 „Oxfordstraße“ der
Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn- Zentrum, zwischen der nördlichen Grenze der Kasernenstraße Nr. 32, Oxfordstraße und der südlichen Grenze der Kesselgasse Nr. 5 ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7722-46 „Kesselgasse“ der
Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtgebiet Bonn, Ortsteil Bonn- Zentrum, zwischen der Oxfordstraße Nrn. 1-13, der Bonngasse und der Friedrichstraße Nrn. 15-35 ist gemäß §§ 2
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