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Vertretung der Bundesstadt Bonn in Organen wirtschaftlicher Unternehmen: hier- Aufsichtsrat der Internationalen Beethovenfeste Bonn gGmbH

220158 · 2022-02-10 · Beschlussvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

In den Aufsichtsrat der Internationalen Beethovenfeste Bonn g GmbH (IBFB) wird entsandt:

Stellvertretendes Mitglied für Frau Oberbürgermeisterin Katja Dörner | Ersatzmitglied für Frau Oberbürgermeisterin Katja Dörner Herr Folke große Deters Von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene/r Bedienstete/r Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW) | (Von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene/r Bedienstete/r Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2 GO NRW)

Begründung

__Allgemeines__

Die Bundesstadt Bonn ist mit einem Beteiligungsanteil von 66, 66% am Stammkapital der IBFB beteiligt.

Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages gehört Frau Oberbürgermeisterin Katja Dörner dem Aufsichtsrat der IBFB als ordentliches Mitglied an.

Für die Aufsichtsratsmitglieder ist für Verhinderungsfälle ein stimmberechtigter Vertreter / eine stimmberechtigte Vertreterin zu bestellen (personengebundene Stellvertretung). Die Entsendung von Ersatzmitgliedern ist nach dem Gesellschaftsvertrag jederzeit zulässig.

Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin oder der/die von ihr vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.

__Zurzeit__ nehmen folgende Vertreter/innen ein Aufsichtsratsmandat wahr (DS 201784):

Ordentliche Mitglieder | Stellvertretende Mitglieder | Ersatzmitglieder der ordentlichen Mitglieder 1 | Oberbürgermeisterin Katja Dörner | Dr. David Thyssen (Von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene/r Bedienstete/r Besetzungsverfahren nach § 113 Abs. 2

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge