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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-2, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau; „Kurt-Schumacher-Straße“

220195 · 2022-01-26 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Die Beschlussvorlage DS-Nr. 212278 ("Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-2, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau; „Kurt-Schumacher-Straße“)

wird nicht weiterverfolgt.

  1. Der Beschluss vom 18.04.2013 zur Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7920-22 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, zwischen Kurt-Schumacher-Straße, Fritz-Erler-Straße, Heinrich-Brüning-Straße, Winston-Churchill-Straße und Heussallee gem. §§ 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) wird aufgehoben.
  1. Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr.7920-22 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, zwischen Kurt-Schumacher-Straße, Fritz-Erler-Straße, Heinrich-Brüning-Straße, Winston-Churchill-Straße und Heussallee ist gemäß §§ 2 ff BauGB aufzustellen.
  1. Der Bebauungsplan Nr. 6719-2 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, zwischen Kurt-Schumacher-Straße, Fritz-Erler-Straße, Heinrich-Brüning-Straße, Winston-Churchill-Straße und Heussallee ist gemäß §§ 2 ff. BauGB aufzustellen.

Beschlussvorschlag

  1. Die Beschlussvorlage DS-Nr. 212278 ("Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-2, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau; „Kurt-Schumacher-Straße“) wird nicht weiterverfolgt.
  1. Der Beschluss vom 18.04.2013 zur Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7920-22 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, zwischen Kurt-Schumacher-Straße, Fritz-Erler-Straße, Heinrich-Brüning-Straße, Winston-Churchill-Straße und Heussallee gem. §§ 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) wird aufgehoben.
  1. Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr.7920-22 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, zwischen Kurt-Schumacher-Straße, Fritz-Erler-Straße, Heinrich-Brüning-Straße, Winston-Churchill-Straße und Heussallee ist gemäß §§ 2 ff BauGB aufzustellen.
  1. Der Bebauungsplan Nr. 6719-2 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, zwischen Kurt-Schumacher-Straße, Fritz-Erler-Straße, Heinrich-Brüning-Straße, Winston-Churchill-Straße und Heussallee ist gemäß §§ 2 ff. BauGB aufzustellen.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Die Beratung dieser Beschlussvorlage ist dringlich, da hiermit die städtebaulichen Ziele für das Plangebiet präzisiert und aktualisiert werden. Dies ist erforderlich, da für das Baugrundstück Fritz-Erler-Str. 9-11 und Kurt-Schumacher-Str. 28, 26, 24 eine Voranfrage (vom 7.12.2021) zur Aufstockung eines Bürogebäudes auf insgesamt 17 Vollgeschosse zuzüglich eines zweigeschossigen Dachgartens vorliegt, die auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 15 BauGB zurückgestellt werden soll. Die verwaltungsinterne Abstimmung über die Zurückstellung konnte erst jetzt abgeschlossen werden. Das Vorhaben widerspricht den Zielen der vom Rat beschlossenen Rahmenplanung Bundesviertel und damit den Zielen des aufzustellenden Bebauungsplanes. Die Zurückstellung muss innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang dem Bauherrn zugestellt sein. Zuvor ist der Aufstellungsbeschluss im Amtsblatt bekanntzumachen und der Bauherr zur beabsichtigten Zurückstellung gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW anzuhören. Zur Wahrung dieser Fristen ist jetzt eine Entscheidung erforderlich. Zudem ist fraglich, ob ein bedingter Aufstellungsbeschluss mit dem Ziel, ein Bauvorhab

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2022-02-10 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 10.02.2022

5.14 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-2, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau; „Kurt- Schumacher-Straße“ ungeändert beschlossen

220195

Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen FDP

Beschluss:

  1. Die Beschlussvorlage DS-Nr. 212278 ("Aufstellung des Bebauungsplanes

Nr. 6719-2, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau; „Kurt-Schumacher-Straße“) wird nicht weiterverfolgt.

  1. Der Beschluss vom 18.04.2013 zur Aufstellung der Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 7920-22 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, zwischen Kurt-Schumacher-Straße, Fritz- Erler-Straße, Heinrich-Brüning-Straße, Winston-Churchill-Straße und Heussallee gem. §§ 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB) wird aufgehoben.

  1. Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr.7920-22 der Bundesstadt Bonn für

ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, zwischen Kurt-Schumacher- Straße, Fritz-Erler-Straße, Heinrich-Brüning-Straße, Winston-Churchill-Straße und Heussallee ist gemäß §§ 2 ff BauGB aufzustellen.

  1. Der Bebauungsplan Nr. 6719-2 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im

Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, zwischen Kurt-Schumacher-Str

_Gekürzt (1647 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:49035?offset=1200_