Originalquelle: ALLRIS-Original

Hitzeaktionsplan

220226 · 2022-02-17 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Stephan Eickschen Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Hanno von Raußendorf Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein

Sachverhalt

Durch die Klimakrise werden extreme Wetterereignisse wie Starkregen und Hitze in der Zukunft auch in Bonn zunehmen. Daher müssen wir neben wirksamem Klimaschutz frühzeitig Maßnahmen zur Klimaresilienz ergreifen.

Hitze ist ein Risikofaktor für die Gesundheit. Besonders vulnerable Gruppen wie alte und junge Menschen sind stark gefährdet. Neben langfristigen Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas müssen für extreme Hitzewellen kurzfristig Maßnahmen ergriffen werden, um die Bonner*innen zu schützen und die Hitze erträglicher zu machen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Hitzeaktionsplan zu erarbeiten. Dieser soll Sofortmaßnahmen beinhalten, die vorbereitet werden und bei starker Hitze unverzüglich ergriffen werden können.

Hierfür ist beispielsweise denkbar:

· Beschattung von öffentlichen Orten, besonders jenen, an denen sich vulnerable Menschen aufhalten

· Notfalltelefonnummer

· Die Öffnungszeiten und –dauer von Freibädern an die gegebenen Wetter-/Hitzebedingungen anpassen.

· Kühle Räume öffentlich zugänglich machen.

Weiterhin wird die Verwaltung gebeten,

· Möglichkeiten zu suchen, aufzuzeigen und vorhandene erneut zu bewerben, um eine kostenlose Trinkwasserversorgung im öffentlichen Raum zu ermöglichen.

· die Möglichkeiten für eine Bewässerung der Bäume intensiv zu prüfen und aufzuzeigen. Hierbei wird auf die Hilfsbereitschaft der Bürger*innen eingegangen und Maßnahmen der Verwaltung und technische Möglichkeiten aufgezeigt. Der Beschluss zur wassersensitiven Stadt wird mitberücksichtigt.

Die Verwaltung kalkuliert die Kosten und macht Vorschläge, was aus dem laufenden Haushalt finanziert werden kann. Auch werden entsprechende Förderprogramme geprüft und einbezogen.

Vorhandene Beschlüsse (wie bspw. Tr

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

220226-02 AA CDU-Änderungsantrag HitzeaktionsplanAntrag zur Vorlage 220226

Sachverhalt

In Deutschland sind Kommunen von der 93. Gesundheitsministerkonferenz (2020) dazu aufgerufen, innerhalb von fünf Jahren Hitzeaktionspläne (HAP) zu entwickeln. Im Zuge des Klimawandels wird erwartet, dass neben der Erhöhung der durchschnittlichen Temperatur die Anzahl an Hitzetagen und längeren Hitzeperioden, sog. Hitzewellen, steigen werden. Diese können die Gesundheit von Mensch und Tier teilweise recht stark beeinträchtigen. Das zeigte sich in den vergangenen Jahren während der Hitzesommer von 2003, 2006, 2015, 2018, 2019, 2020. Die Bundesregierung berichtete in ihrem „Monitoringbericht 2019 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel“, dass im Jahr 2003 aufgrund der Hitzewellen etwa 7.500 mehr Todesfälle verzeichnet wurden als in „normalen“ Sommern erwartet würde. 2006 waren es über 6.000 zusätzlicher Todesfälle. Für 2018 wurden über 20.000 Todesfälle im Zusammenhang mit Hitze bei den über 65-Jährigen ausgemacht.

Hitzeperioden belasten nicht nur das allgemeine Wohlbefinden in großen Teilen der Bevölkerung, sondern stellen auch zusätzlich das Gesundheitssystem vor Herausforderungen. In Deutschland werden die Auswirkungen von anhaltend hohen Temperaturen auf die menschli

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Hitzeaktionsplan (HAP) zu erarbeiten. Dabei sollten die Handlungsempfehlungen Bund/Länder Ad-hoc Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels (GAK) und die entsprechenden Fachinformation aus dem Klimavorsorgeportal (www.klivoportal.de) genutzt werden und im ersten Schritt die Benennung der Koordinierungsstelle innerhalb der Verwaltung als kommunaler Kompetenzträger erfolgen.

Vor dem Erstellen eines Hitzeaktionsplanes sollte eine Analyse der vorherrschenden und der zu erwartenden zukünftigen Situation in Bonn in Bezug auf hitzebedingte Gesundheitsrisiken vorgenommen werden.

Für die Umsetzung Kernelemente empfiehlt die WHO ein Vorgehen in fünf Zeithorizonten:

Die zentrale Koordinierungsstelle baut ein Netzwerk mit den relevanten Institutionen (staatliche und nicht ­ staatliche) auf, die vor Ort in den jeweiligen Kommunen Maßnahmen umsetzen können. ZB. Feuerwehr, Not ­ und Rettungsdienste, Krankenhäuser, Ärzteschaft/

_Gekürzt._

220226-01 ST Hitzeaktionsplan

Stellungnahme der Verwaltung

Die Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans (HAP) ist als Maßnahme bereits im 2019 beschlossenen Programm zum Klimanotstand aufgeführt. Eine Umsetzung wurde bislang jedoch aufgrund pandemiebedingt stark eingeschränkter Kapazitäten im Gesundheitsamt nicht begonnen (siehe DS __210671__ Maßnahme KA4).

Um dennoch im Rahmen der begrenzten Personalkapazitäten am Thema zu bleiben, gab die Stadt Bonn einen "Letter of Intent" ab, um als „lernende Partnerin“ an einem Projekt zur Erarbeitung von Hitzeaktionsplänen für die Städte Karlsruhe und Düsseldorf mitzuwirken. Die beiden Städte stellten bereits 2020 gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Urbanistik einen Förderantrag im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (kommunale Leuchtturmvorhaben) zur Erarbeitung von Hitzeaktionsplänen. Die Bewilligung des Projektes durch den Projektträger ZUG (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft g GmbH) ist noch ausstehend. Der Nutzen für die Stadt Bonn an der Beteiligung an diesem Projekt liegt darin, von Anfang an den Prozess der HAP Erstellung unmittelbar mitzuverfolgen und aus den Erfahrungen der Projektpartner zu lernen. Diese Erfahrungen werd

_Gekürzt._

220226-03 AA Koalitions-Änderungsantrag HitzeaktionsplanAntrag zur Vorlage 220226Antrag zur Vorlage 220226-02 AA

Sachverhalt

Die Kostenermittlung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist zwingend erforderlich.

Beschlussvorschlag

Aus dem geänderten Beschluss des AUKLA wird folgender Satz entfernt:

"Die benötigten Finanzmittel sind zu beziffern und für den kommenden Haushalt bereitzustellen" und durch folgenden Satz ersetzt:

"Die Verwaltung kalkuliert die Kosten und macht Vorschläge, was aus dem laufenden Haushalt finanziert werden kann. Auch werden entsprechende Förderprogramme geprüft und einbezogen."