Originalquelle: ALLRIS-Original
Rechtsrheinischer Radschnellweg
220298 · 2022-02-10 · Dringlichkeitsantrag · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott
Sachverhalt
Die öffentliche Einlassung der Oberbürgermeisterin, sich nicht an die Anordnung einer übergeordneten Behörde halten zu wollen, ist in hohem Maße geeignet, in der Öffentlichkeit Zweifel an ihrer Befähigung zur Ausübung ihres Amtes als Oberbürgermeisterin aufkommen zu lassen.
Um angesichts der Berichterstattung „Stadt Bonn widersetzt sich der Ministerin“ im General-Anzeiger vom 07.02.2022 weiteren Schaden von der Stadt Bonn abzuwenden, ist es aus Sicht der BBB-Fraktion unabdingbar geboten, von der Oberbürgermeisterin einen belastbaren Nachweis darüber zu erhalten, dass eine Baumfällung zugunsten des rechtsrheinischen Radschnellweges zu einem späteren als dem von ihr anberaumten Termin am 07.02.2022 einen Verstoß gegen den gerichtlich mit der DUH im Januar 2020 geschlossenen Vergleich darstellen würde.
Beschlussvorschlag
Die Oberbürgermeisterin legt dem Rat in seiner Sitzung am 10.02.2022 dar,
- welche Fristen der geschlossene Vergleich zwischen der Bundesstadt Bonn, der Bezirksregierung Köln und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für die Umsetzung der dem Vergleich zugrundeliegenden Maßnahmen, insbesondere aber der rechtsrheinischen Radschnellroute enthält,
- ob der Vergleich zwischen der Bundesstadt Bonn, der Bezirksregierung Köln und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vorbehaltlich aller erforderlichen rechtlichen Prüfungen und Genehmigungen der Einzelmaßnahmen geschlossen worden ist,
- warum die Oberbürgermeisterin zu keinem Zeitpunkt im Rahmen der Gremienberatungen in ihren Stellungnahmen zum rechtsrheinischen Radschnellweg darauf hingewiesen hat, dass diese Maßnahme Bestandteil des Vergleiches mit der DUH ist und ab wann eine zeitliche Verzögerung einen Verstoß gegen den gerichtlich geschlossenen Vergleich darstellt,
- ob zwischenzeitlich auch alle anderen dem Vergleich zugrundeliegenden Maßnahmen vollständig umgesetzt worden sind und wenn nicht, wann deren Umsetzung laut Vergleich abgeschlossen sein müsste.
Begründung
der Dringlichkeit: **
Die öffentliche Einlassung der Oberbürgermeisterin, sich nicht an die Anordnung einer übergeordneten Behörde halten zu wollen, ist in hohem Maße geeignet, in der Öffentlichkeit Zweifel an ihrer Befähigung zur Ausübung ihres Amtes als Oberbürgermeisterin aufkommen zu lassen. Ein belastbarer Nachweis ihrer Aussage zum gerichtlichen Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) duldet daher keinen Aufschub.
Beratungsfolge
- 2022-02-10 · Rat · erledigt
Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)
220298-01 AA Rechtsrheinischer RadschnellwegBBB-Änderungsantrag zur Vorlage 220298 (Erweiterung des bestehenden Dringlichkeitsantrages)
Sachverhalt
Ziffer I. entspricht dem ursprünglichen Dringlichkeitsantrag.
Der ursprüngliche Dringlichkeitsantrag wird um Ziffer II. erweitert, da die von der Oberbürgermeisterin erbetenen Informationen noch ausstehen.
Sollten die zur Erfüllung der Bedingungen des Naturschutzbeirates erforderlichen Voraussetzungen nicht geschaffen sein, geht die BBB-Fraktion davon aus, dass die landschaftsrechtliche Befreiung zur Realisierung einer Radschnellroute in der Beueler Rheinaue als noch nicht erteilt gilt. Denn ohne entsprechend ermittelte und festgelegte „Referenzwerte“ vor Baubeginn ist eine Erfüllung der genannten auflösenden Bedingungen unmöglich.
Unter DS 201584 hat der Naturschutzbeirat der Erteilung der landschaftsrechtlichen Befreiung zur Realisierung einer Radschnellroute in der Beueler Rheinaue nur unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
- Für Ausgleichsmaßnahmen und –einsaaten sind ausschließlich einheimische Arten standortheimischer Herkunft zu wählen, ggf. bei Gehölzen kleinere Pflanzgrößen mit einer verlängerten Fertigstellungspflege nehmen. (Es gibt die begründete Annahme, dass kleinere Pflanzgrößen eher arttypisches Wurzelwerk ausbilden und so in trocken heißen Perioden weniger Pro
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
I. Die Oberbürgermeisterin legt dem Rat in seiner Sitzung am 10.02.2022 dar,
- welche Fristen der geschlossene Vergleich zwischen der Bundesstadt Bonn, der Bezirksregierung Köln und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für die Umsetzung der dem Vergleich zugrundeliegenden Maßnahmen, insbesondere aber der rechtsrheinischen Radschnellroute enthält,
- ob der Vergleich zwischen der Bundesstadt Bonn, der Bezirksregierung Köln und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vorbehaltlich aller erforderlichen rechtlichen Prüfungen und Genehmigungen der Einzelmaßnahmen geschlossen worden ist,
- warum die Oberbürgermeisterin zu keinem Zeitpunkt im Rahmen der Gremienberatungen in ihren Stellungnahmen zum rechtsrheinischen Radschnellweg darauf hingewiesen hat, dass diese Maßnahme Bestandteil des Vergleiches mit der DUH ist und ab wann eine zeitliche Verzögerung einen Verstoß gegen den gerichtlich geschlossenen Vergleich darstellt,
- ob zwischenzeitlich auch alle anderen dem Vergleich zugrundeliegenden Maßnahmen vollständig umgesetzt worden sind und wenn nicht, wann deren Umsetzung laut Vergleich abgeschlossen sein müsste,
II. Die Oberbürgermeisterin legt dem Rat in seiner Sitzung am 10.02.2022 darübe
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2018002