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Sachstand Welterbestätte Niedergermanischer Limes: Maßnahmenplanung, Projektsteuerung und Finanzierung

220301 · 2022-04-05 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die in der Begründung beschriebenen Maßnahmen in der Vermittlungs- und Öffentlichkeitsarbeit werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden für diese neue und zusätzliche Aufgabe bei der Haushaltsaufstellung 2023/24 in Höhe von jährlich 30.000 Euro für Sachmittel zzgl. eines Betrags von 40.000 Euro jährlich für einen Honorarvertrag zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorschlag

Die in der Begründung beschriebenen Maßnahmen in der Vermittlungs- und Öffentlichkeitsarbeit werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden für diese neue und zusätzliche Aufgabe bei der Haushaltsaufstellung 2023/24 in Höhe von jährlich 30.000 Euro für Sachmittel zzgl. eines Betrags von 40.000 Euro jährlich für einen Honorarvertrag zur Verfügung gestellt.

Begründung

Am 27. Juli 2021 wurde der „Niedergermanische Limes“ (NGL) in die Liste der Weltkulturerbe-Stätten der UNESCO aufgenommen. Der NGL ist die Bezeichnung für die einstige Grenze des Römischen Reiches am Rhein. Der Grenzabschnitt folgte dem antiken Rheinverlauf und erstreckte sich auf einer Länge von ca. 400 km zwischen Katwijk (NL) an der Nordsee bis Bad Breisig in Rheinland-Pfalz. Die Urkunde zum Weltkulturerbe wurde offiziell am 8. November 2021 in Bonn an alle beteiligten Gebietskörperschaften überreicht.

Das Legionslager Bonn war der mit Abstand am längsten genutzte römische Stützpunkt des Niedergermanischen Limes und hatte deshalb im Rahmen des Nominierungsantrages besondere Bedeutung. Das ehemalige Legionslager liegt im Stadtteil Bonn-Castell. Grundriss und Straßenführung des Römerlagers sind dort im modernen Stadtbild erkennbar. Zugleich ist es eines der besterhaltenen Legionslager des gesamten Römischen Reiches, auch wenn kaum oberirdische Reste erhalten sind. Die Verwaltung hatte zuletzt mit der Mitteilungsvorlage DS __210871__ und der Stellungnahme auf die

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2022-06-09 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.06.2022

5.21 Sachstand Welterbestätte Niedergermanischer Limes: Maßnahmenplanung, Projektsteuerung und Finanzierung geändert beschlossen

220301

Abstimmungsergebnis: geändert, wie Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe, einstimmig bei Enth. BBB und RheinGrün

Beschluss: Die in der Begründung beschriebenen Maßnahmen in der Vermittlungs- und Öffentlichkeitsarbeit werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Verwendung der Haushaltsmittel (10.000 €) für die im Jahr 2022 geplanten Maßnahmen wird bestätigt.

Die Entscheidung über die Mittelbereitstellung (30.000 € für Sachmittel zuzügl. 40.000 € jährl. für einen Honorarvertrag) für die in den Jahren 2023 und 2024 geplanten Maßnahmen wird in die Haushaltsberatungen 2023/2024 verwiesen.

Der Beschluss des Rates geht zurück auf die Empfehlung des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit, der die Vorlage der Verwaltung um die fettgedruckten Passagen ergänzt hat.

Der mündlich gestellte Änderungsantrag von Stv. Schmitt -BB

_Gekürzt (1868 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:18807?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

220301-01 ST Sachstand Welterbestätte Niedergermanischer Limes: Maßnahmenplanung, Projektsteuerung und Finanzierung

Sachverhalt

Inhalt der ergänzenden Stellungnahme:

In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 06.04.2022 wurde die Verwaltung gebeten, die nachstehenden Fragen zur Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz zu beantworten:

- Kann das Erdreich insoweit geöffnet werden, dass es durch eine Glasscheibe erlebbar wird? Eine geschützte Sichtbarmachung der Fundamente.

__Die Verwaltung teilt hierzu mit: __

Im Zuge der Neubauplanung wurde die Gründungsplanung extra so mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland abgestimmt, dass nur minimal in das Bodendenkmal eingegriffen wird und Fundbereiche möglichst ungestört erhalten bleiben. Von daher gibt es keine Stelle, an der ein repräsentativer Fund freigelegt wurde, den man nun für Dritte nachvollziehbar als archäologisches Fenster inszenieren könnte. Teilweise bedürfen die archäologischen Funde zudem noch der wissenschaftlichen Aufarbeitung und erst wenn der abschließende Grabungsbericht vorliegt, kann für die weitere Präsentation von Fundstücken ein Konzept entwickelt werden.

Beschlussvorschlag

Inhalt der ergänzenden Stellungnahme:

In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 06.04.2022 wurde die Verwaltung gebeten, die nachstehenden Fragen zur Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz zu beantworten:

- Kann das Erdreich insoweit geöffnet werden, dass es durch eine Glasscheibe erlebbar wird? Eine geschützte Sichtbarmachung der Fundamente.

__Die Verwaltung teilt hierzu mit: __

Im Zuge der Neubauplanung wurde die Gründungsplanung extra so mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland abgestimmt, dass nur minimal in das Bodendenkmal eingegriffen wird und Fundbereiche möglichst ungestört erhalten bleiben. Von daher gibt es keine Stelle, an der ein repräsentativer Fund freigelegt wurde, den man nun für Dritte nachvollziehbar als archäologisches Fenster inszenieren könnte. Teilweise bedürfen die archäologischen Funde zudem noch der wissenschaftlichen Aufarbeitung und erst wenn der abschließende Grabungsbericht vorliegt, kann für die weitere Präsentation von Fundstücken ein Konzept entwickelt werden.

220301-02 AA Sachstand Welterbestätte Niedergermanischer Limes: Maßnahmenplanung, Projektsteuerung und FinanzierungBBB-Änderungsantrag zur Vorlage 220301

Sachverhalt

Mit den eigenen Kräften konnte von der Verwaltung keine Umsetzung des einstimmigen Ratsbeschlusses vom 24.06.2021 erreicht werden, mit dem die Verwaltung beauftragt worden war, eine Visualisierung der beiden wesentlichen Tore des alten Römerlagers an den beiden Standorten entlang der Römerstraße zu realisieren (DS 211000). Daher sollte der von der Verwaltung selbst am 25.08.2016 mit DS 1612576 angekündigte, aber bislang nicht umgesetzte Weg beschritten werden: "Die Verwaltung schlägt vor, hierzu einen Wettbewerb auszuloben und wird eine entsprechende Vorlage zur Beratung einbringen."

Haushaltsmittel stehen laut DS 220301 zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Ideenwettbewerb auszuschreiben, mit dem kreative Vorschläge für die Sichtbarmachung der beiden Haupttore des Römerlagers im Verlauf der Römerstraße gewonnen werden sollen.

220301-03 Sachstand Welterbestätte Niedergermanischer Limes: Maßnahmenplanung, Projektsteuerung und Finanzierung

Sachverhalt

Die in der Begründung beschriebenen Maßnahmen in der Vermittlungs- und Öffentlichkeitsarbeit werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden für diese neue und zusätzliche Aufgabe bei der Haushaltsaufstellung 2023/24 in Höhe von jährlich 30.000 Euro für Sachmittel zzgl. eines Betrags von 40.000 Euro jährlich für einen Honorarvertrag zur Verfügung gestellt.

Beschlussvorschlag

Die in der Begründung beschriebenen Maßnahmen in der Vermittlungs- und Öffentlichkeitsarbeit werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden für diese neue und zusätzliche Aufgabe bei der Haushaltsaufstellung 2023/24 in Höhe von jährlich 30.000 Euro für Sachmittel zzgl. eines Betrags von 40.000 Euro jährlich für einen Honorarvertrag zur Verfügung gestellt.

Begründung

Der Rat hat sich in seiner Sitzung vom 09.06.2022 dem Votum der vorberatenden Gremien Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit vom 26.04.2022 und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe vom 18.05.2022 angeschlossen und hat die Entscheidung über die Bereitstellung der Finanzmittel für die neue Aufgabe in die Haushaltsberatungen 2023/2024 verwiesen. Die in der Vorlage vorgesehene Mittelverwendung für 2022 wurde von den vorberatenden Gremien sowie dem Rat bestätigt.

__Die ursprüngliche Vorlage war wie folgt begründet: __

Am 27. Juli 2021 wurde der „Niedergermanische Limes“ (NGL) in die Liste der Weltkulturerbe-Stätten der UNESCO aufgenommen. Der NGL ist die Bezeichnung für die einstige Grenze des Römischen Reiches am Rhein. Der Grenzabschnitt folgte dem antiken Rheinverlauf und erstreckte sich auf einer Länge von ca. 400 km zwischen Katwijk (NL) an der Nordsee bis Bad Breisig in Rheinland-Pfalz. Die Urkunde zum Weltkulturerbe wurde offiziell am 8. November 2021 in Bonn an alle beteiligten Gebietskörperschaften überreicht.

Das Legionslager Bonn war der mit Abstand am längsten genutzte römische Stützpunkt des Niedergermanischen Limes und ha

_Gekürzt._

220301-04 ST Sachstand Welterbestätte Niedergermanischer Limes: Maßnahmenplanung, Projektsteuerung und Finanzierung

Sachverhalt

Inhalt der ergänzenden Stellungnahme:

Im Hinblick auf die Ausführungen mit DS-Nr.: __220301__ und __220301-03__ zur Thematik „Niedergermanische Limes“ (NGL) wurden seitens der Verwaltung ursprünglich Haushaltsmittel ab 2023/24 ff. i. H. von 30.000 Euro jährlich an Sachmitteln (Pflege und Aktualisierung von Info-Tafeln, Radwegebeschilderung, Öffentlichkeitsarbeit (analog und digital), Schulungsmaßnahmen, Planung und Durchführung des Limes-Geburtstages, usw.) angemeldet. Für die kontinuierliche Projektbetreuung und Umsetzung der geplanten Maßnahmen wurden Personalmittel in Höhe von 40.000 Euro angemeldet. Dies entspricht einer Gesamtsumme von 70.000 Euro.

Aufgrund der jetzt notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen sieht die Verwaltung ein maximales Einsparpotential zum Weltkulturerbe Limes bei den eingeplanten Sachmitteln von ursprünglich 30.000 Euro auf 10.000 Euro. Dies reduziert den ursprünglichen Gesamtbetrag von 70.000 € auf 50.000 Euro. Zugleich wird jedoch darauf hingewiesen, dass dadurch die geplanten Marketing- und Kommunikations- und Infra

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Inhalt der ergänzenden Stellungnahme:

Im Hinblick auf die Ausführungen mit DS-Nr.: __220301__ und __220301-03__ zur Thematik „Niedergermanische Limes“ (NGL) wurden seitens der Verwaltung ursprünglich Haushaltsmittel ab 2023/24 ff. i. H. von 30.000 Euro jährlich an Sachmitteln (Pflege und Aktualisierung von Info-Tafeln, Radwegebeschilderung, Öffentlichkeitsarbeit (analog und digital), Schulungsmaßnahmen, Planung und Durchführung des Limes-Geburtstages, usw.) angemeldet. Für die kontinuierliche Projektbetreuung und Umsetzung der geplanten Maßnahmen wurden Personalmittel in Höhe von 40.000 Euro angemeldet. Dies entspricht einer Gesamtsumme von 70.000 Euro.

Aufgrund der jetzt notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen sieht die Verwaltung ein maximales Einsparpotential zum Weltkulturerbe Limes bei den eingeplanten Sachmitteln von ursprünglich 30.000 Euro auf 10.000 Euro. Dies reduziert den ursprünglichen Gesamtbetrag von 70.000 € auf 50.000 Euro. Zugleich wird jedoch darauf hingewiesen, dass dadurch die geplanten Marketing- und Kommunikations- und Infra

_Gekürzt._