Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2005136) # Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich 220324 · 2022-03-31 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Für den Bereich eines zu entwickelnden Universitäts-Campus zwischen den Straßen "Auf dem Hügel", "Am Propsthof", "Gerhard-Domagk-Straße", Bundesautobahn BAB 565 und "Hermann-Wandersleb-Ring" (siehe Anlage 1) ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Grundlage hierfür ist das in Anlage 2 und 3 dargestellte städtebauliche Konzept. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Bürgerversammlung bzw. ein adäquates Beteiligungsformat durchzuführen. 3. Unter Beachtung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind Leitlinien für die Gestaltung der Hochbauten, Freianlagen und öffentlichen Verkehrsflächen zu erarbeiten, die entsprechend im weiteren Bebauungsplanverfahren und städtebaulichen Vertrag berücksichtigt werden. 4. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend dem städtebaulichen Konzept im Parallelverfahren zum Bebauungsplan gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch in Sonderbaufläche (Hochschuleinrichtung) geändert. 5. _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag 1. Für den Bereich eines zu entwickelnden Universitäts-Campus zwischen den Straßen "Auf dem Hügel", "Am Propsthof", "Gerhard-Domagk-Straße", Bundesautobahn BAB 565 und "Hermann-Wandersleb-Ring" (siehe Anlage 1) ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Grundlage hierfür ist das in Anlage 2 und 3 dargestellte städtebauliche Konzept. 2. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt im Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Bürgerversammlung bzw. ein adäquates Beteiligungsformat durchzuführen. 3. Unter Beachtung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind Leitlinien für die Gestaltung der Hochbauten, Freianlagen und öffentlichen Verkehrsflächen zu erarbeiten, die entsprechend im weiteren Bebauungsplanverfahren und städtebaulichen Vertrag berücksichtigt werden. 4. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend dem städtebaulichen Konzept im Parallelverfahren zum Bebauungsplan gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch in Sonderbaufläche (Hochschuleinrichtung) geändert. 5. _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Begründung Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) beabsichtigt im Auftrag der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Uni Bonn) den Ausbau des bestehenden Hochschulstandortes in Bonn-Endenich zu einem modernen Lehr- und Forschungsstandort, dem „Campus Endenich“. Grundlage hierfür bildet die Hochschulentwicklungsplanung der Universität Bonn. Diese sieht eine Konzentration des universitären Betriebs auf drei Hauptstandorte im Stadtgebiet Bonn vor: - Campus City (inkl. Standort Römerstraße und Zukunftscampus) - Campus Poppelsdorf - Campus Endenich Zur Bestimmung eines städtebaulichen Grundgerüsts, innerhalb dessen sich die bauliche Entwicklung des Standortes in Endenich vollziehen soll, wurde im Jahr 2012 ein städtebaulich, freiraumplanerischer Wettbewerb durch den BLB NRW unter Beteiligung der Universität Bonn und der Stadt Bonn ausgelobt. Der Siegerentwurf der Arbeitsgemeinschaft HJP Planer (Aachen), BBW Verkehrsplaner (Bochum) und Lützow 7 Landschaftsarchitekten (Berlin) ist seitdem qualifiziert worden und dient nun als Grundlage für das erforderliche Bauleitplanverfahren. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch soll die Pla _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2022-03-31 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · vertagt - mit Maßgabe - 2022-04-06 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · ohne Ergebnis - 2022-05-03 · Bezirksvertretung Bonn · ohne Ergebnis - 2022-05-19 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · vertagt - 2022-06-01 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2022-06-07 · Bezirksvertretung Bonn · vertagt - 2022-08-16 · Bezirksvertretung Bonn · vertagt - 2022-08-18 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · ohne Ergebnis - 2022-08-24 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · vertagt - mit Maßgabe - 2022-09-20 · Bezirksvertretung Bonn · vertagt - 2022-09-29 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2022-09-29 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2022-11-16 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · geändert beschlossen - 2022-12-06 · Bezirksvertretung Bonn · vertagt - 2023-01-31 · Bezirksvertretung Bonn · geändert beschlossen - 2024-05-15 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · geändert beschlossen - 2024-05-28 · Bezirksvertretung Bonn · zur Kenntnis genommen - 2024-06-06 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · zur Kenntnis genommen - 2024-06-25 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2024-07-03 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2024-08-22 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2024-08-27 · Bezirksvertretung Bonn · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2024-09-04 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2024-09-11 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2024-09-17 · Bezirksvertretung Bonn · vertagt - 2024-10-29 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2024-10-31 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2024-11-05 · Bezirksvertretung Bonn · vertagt - 2024-11-20 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2024-11-26 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2025-01-22 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2025-02-04 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2025-02-04 · Bezirksvertretung Bonn · vertagt - mit Maßgabe - 2025-02-19 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · geändert beschlossen - 2025-03-05 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · geändert beschlossen - 2025-03-11 · Bezirksvertretung Bonn · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 220324-01 Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur Ds.Nr. 220324Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 Universitäts-Campus Endenich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich {#nv-2005720} **Stellungnahme der Verwaltung** In der Anlage 4 der Beschlussvorlage ist eine Darstellung der Baumstandorte im Plangebiet beigefügt, die angibt, welche Bäume zukünftig entfallen, erhalten bleiben sowie geplante Neupflanzungen. Die Ermittlung der Baumstandorte geht auf eine Bestandsaufnahme und Kartierung durch das Büro HJP im Rahmen der Erarbeitung der Masterplanung hervor. Mit der Kartierung wird eine Ersteinschätzung abgegeben. Als Ergebnis des Wettbewerbs wurde in einem alten Planstand für den Universitäts-Campus ursprünglich ein Entwurf mit mehr Baumasse (studentisches Wohnen) vorgesehen, welches in der Überarbeitung auf 3 Baukörper im Straßenzug auf dem Hügel reduziert wurde. Zudem war ursprünglich ein höherer Versiegelungsgrad durch oberirdische Pkw Parkpaletten vorgesehen. Mit dem vorliegenden überarbeiteten Planungsstand wurde eine Optimierung des Entwurfes vorgenommen und das Parken neu in Tiefgaragen und einer Hochgarage organisiert, wodurch mehr Bäume erhalten bleiben können. In der Beschlussvorlage ist noch die alte Kalkulation der Baumfällungen angegeben, während in der Anlage 4 die aktualisierten Zahlen vorliegen. Die angegebenen Zahlen in der Anlage 4 mit 201 zu fällenden Bäumen sind die aktuellst _Gekürzt._ ### 220324-02 AA Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil EndenichAntrag zur Vorlage 220324 {#nv-2005891} **Sachverhalt** 1. Die geplanten Baumfällungen von 201 werden reduziert. 2. Die Entwässerung/ Versickerung von Regenwasser wird auf dem beplanten Bebauungsplangelände vorgenommen (Dachbegrünung ist eine Maßnahme davon). 3. Der Ausgleich für den Anteil der benötigten Kleingartenanlage wird innerhalb des Bplanes sichergestellt. 4. Die Gesamtkompensation wird innerhalb des Bplangeländes vorgenommen, Maßnahmen zur Renaturierung des Endenicher Baches auch außerhalb des Gebietes können angerechnet werden. 5. Bei der Gestaltung der Grünflächen werden keine Schotterbeete angelegt. 6. Die schutzwürdigen Biotope werden für das weitere Verfahren konkret dargestellt. Hinweis im Text: „Die im Planbereich befindlichen schutzwürdigen Biotope (Nrn.5208-016,5208-506) fanden bei der Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes als auch bei den Artenschutzprüfungen soweit als möglich Berücksichtigung“ (S.15). **Beschlussvorschlag** 1. Die geplanten Baumfällungen von 201 werden reduziert. 2. Die Entwässerung/ Versickerung von Regenwasser wird auf dem beplanten Bebauungsplangelände vorgenommen (Dachbegrünung ist eine Maßnahme davon). 3. Der Ausgleich für den Anteil der benötigten Kleingartenanlage wird innerhalb des Bplanes sichergestellt. 4. Die Gesamtkompensation wird innerhalb des Bplangeländes vorgenommen, Maßnahmen zur Renaturierung des Endenicher Baches auch außerhalb des Gebietes können angerechnet werden. 5. Bei der Gestaltung der Grünflächen werden keine Schotterbeete angelegt. 6. Die schutzwürdigen Biotope werden für das weitere Verfahren konkret dargestellt. Hinweis im Text: „Die im Planbereich befindlichen schutzwürdigen Biotope (Nrn.5208-016, 5208-506) fanden bei der Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes als auch bei den Artenschutzprüfungen soweit als möglich Berücksichtigung“ (S.15). ### 220324-03 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich {#nv-2006243} **Beschlussvorschlag** , dass die Universität zunehmend Kooperationen mit sog. Dritten eingeht (z.B. Fraunhofer-Institut, Max-Planck-Institut), wodurch ein zusätzlicher Bedarf entsteht. Eine Reduzierung der Baukörper wäre nur möglich, wenn sich die geplanten Nutzungen und der geforderte Raumbedarf ändern. Auch die Gebäudetiefen resultieren aus den geplanten Nutzungen und dem Ziel, wirtschaftliche Grundrisse zu schaffen. - Die finale Gebäudekubatur und die Fassadengestaltungen werden erst im Rahmen der weiteren Planungen (Wettbewerbe in Zusammenarbeit mit Stadt, Universität, BLB, externer Planer) entschieden. 6. Sind die gemäß Baumkartierung zu fällenden Bäume entlang der Straße „Auf dem Hügel“ der Aufweitung dieser Straße für eine weitere Spur geschuldet oder weshalb müssen sie weichen? Einzelne Fällungen entlang der Straße auf dem Hügel sind bislang aufgrund der geplanten Punktbauten für Studierendenwohnen erforderlich. Eine bedarfsgerechte Straßenplanung liegt bislang nicht vor. Zurzeit werden ein Verkehrsgutachten sowie ein Mobilitätskonzept erstellt auf deren Basis weitere verkehrsplanerische Überlegungen erfolgen werden. Daher ist diesbezüglich noch keine Aussage möglich. 7. Können die oberirdi _Gekürzt._ **Begründung** Nachstehend erfolgt durch die Verwaltung ein Vorschlag für einen geänderten Beschlusspunkt sowie eine Stellungnahme der Verwaltung zu: - Fragenkataloge Frau Dietsch, Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, und Herr Fremerey, Volt-Fraktion. - Änderungsantrag DS 220324-02 AA, Rheingrün Als Anlage I wird zusätzlich ein Lageplan mit Gebäudebezeichnungen eingereicht. **Die Verwaltung schlägt den folgenden Beschlusspunkt vor: ** 1. der städtebauliche Entwurf wird entsprechend der nachfolgend beschriebenen Änderung überarbeitet und als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren beschlossen. Mit der Entwurfsüberarbeitung soll eine reduzierte Flächenversiegelung zur Herstellung der erforderlichen Wegebeziehungen erarbeitet werden. Um dies zu gewährleisten werden im Entwurf folgende Änderungen vorgenommen (siehe auch Plan in Anlage 1): - Verschiebung des getrennten Rad- und Fußweg parallel zur Autobahn neben die Erschließung der Tiefgarage und der notwendigen Rettungs- und Lieferverkehre. Es wird ein Radweg mit 4, 00m und ein Gehweg von 2, 50m vorgesehen. Hierdurch kann die Gehwegerschließung gebündelt werden und Flächenversiegelung eingespart werden. - die von der Autobahnbrücke absch _Gekürzt._ ### 220324-04 AA Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil EndenichAntrag zur Vorlage 220324 {#nv-2008028} **Sachverhalt** Neben der Deckung des Bedarfs der Universität muss eine möglichst sparsame Flächenversiegelung Ziel sein. Auch die Stärkung der Biodiversität und des Artenschutzes müssen in diesen teilweise bislang als Grünfläche und geschützte Biotope ausgewiesenen Flächen besondere Berücksichtigung finden. Außerdem sollen mit dieser Entscheidung über die Entwicklung des Standortes Endenich weitere Universitätsstandorte in den Blick genommen werden und die zukünftige Entwicklung frühzeitig im Sinne von Universität und Stadt geplant werden. Nach Möglichkeit soll auf das nördliche Parkhaus verzichtet werden, da die Universität zwischenzeitlich bereits Nutzer des komplett großflächigen Bestandsgebäudes an der Ecke Am Probsthoft/Gerhard-Domagk-Straße ist. Der für das bisher vorgesehene Parkhaus genutzte mit großen Bäumen bestandene Platz kann vorzugsweise für studentische Kommunikationsbedürfnisse oder beispielsweise Street Food Angebote genutzt werden. zK die Wettbewerbsergebnisse von damals: [__https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen-Wettbewerb_fuer_Bonner_Campus_Endenich_2889405.html__](https://www.baunetz.de/meldungen/Meldungen-Wettbewerb_fuer_Bonner_Campus_Endenich_2889405.html) **Beschlussvorschlag** Der frühzeitigen Beteiligung wird mit folgenden Maßgaben für das weitere Verfahren zugestimmt: 1. Im weiteren Verfahren soll ein umfassendes landschaftsplanerisches Konzept erarbeitet werden, das neben einer attraktiven Freiflächengestaltung insbesondere auch die Stärkung der lokalen Biodiversität zum Ziel hat. Dabei soll die bisherige Bedeutung der südlichen Flächen als landwirtschaftliche Versuchsflächen aufgegriffen und durch Elemente des Konzeptes der Essbaren Stadt (bzw. des “essbaren Campus”) umgesetzt werden. Für den Vogelschutz sollen auf dem Campus zusammenhängende Gehölzgruppen gepflanzt werden. 2. Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes wird zum Ausgleich der Bebauung bisheriger Grünfläche im Plangebiet, die unbebaute Fläche zwischen Steinweg und Am Bleichgraben, westlich des Maria-von-Linden-Weges, von “Sondernutzungsfläche Hochschuleinrichtungen” in Grünfläche/Landwirtschaftliche Fläche umgewidmet. 3. Die Tiefgarage östlich des Boulevards soll so verlegt werden, dass die lange Erschließungstraße von der Gerhard-Domagk-Straße für den MIV entfallen kann. Diese Straße wird stattdessen als Fahrradweg gebaut, der auch als Feuerwehrzufahrt genutzt werden kann. Der ursprün _Gekürzt._ ### 220324-06 ST Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich {#nv-2008374} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung erarbeitet zurzeit eine Stellungnahme zu dem Änderungsantrag DS.Nr. 220324-04 AA, der die Maßgaben der Koalition für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit aufführt. Inzwischen ist zu dem Änderungsantrag bei der Verwaltung auch eine Stellungnahme der Universität eingegangen. Diese wird in der verwaltungsseitig vorgesehenen Stellungnahme ebenfalls berücksichtigt werden und ist hier bereits als Anlage beigefügt. Die ergänzende Stellungnahme der Verwaltung kann bis zur Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 20.09.2022 noch nicht finalisiert werden. Daher bittet die Verwaltung um entsprechende Vertagung. ### 220324-05 ST Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil EndenichStellungnahme der Verwaltung zu Änderungsantrag 220324-04 AA {#nv-2008188} **Sachverhalt** Nachfolgend wird durch die Verwaltung eine Stellungnahme gemäß den benannten Ziffern des Änderungsantrages (DS.Nr. 220324-04AA) ÄA abgegeben. Zusätzlich ist in der Anlage nochmals die Stellungnahme der Universität zu dem Änderungsantrag beigefügt. Diese Eingaben werden in der folgenden Stellungnahme ebenfalls berücksichtigt. 1. Im weiteren Verfahren soll ein umfassendes landschaftsplanerisches Konzept erarbeitet werden, das neben einer attraktiven Freiflächengestaltung insbesondere auch die Stärkung der lokalen Biodiversität zum Ziel hat. Dabei soll die bisherige Bedeutung der südlichen Flächen als landwirtschaftliche Versuchsflächen aufgegriffen und durch Elemente des Konzeptes der Essbaren Stadt (bzw. des “essbaren Campus”) umgesetzt werden. Für den Vogelschutz sollen auf dem Campus zusammenhängende Gehölzgruppen gepflanzt werden. - Im Wettbewerbsverfahren erfolgte die Teilnahme durch Arbeitsgemeinschaften bestehend aus Stadtplanern und Landschaftsarchitekten, um neben der städtebaulichen Qualität ein besonderes Augenmerk auf die freiraumplanerische Gestaltung zu legen. Mit dem Wettbewerbsergebnis wurden von den Gewinnerbüros HJP und Lützow 7 erste Gestaltungsansätze für ein la _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** Nachfolgend wird durch die Verwaltung eine Stellungnahme gemäß den benannten Ziffern des Änderungsantrages (DS.Nr. 220324-04AA) ÄA abgegeben. Zusätzlich ist in der Anlage nochmals die Stellungnahme der Universität zu dem Änderungsantrag beigefügt. Diese Eingaben werden in der folgenden Stellungnahme ebenfalls berücksichtigt. 1. Im weiteren Verfahren soll ein umfassendes landschaftsplanerisches Konzept erarbeitet werden, das neben einer attraktiven Freiflächengestaltung insbesondere auch die Stärkung der lokalen Biodiversität zum Ziel hat. Dabei soll die bisherige Bedeutung der südlichen Flächen als landwirtschaftliche Versuchsflächen aufgegriffen und durch Elemente des Konzeptes der Essbaren Stadt (bzw. des “essbaren Campus”) umgesetzt werden. Für den Vogelschutz sollen auf dem Campus zusammenhängende Gehölzgruppen gepflanzt werden. - Im Wettbewerbsverfahren erfolgte die Teilnahme durch Arbeitsgemeinschaften bestehend aus Stadtplanern und Landschaftsarchitekten, um neben der städtebaulichen Qualität ein besonderes Augenmerk auf die freiraumplanerische Gestaltung zu legen. Mit dem Wettbewerbsergebnis wurden von den Gewinnerbüros HJP und Lützow 7 erste Gestaltungsansätze für ein la _Gekürzt._ **Stellungnahme der Verwaltung** Stellungnahme der Universität: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2008188 ### 220324-07 AA Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil EndenichAntrag zur Vorlage 220324 {#nv-2009497} **Sachverhalt** Erfolgt mündlich. **Beschlussvorschlag** Der Änderungsantrag 04 wird durch vorliegenden Änderungsantrag ersetzt. 1. Im weiteren Verfahren soll ein umfassendes landschaftsplanerisches Konzept erarbeitet werden, das neben einer attraktiven Freiflächengestaltung insbesondere auch die Stärkung der lokalen Biodiversität zum Ziel hat. Dabei soll die bisherige Bedeutung der südlichen Flächen als landwirtschaftliche Versuchsflächen aufgegriffen und durch Elemente des Konzeptes der Essbaren Stadt (bzw. des “essbaren Campus”) umgesetzt werden. Für den Vogelschutz sollen auf dem Campus zusammenhängende Gehölzgruppen gepflanzt werden. 2. Die “Sondernutzungsfläche Hochschuleinrichtungen” im Messdorfer Feld zwischen Steinweg und Am Bleichgraben, westlich des Maria-von-Linden-Weges bleibt unbebaut. In einem ersten Schritt, dem weitere auch im Hinblick auf die Beschlusslage zur Fortschreibung des Regionalplanes folgen, wird auch rechtlich sichergestellt, dass der Großteil der Fläche als Ausgleichs- und ökologische Kompensationsfläche für weitere Bauvorhaben der Uni Bonn vorgehalten wird. Die noch im Flächennutzungsplan ausgewiesene Planstraße in Verbindung der Straßen Am Propsthof - Erich-Hoffmann-Straße am westlichen Rand des bisherig _Gekürzt._ ### 220324-09 Mitteilungsvorlage zu DS-Nr. 220324: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich {#nv-2016167} **Beschlussvorschlag** **Mitteilung: ** Am 31.01.2023 hat die BV Bonn den Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich mit 9 zusätzlichen Änderungspunkten gefasst (DS-Nr. [__220324__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2005136&refresh=false) ). Die Umsetzbarkeit der Maßgaben wurde unter Einbindung des BLB NRW sowie der Universität Bonn geprüft und in einer abschließenden Runde bewertet. Mit Blick auf die Integration einer Mensa, den Campus ergänzende Nutzungen sowie die geplanten Standorte für studentisches Wohnen fand ebenfalls eine Abstimmung mit dem Studierendenwerk Bonn am 18.01.2024 statt. Die Ergebnisse zu den einzelnen Beschluss- und Änderungspunkten werden im Folgenden dargelegt: __Beschlusspunkte 1-4__ 1. Für den Bereich eines zu entwickelnden Universitäts-Campus zwischen den Straßen "Auf dem Hügel", "Am Propsthof", "Gerhard-Domagk-Straße", Bundesautobahn BAB 565 und "Hermann-Wandersleb-Ring" (…) ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungspunkte _Gekürzt._ ### 220324-10 N-Vorlage zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich {#nv-2017403} **Sachverhalt** __Begründung:__ Der Beschlussvorschlag geht zurück auf die Mitteilungsvorlage [__(DS: 220324-09)__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2016167) im Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen vom 15.05.2024. Diese Mitteilungsvorlage wurde mit der Maßgabe in die Folgesitzung verwiesen, dass die Verwaltung die darin beschriebene Vorgehensweise den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorlegt. __Die ursprüngliche Mitteilungsvorlage__ [__(DS-Nr. 220324-09)__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2016167) __der Verwaltung lautete:__ Am 31.01.2023 hat die BV Bonn den Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich mit 9 zusätzlichen Änderungspunkten gefasst [__(DS-Nr. 220324)__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2005136) . Die Umsetzbarkeit der Maßgaben wurde unter Einbindung des BLB NRW sowie der Universität Bonn geprüft und in einer abschließenden Runde bewertet. Mit Blick auf die Integration einer Mensa, den Campus ergänzende Nutzungen sowie die geplanten Standorte für studentisches W _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend dem Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 31.01.2023 [__(siehe DS-Nr. 220324)__](https://www.bonn-verwaltung.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2005136) sowie unter Berücksichtigung der daraufhin geänderten Planung (siehe Mitteilungsvorlage [__DS-Nr. 220324-09)__](https://www.bonn-verwaltung.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2016167) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich durchzuführen. Das angepasste städtebauliche Konzept ist den Anlagen zu entnehmen. **Begründung** Der Beschlussvorschlag geht zurück auf die Mitteilungsvorlage [__(DS: 220324-09)__](https://www.bonn-verwaltung.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2016167) im Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen vom 15.05.2024. Diese Mitteilungsvorlage wurde mit der Maßgabe in die Folgesitzung verwiesen, dass die Verwaltung die darin beschriebene Vorgehensweise den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorlegt. __Die ursprüngliche Mitteilungsvorlage__ [__(DS-Nr. 220324-09)__](https://www.bonn-verwaltung.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2016167) __der Verwaltung lautete: __ Am 31.01.2023 hat die BV Bonn den Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich mit 9 zusätzlichen Änderungspunkten gefasst [__(DS-Nr. 220324)__](https://www.bonn-verwaltung.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2005136) . Die Umsetzbarkeit der Maßgaben wurde unter Einbindung des BLB NRW sowie der Universität Bonn geprüft und in einer abschließenden Runde bewertet. Mit Blick auf die Integration einer Mensa, den Campus ergänzende Nutzungen sowie die geplanten Standorte für stude _Gekürzt._ ### 220324-11 ST Ergänzende Stellungnahme zu: N-Vorlage zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „Universitäts-Campus Endenich“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich {#nv-2020403} **Sachverhalt** Dem Beschlussvorschlag der N-Vorlage [__DS-Nr. 220324-10__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2017403) wird die in der nachstehenden Begründung und den Anlagen dargestellte geänderte Planung zugrunde gelegt. **Beschlussvorschlag** Dem Beschlussvorschlag der N-Vorlage [__DS-Nr. 220324-10__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2017403&refresh=false) wird die in der nachstehenden Begründung und den Anlagen dargestellte geänderte Planung zugrunde gelegt. **Begründung** Die ergänzende Stellungnahme (DS-Nr. 220324-11 ST) ergänzt und ersetzt die N-Vorlage ( [__DS-Nr. 220324-10__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2017403&refresh=false) ) inhaltlich. Die Planung wurde unter Einbindung der Universität Bonn, des BLB NRW, der Verwaltung sowie der Politik erneut bewertet und wie folgt überarbeitet: 1. Studentisches Wohnen: Es sollen zwei Baukörper an der Straße „Auf dem Hügel“ errichtet werden, der alternative dritte Baukörper (GW5) entfällt. Die beiden Baukörper GW3 und GW4 sollen auf 7 Geschosse erhöht werden (vgl. Änderungspunkt 9). 2. Der Baukörper G11 entfällt. Es wurde geprüft, ob die dadurch wegfallende BGF an anderer Stelle im Campus abgebildet werden kann: Der Baukörper G01 soll von vier auf fünf Geschosse erhöht werden (vgl. Änderungspunkt 8). **Die dementsprechend überarbeitete Begründung der Vorlage** **lautet wie folgt: ** ( Änderungen gegenüber [__DS-Nr. 220324-10__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2017403&refresh=false) sind **fettkursiv** gesetzt ) Am 31.01.2023 hat die BV Bonn den Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 6421-1 „ _Gekürzt._