Originalquelle: ALLRIS-Original

Grüne/SPD-Antrag: Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘

220429 · 2022-03-15 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Grüne Bezirksfraktion Bonn Paul Brückner SPD Bezirksfraktion Bonn Sabrina Lipprandt

Sachverhalt

An der Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘ halten tagsüber 5 Buslinien und nachts 2 Nachtbuslinien. Dadurch wird die Bushaltestelle sehr stark frequentiert, zumal sie auch als Umstiegshaltestelle von Fahrgästen der Straßenbahnlinien 61 und 62, die aus Richtung Süden kommen und in Richtung Poppelsdorf/Ippendorf/Venusberg weiterfahren möchten, genutzt wird.

Hinter der Bushaltestelle Richtung Poppelsdorfer Schloss darf man rechts auf der Fahrbahn parken, insofern stünde genug Platz zur Verfügung, den Haltestellenbereich vor die Häuser 38 und 40 zu verlegen.

In der Mitteilungssvorlage DS 212193-02 wird die Errichtungeines Wartehäuschens an der momentanen Bushaltestelle nach Verbreitung mit Bezug zum Denkmalschutz abgelehnt, da es einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bedarf, die nicht erteilt werden könne. Gleichzeitig wird dies auch für die in Richtung Poppelsdorfer Schloss vorhandene Bebauung ausgeschlossen.

Letzteres ist nicht nachzuvollziehen. §9(1) b DSchG besagt, dass der einer Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde bedarf, der „in der engeren Umgebung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn hierdurch das Erscheinun

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

Bezugnehmend auf den Antrag DS 212193 ‚Verbreiterung der Bushaltestelle Poppelsdorfer Allee und Errichtung eines Wartehäuschens mit extensiver Dachbegrünung‘ und dem Prüfergebnis DS 212193-02 wird der Antrag in folgender Weise konkretisiert:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘ in Richtung Südwesten, vorzugsweise vor die Häuser Poppelsdorfer Allee 38/40, verlegt und dort ein Wartehäuschen mit Sitzgelegenheiten und möglichst extensiver Dachbegrünung errichtet werden kann (hilfsweise: in transparenter Sonderausführung wie beispielsweise an der Haltestelle ‚Immenburgpark‘).

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

220429-01 Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘

Sachverhalt

Mitteilungsvorlage

Auf Grundlage von Antrag DS-Nr. 212193 hat die Bezirksvertretung Bonn am 07.12.2021 die Verwaltung mit einer Prüfung beauftragt, ob die Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘ derart umgestaltet werden kann, dass ein Wartehäuschen mit Sitzgelegenheiten und extensiver Dachbegrünung errichtet werden kann.

Das Prüfergebnis teilte die Verwaltung mit DS-Nr. 212193-02 mit, welche der Bezirksvertretung Bonn am 08.02.2022 vorlag. In der Mitteilungsvorlage der Verwaltung heißt es: „Die Aufstellung eines Wartehäuschens an dieser Stelle bedarf einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, die hier nicht erteilt werden kann.“

Auf Grundlage von Antrag DS-Nr. 220429 beschloss die Bezirksvertretung Bonn am 15.03.2022, die Verwaltung solle prüfen, ob die Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘ in Richtung Südwesten, vorzugsweise vor die Häuser Poppelsdorfer Allee 38/40, verlegt und dort ein Wartehäuschen mit Sitzgelegenheiten und möglichst extensiver Dachbegrünung errichtet werden kann (hilfsweise: in transparenter Sonderausführung wie beispielsweise an der Haltestelle ‚Immenburgpark‘).

Die Verwaltung teilt nun das Ergebnis der Prüfung des Beschlusses DS-Nr. 220429 vom 15.03.2022 mit:

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Mitteilungsvorlage

Auf Grundlage von Antrag DS-Nr. 212193 hat die Bezirksvertretung Bonn am 07.12.2021 die Verwaltung mit einer Prüfung beauftragt, ob die Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘ derart umgestaltet werden kann, dass ein Wartehäuschen mit Sitzgelegenheiten und extensiver Dachbegrünung errichtet werden kann.

Das Prüfergebnis teilte die Verwaltung mit DS-Nr. 212193-02 mit, welche der Bezirksvertretung Bonn am 08.02.2022 vorlag. In der Mitteilungsvorlage der Verwaltung heißt es: „Die Aufstellung eines Wartehäuschens an dieser Stelle bedarf einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, die hier nicht erteilt werden kann.“

Auf Grundlage von Antrag DS-Nr. 220429 beschloss die Bezirksvertretung Bonn am 15.03.2022, die Verwaltung solle prüfen, ob die Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘ in Richtung Südwesten, vorzugsweise vor die Häuser Poppelsdorfer Allee 38/40, verlegt und dort ein Wartehäuschen mit Sitzgelegenheiten und möglichst extensiver Dachbegrünung errichtet werden kann (hilfsweise: in transparenter Sonderausführung wie beispielsweise an der Haltestelle ‚Immenburgpark‘).

Die Verwaltung teilt nun das Ergebnis der Prüfung des Beschlusses DS-Nr. 220429 vom 15.03.2022 mit:

_Gekürzt._

220429-03 N-Vorlage - Grüne/SPD-Antrag: Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘

Sachverhalt

__Begründung:__

Dem Beschlussvorschlag liegt eine Anregung aus der Sitzung der BV Bonn vom 07.06.2022 zugrunde. Diese resultiert aus einer

Mittelungsvorlage (

__220429-01__

), die zu einem ordentlichen Beschlusspunkt erhoben wurde.

Die Verwaltung kann die Anregung - wie bereits in der Mitteilung erläutert - nicht befürworten. Denn aus denkmalrechtlichen Gründen ist die Installation einer Wartehalle an der jetzigen Position nicht möglich. Des Weiteren liegen wirtschaftliche sowie verkehrsplanerische Argumente vor, wie u.a. die bestehenden Umsteigebeziehungen zwischen Bus- und Straßenbahnverkehr, die gegen eine Verlegung der Bushaltestelle vor die Hausnummern 38-40 der Poppelsdorfer Allee sprechen.

Eine Beratung im Mo Ve ist bisher nicht erfolgt und wird hiermit nachgeholt.

__Die ursprüngliche Mitteilungsvorlage DS:__

__220429-01__

__hatte nachfolgenden Wortlaut:__

Auf Grundlage von Antrag DS-Nr. 212193 hat die Bezirksvertretung Bonn am 07.12.2021 die Verwaltung mit einer Prüfung beauftragt, ob die Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘ derart

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Der folgenden Anregung aus der Sitzung der BV Bonn vom 07.06.2022 wird __nicht__ gefolgt:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bushaltestelle Poppelsdorfer Allee in Richtung Südwesten vorzugsweise vor die Häuser Poppelsdorfer Allee 38-40 zu verlegen, und dort ein Wartehäuschen mit Sitzgelegenheit und möglichst extensiver Dachbegrünung zu errichten (hilfsweise in transparenter Sonderausführung wie beispielsweise an der Haltestelle Immenburgpark).

Begründung

Dem Beschlussvorschlag liegt eine Anregung aus der Sitzung der BV Bonn vom 07.06.2022 zugrunde. Diese resultiert aus einer Mittelungsvorlage ( __220429-01__ ), die zu einem ordentlichen Beschlusspunkt erhoben wurde.

Die Verwaltung kann die Anregung - wie bereits in der Mitteilung erläutert - nicht befürworten. Denn aus denkmalrechtlichen Gründen ist die Installation einer Wartehalle an der jetzigen Position nicht möglich. Des Weiteren liegen wirtschaftliche sowie verkehrsplanerische Argumente vor, wie u.a. die bestehenden Umsteigebeziehungen zwischen Bus- und Straßenbahnverkehr, die gegen eine Verlegung der Bushaltestelle vor die Hausnummern 38-40 der Poppelsdorfer Allee sprechen.

Eine Beratung im Mo Ve ist bisher nicht erfolgt und wird hiermit nachgeholt.

__Die ursprüngliche Mitteilungsvorlage DS: __ __220429-01__ __hatte nachfolgenden Wortlaut: __

Auf Grundlage von Antrag DS-Nr. 212193 hat die Bezirksvertretung Bonn am 07.12.2021 die Verwaltung mit einer Prüfung beauftragt, ob die Bushaltestelle ‚Poppelsdorfer Allee‘ derar

_Gekürzt._

Dokumente