Originalquelle: ALLRIS-Original

Ausarbeitung des „Aktionsprogramms Biodiversität 2030“ für die Bundesstadt Bonn

220672 · 2022-08-16 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Als wichtiger Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der Artenvielfalt wird die Verwaltung mit der Ausarbeitung des „Aktionsprogramms Biodiversität 2030“ für die Bundesstadt Bonn beauftragt.

Beschlussvorschlag

Als wichtiger Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der Artenvielfalt wird die Verwaltung mit der Ausarbeitung des „Aktionsprogramms Biodiversität 2030“ für die Bundesstadt Bonn beauftragt.

Begründung

Der aktuelle Bericht zur Lage der Natur in Deutschland zeigt, dass sich 63 % der Arten und knapp 70 % der Lebensräume, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) geschützt sind, in ungünstig-unzureichendem oder -schlechtem Zustand befinden (BMU und BfN 2020 [[1]](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/#_ftn1) ).

Da der Verlust der Artenvielfalt nicht ausschließlich mit Artenschutzmaßnahmen oder dem Fokus auf Schutzgebiete aufgehalten werden kann (BMU und BfN 2020), müssen Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität breit angelegt sein. Städten und Gemeinden kommt hierbei eine zentrale Rolle zu, wenn es um den Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt, den Natur- und Artenschutz sowie um nachhaltige Flächennutzungen geht.

Im „Aktionsprogramm Biodiversität 2030“ der Bundesstadt Bonn werden die Erkenntnisse und Entwicklungen des letzten Jahrzehnts zum Schutz der biologischen Vielfalt berücksichtigt und neue Anforderungen und Rahmenbedingungen aufgegriffen. Hiermit wird ein strategischer Rahmen für die nächste und entscheidende Dekade geschaffen, um dem Erhalt, der Förderung und der Vernetzung der Artenvielfalt Bonns als dauerhafte kommunale Aufgabe Rechnung zu tragen.

Das

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2022-08-16 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.08.2022

7.1 Ausarbeitung des „Aktionsprogramms Biodiversität 2030“ für die Bundesstadt Bonn ungeändert beschlossen

220672

Abstimmungsergebnis: einstimmug

Empfehlung an Rat: Als wichtiger Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der Artenvielfalt wird die Verwaltung mit der Ausarbeitung des „Aktionsprogramms Biodiversität 2030“ für die Bundesstadt Bonn beauftragt.

Seite 1 von 1

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

220672-01 Die Biodiversitätsstrategie der Bundesstadt Bonn

Sachverhalt

  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt die von der Verwaltung partizipativ erarbeitete Bonner Biodiversitätsstrategie.
  1. Die Verwaltung berücksichtigt die Zielsetzungen und Empfehlungen der Bonner Biodiversitätsstrategie inklusive des Aktionsprogramms Biodiversität 2030 bei allen relevanten Prozessen und Entscheidungen.
  1. Die Verwaltung setzt die in ihrer Zuständigkeit liegenden Maßnahmenempfehlungen des Aktionsprogramms Biodiversität 2030 im Rahmen ihrer finanziellen und technischen Möglichkeiten um und bindet dabei relevante Stakeholder ein. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden. Erforderliche Haushaltsmittel werden für die kommenden Haushalte angemeldet und durch Fördermittel ergänzt. Maßnahmen ohne zusätzlichen Personal- und Mittelbedarf werden nach dem Gelegenheitsfenster-Prinzip im Huckepack anderer Planungen und Vorhaben umgesetzt.
  1. Über den Umsetzungsfortschritt der biodiversitätsfördernden Maßnahmen wird regelmäßig berichtet.
  1. Eine Gesamtevaluation der Umsetzung des Aktionsprogramms Biodiversität 2030 sowie weiterer Handlungsempfehlungen der Bonner Biodiversitätsstrategie wird nach fün

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt die von der Verwaltung partizipativ erarbeitete Bonner Biodiversitätsstrategie.
  1. Die Verwaltung berücksichtigt die Zielsetzungen und Empfehlungen der Bonner Biodiversitätsstrategie inklusive des Aktionsprogramms Biodiversität 2030 bei allen relevanten Prozessen und Entscheidungen.
  1. Die Verwaltung setzt die in ihrer Zuständigkeit liegenden Maßnahmenempfehlungen des Aktionsprogramms Biodiversität 2030 im Rahmen ihrer finanziellen und technischen Möglichkeiten um und bindet dabei relevante Stakeholder ein. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden. Erforderliche Haushaltsmittel werden für die kommenden Haushalte angemeldet und durch Fördermittel ergänzt. Maßnahmen ohne zusätzlichen Personal- und Mittelbedarf werden nach dem Gelegenheitsfenster-Prinzip im Huckepack anderer Planungen und Vorhaben umgesetzt.
  1. Über den Umsetzungsfortschritt der biodiversitätsfördernden Maßnahmen wird regelmäßig berichtet.
  1. Eine Gesamtevaluation der Umsetzung des Aktionsprogramms Biodiversität 2030 sowie weiterer Handlungsempfehlungen der Bonner Biodiversitätsstrategie wird

_Gekürzt._

Begründung

Der Verlust der biologischen Vielfalt zählt zu den größten Herausforderungen unserer Zeit, deren Folgen auch in Bonn immer stärker spür- und sichtbarer werden. Die Bundesstadt steht vor der Herausforderung, auf nur begrenzt verfügbarem Raum verschiedensten Anforderungen gerecht werden zu müssen. Daraus ergeben sich zwangsläufig Interessens- und Zielkonflikte sowie Konkurrenzen um die sehr limitierte Ressource Fläche. Um die Belange des Biodiversitätsschutzes dabei angemessen berücksichtigen und dem Artensterben auf lokaler Ebene entgegenzuwirken zu können, braucht es ein kommunales Steuerungsinstrument, das neben den gesetzlichen Verpflichtungen als zusätzliche Abwägungsgrundlage dienen kann. Daher fasste der Rat der Bundesstadt Bonn im September 2022 den Beschluss zur Ausarbeitung der Bonner Biodiversitätsstrategie (DS __220672__ ).

Welchen Nutzen bietet eine kommunale Biodiversitätsstrategie?

Biodiversitätsschutz im kommunalen Handeln ist eine Querschnittsaufgabe, die auf allen Handlungs- und Entscheidungsebenen sowie bei Planungen und Vorhaben mitgedacht und berücksichtigt werden soll. Aufgrund begrenzter

_Gekürzt._

220672-02 Die Biodiversitätsstrategie der Bundesstadt Bonn

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Der Verlust der biologischen Vielfalt zählt zu den größten Herausforderungen unserer Zeit, deren Folgen auch in Bonn immer stärker spür- und sichtbarer werden. Die Bundesstadt steht vor der Herausforderung, auf nur begrenzt verfügbarem Raum verschiedensten Anforderungen gerecht werden zu müssen. Daraus ergeben sich zwangsläufig Interessens- und Zielkonflikte sowie Konkurrenzen um die sehr limitierte Ressource Fläche. Um die Belange des Biodiversitätsschutzes dabei angemessen berücksichtigen und dem Artensterben auf lokaler Ebene entgegenzuwirken zu können, braucht es ein kommunales Steuerungsinstrument, das neben den gesetzlichen Verpflichtungen als zusätzliche Abwägungsgrundlage dienen kann. Daher fasste der Rat der Bundesstadt Bonn im September 2022 den Beschluss zur Ausarbeitung der Bonner Biodiversitätsstrategie (DS 220672). Die finale Fassung des Strategiepapiers liegt nun vor und enthält einen Umsetzungsfahrplan mit Maßnahmenempfehlungen zum Biodiversitätsschutz für die kommenden fünf Jahre: Das Aktionsprogramm Biodiversität 2030. Dieses enthält kurz- bis mittelfristige Handlungsschwerpunkte.

Hinweis: Die Bonner Biodiversitätsstrategie sowie das Aktionsprog

_Gekürzt._

220672-03 AA FDP-Änderungsantrag: Ausarbeitung des „Aktionsprogramms Biodiversität 2030“ für die Bundesstadt BonnAntrag zur Vorlage 220672

Sachverhalt

Hier schleift sich die mit DS 231965-01 AA kritisierte und mit der Realität nicht in Einklang stehende Terminologie durch, wonach Grundstücksflächen in ihrer Gesamtheit aus Gebäude und Grünfläche als "bebaut" deklariert werden.

Die Darstellung von privaten Grün- und Gartenflächen als "bebaute Flächen" verzerrt in das Bild, insbesondere im Hinblick auf die mit Biodiversitätsstrategie verfolgten Ziele, denn auch diese Flächen dienen der Ökologie, stehen Fauna, Flora und Mensch zu Verfügung.

Zwar hat die Verwaltung wenig Eingriffs- und Steuerungsmöglichkeiten für diese Flächen, jedoch bieten die vielen privaten und nachts unbeleuchteten Gärten analog zu den auf S. 44 hervorgehobenen Friedhöfen mit ihrem Baum- und Heckenbewuchs wichtige Rückzugsorte für Insekten, Vögel im allgemeinen, Mauersegler, Schwalben, Fledermäuse, Igel, Schnecken, Eichhörnchen u.v.m.

Die in der Abb. in Ansatz gebrachten 33% bebauter Fläche sind daher aufzuteilen in Gebäudefläche und private Grünfläche um ein verzerrungsfreies Bild zu ergeben. Dabei dürfte sich ca. die Hälfte der 33% als Grünfläche und damit als Potenzial ergeben.

Anzunehmen ist, dass sich viele Grundstückseigentümer aufgrund wachsenden Bewus

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

zu DS 220672-01, Anlage 02 zur Biosiversitätsstrategie

__S. 20, Abb. 11: __

Der Begriff "Bebaute Fläche" wird aufgeteilt in Gebäudefläche und private Grünfläche und diese Unterscheidung auch in der textlichen Erläuterung auf S. 21 fortgeführt.

220672-04 ST Ausarbeitung des „Aktionsprogramms Biodiversität 2030“ für die Bundesstadt Bonnhier Stellungnahme der Verwaltung zum FDP-Änderungsantrag DS 220672-03 AA

Stellungnahme der Verwaltung

Bezogen auf den Änderungsantrag __220672-03 AA__ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

In der aktuellen Erarbeitung der Biodiversitätsstrategie ( __DS 220672-01__ , Anlage 02 zur Biodiversitätsstrategie) wurden für die Erstellung der Abbildung 11 (S. 20) die Datengrundlagen der Freiraumplanung Bonn verwendet ( __DS 231965__ ). Dies ist unter Berücksichtigung eines vertretbaren Arbeitsaufwandes zielführend.

Zukünftig sollen die Aussagen bezüglich der Anteile an tatsächlich versiegelten bebauten Privatflächen und unversiegelten Grünflächen auf Grundlage neuer Daten geschärft werden. Hierzu dienen unter anderem Daten des Versiegelungskatasters NRW. Für dessen Erstellung hat die Ruhr-Universität Bochum (RUB) im Auftrag des LANUK im Rahmen des Projekts EBOVE (Erfassung der landesweit versiegelten Fläche und Ermittlung des Indikators Bodenversiegelung) ein automatisiertes Verfahren zur direkten und hochaufgelösten Messung der Bodenversiegelung entwickelt. Di

_Gekürzt._

220672-05 AA Koalitionsänderungsantrag : Ausarbeitung des „Aktionsprogramms Biodiversität 2030“ für die Bundesstadt BonnAntrag zur Vorlage 220672

Sachverhalt

Den Antragstellenden ist wichtig, dass eine gewisse Flexibilität in Bezug auf weitere strategische Ziele der Stadt Bonn eingeräumt wird, wie dem Ziel zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Deshalb soll bei dem Ziel der Sicherung von nicht oder nur langfristig ersetzbaren Lebensräumen und deren charakteristischen Artvorkommen im Ausnahmefall auch abgewichen werden können. Dies soll auch für Entsiegelungsmaßnahmen gelten – hier wird vorausgesetzt, dass es sich um kleinere und Kleinstflächen handelt, wie in der Strategie beschrieben (bspw. Auf Schulhöfen oder Verkehrsgrünstreifen). Die Erhöhung des Waldanteils und die Steigerung der Biodiversität auf bestehenden landwirtschaftlichen Nutzflächen soll dem Bau von bezahlbaren Wohnungen nicht im Wege stehen.

Aufgrund der vielfältigen Bildungs-, Kommunikations- und Teilhabeangebote durch andere Akteure im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes (bspw. BUND, NABU, Biologische Station) und der städtischen Volkshochschule sollen Synergien hier optimal genutzt werden, um doppelte Angebote zur vermeiden und die städtischen Ressourcen bestmöglich zur Umsetzung der Strategie nutzen zu können. Für diese Säule sollen grundsätzlich keine größeren zu

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Der Vorlage wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

1) Pkt. 2 der Vorlage wird wie folgt ergänzt:

Die Verwaltung berücksichtigt die Zielsetzungen und Empfehlungen der Bonner Biodiversitätsstrategie inklusive des Aktionsprogramms Biodiversität 2030 bei allen relevanten Prozessen und Entscheidungen, im Rahmen der Abwägung gegenüber anderen Gütern.

2) Folgende Änderungen an den Zielen werden vorgenommen und die daraus sich ableitenden Handlungsempfehlungen dahingehend bis zu ihrer Vorlage überarbeitet:

a) Ziel 2 („Konsequente Sicherung von nicht oder nur langfristig ersetzbaren Lebensräumen und deren charakteristischen Artvorkommen.“):

Das Wort Konsequente wird gestrichen.

b) Ziel 12 („Reduzierung und Minimierung von Bodenverdichtung, Flächenverbrauch und -Versiegelung sowie bodenschädigenden Auswirkungen bei nicht vermeidbaren Eingriffen.“):

Das Wort “Reduzierung“ wird gestrichen.

c) Ziel 22 („Erhalt und, wo möglich, Erhöhung des heutigen Waldanteils im Bonner Stadtgebiet im kleineren Umfang.“):

d) Ziel 25 („Erhalt, Pflege und Wiederherstellung von artenreichen landwirtschaftlichen Nutzflächen unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte“) wird wie folgt modifiziert: E

_Gekürzt._

Dokumente