Originalquelle: ALLRIS-Original
220806 · 2022-05-05 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt
1-7. Die Fragesteller möchten nähere Einzelheiten zur Finanzierung der wegen Flucht und Vertreibung nach Bonn gekommenen Menschen in Erfahrung bringen.
„Die Verwaltung wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine, erforderlichen Maßnahmen – unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit - zu treffen.“
Ein von der BBB-Fraktion mündlich gestellter Änderungsantrag mit folgendem Wortlaut wurde von der Ratsmehrheit zuvor abgelehnt:
„Der Rat befürwortet die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine und stimmt dem Beschlussvorschlag der Oberbürgermeisterin unter der Maßgabe zu, dass dem Rat in seiner nächsten Sitzung ein Kostenrahmen, die Refinanzierung durch Land / Bund und ein Deckungsvorschlag der bei der Stadt verbleibenden Kosten zur Beschlussfassung vorgelegt wird.“
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Stellungnahme der Verwaltung
Frage 1
Kosten in welcher Höhe sind der Bundesstadt Bonn bislang für die Unterbringung und Betreuung ukrainischer Flüchtlinge insgesamt und durchschnittlich pro Kopf entstanden, aus welcher Kostenstelle werden diese Kosten finanziert und welche Folgen wird dies auf den Haushaltsausgleich 2022 haben?
Die Höhe der Kosten bzw. durchschnittliche pro-Kopf-Kosten können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Zum Stichtag 29.04. sind alle Ämter aufgefordert, die bis dahin kontierten Ausgaben an Amt 50 zu melden wo sie zusammengeführt werden. Frau BG Krause wird im Rat unter dem Tagesordnungspunkt Mitteilungen der Verwaltung mündlich die bis dahin vorliegenden Zahlen vorstellen.
Es ist aber darauf hinzuweisen, dass noch nicht alle Rechnungen zum Stichtag 29.04. vorliegen und kontiert wurden. Darüber hinaus konnten aufgrund der Vielzahl an Neufällen interne Prozesse wie die Buchung von Benutzungsgebühren in Sammelunterkünften noch nicht angestoßen werden. Ebenso sind nicht in allen Bereichen interne Buchungsprozesse für den Personenkreis von aus der Ukraine Geflüchteten eingerichtet.
Dem SGB sind im Zeitraum März/April folgende Kosten entstanden: Gebäudekosten
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Fragen konnten mit Stellungnahme der Oberbürgermeisterin __DS 220806-01 ST__ nicht beantwortet werden. Entsprechende Angaben sind aber im Rahmen der bevorstehenden Haushaltsberatungen zwingend erforderlich. Überdies fehlen Informationen darüber, ob der im landesweiten Vergleich eingetretene Überhang an Flüchtlingen in der Bundesstadt mittels Umverteilung auf Städte und Gemeinden, die ihren Verpflichtungen zur Unterbringung von Aufnahmeberechtigten nicht nachkommen, verringert werden kann.
Beschlussvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung
1. Kosten in welcher Höhe sind für die Unterbringung und Betreuung ukrainischer Flüchtlinge bislang insgesamt entstanden und nach Abzug von Erstattungen differenziert nach Bund und Land bei der Bundesstadt Bonn bislang verblieben?
Mit Stand 30. Juni 2022 sind auf der Sammelkontierung Ausgaben in Höhe von 3.579.089, 16 EUR und Einnahmen in Höhe von 11.531.127, 71 EUR gebucht worden. Insoweit ergibt sich eine Überdeckung in Höhe von 7.952.038, 55 EUR. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass das städtische Gebäudemanagement seine Kosten nur zum Stichtag 28.04. abbilden kann. Für die Monate Mai und Juni liegen die Schlussrechnungen für Hotels und Mietwohnungen noch nicht vor bzw. sind noch nicht bearbeitet. Ebenso sind noch keine Abrechnungen im Rahmen der Krankenhilfe erfolgt. Die SGB II Statistiken für Juni 2022 liegen ebenfalls noch nicht vor. Dies zeigt, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht alle Kostenpositionen vorliegen, so dass in den nächsten Monaten mit einem deutlichen Kostenanstieg zu rechnen ist.
Alle Ämter sind wieder aufgefordert, ihre Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Unterbringung, Betreuung oder Versorgung von aus der Ukraine G
_Gekürzt._
Sachverhalt
Ziel der Anfrage sind Informationen über die Aufwendungen, Erstattungen, Erfüllungsquoten und Pläne der Bundesstadt Bonn im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen.
Beschlussvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung
1. Wie hoch lagen die Gesamtkosten der Stadt Bonn für die Versorgung und Unterbringung aller Geflüchtete im Jahre 2022, im Jahre 2023 und im ersten Halbjahr 2024?
Die Kosten und Erträge im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung aller Geflüchteten ermittelt und erfasst jedes Amt für sich und gibt diese Daten an die Kämmerei zur Auswertung weiter. An Hand der von der Kämmerei erstellten Auswertung können für die Jahre 2022 und 2023 folgende gesamtstädtische Kosten und Erträge für die Versorgung und Unterbringung aller Geflüchteter angegeben werden.
__Jahr 2022: __
Aufwand: 72.409.361, 65 Euro
__Ertrag: __ __52.063.935, 18 Euro__
Ergebnis: 20.345.426, 47 Euro
__Jahr 2023: __
Aufwand: 74.225.387, 91 Euro
__Ertrag: __ __35.984.923, 81 Euro__
Ergebnis: 38.240.464, 10 Euro
Das Haushaltsjahr 2023 ist noch nicht vollständig erfasst, insbesondere im Bereich der Erträge.
Die Gesamtkosten für das 1. Halbjahr 2024 können noch nicht beziffert werden, da es nur noch eine jährliche Auswertung gibt.
**2. Wie hoch ist der Anteil an den Gesamtkosten der Stadt Bonn für die Versorgung und Unterbringung aller Geflüchteten im Jahre 2022 und im Jahre 2023 gewesen, für die sie k
_Gekürzt._
Sachverhalt
Ziel der Anfrage sind Informationen über die Aufwendungen, Erstattungen, Erfüllungsquoten und Pläne der Bundesstadt Bonn im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen.
Beschlussvorschlag
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund der umfangreichen zu ermittelnden Datenlage zu den aufgeworfenen Fragen bittet die Verwaltung um Vertagung der Stellungnahme zur Großen Anfrage.
Sachverhalt
Die Ermittlung der Beträge erfolgte anhand von der Kämmerei zur Verfügung gestellten Übersichten der Jahresergebnisse für die gesamte Stadtverwaltung.
Für die Jahre 2023 und 2024 sind gesamtstädtische Kosten und Erträge wie folgt angefallen:
2023 2024
Aufwand 74.219.278, 25 € 73.439.759, 30 €
__Ertrag__ __54.363.401, 99 €__ __34.916.355, 41 €__
Ergebnis 19.855.876, 26 € 38.523.403, 89 €
Die Differenz der Erträge der Jahre 2023 und 2024 i. H. v. rund 18, 6 Mio. € beruhen überwiegend auf einmalige Kostenerstattung Bund (18, 3 Mio. €) für die Errichtung und Unterhaltung von Flüchtlingsunterkünften.
Für die Jahre 2023 und 2024 sind durchschnittliche Kosten pro Flüchtling in folgender Höhe entstanden:
Berechnet anhand der Jahresergebnisses / Anzahl der Flüchtlinge (Mittelwert)
202
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Ermittlung der Beträge erfolgte anhand von der Kämmerei zur Verfügung gestellten Übersichten der Jahresergebnisse für die gesamte Stadtverwaltung.
Für die Jahre 2023 und 2024 sind gesamtstädtische Kosten und Erträge wie folgt angefallen:
2023 2024
Aufwand 74.219.278, 25 € 73.439.759, 30 €
__Ertrag__ __54.363.401, 99 €__ __34.916.355, 41 €__
Ergebnis 19.855.876, 26 € 38.523.403, 89 €
Die Differenz der Erträge der Jahre 2023 und 2024 i. H. v. rund 18, 6 Mio. € beruhen überwiegend auf einmalige Kostenerstattung Bund (18, 3 Mio. €) für die Errichtung und Unterhaltung von Flüchtlingsunterkünften.
Für die Jahre 2023 und 2024 sind durchschnittliche Kosten pro Flüchtling in folgender Höhe entstanden:
Berechnet anhand der Jahresergebnisses / Anzahl der Flüchtlinge (Mittelwert)
202
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
In welcher Höhe sind im Jahr 2025 gesamtstädtische Kosten und Erträge im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung aller Geflüchteten angefallen?
Die gesamtstädtischen Kosten zum Stichtag 31.12.2025 im Zusammenhang mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Geflüchteten werden von der Kämmerei zentral im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 ermittelt. Entsprechende Daten können frühestens zum Ende des 1. Quartals ermittelt und bereitgestellt werden. Bei Bedarf können die Daten nachgeliefert werden.
2. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für die Versorgung und Unterbringung pro Flüchtling, die der Stadt Bonn in 2025 entstanden sind und wie hoch war der Anteil daran, für die sie keine Erstattung erhalten hat?
Ohne die noch zu ermittelnden Zahlen zu Frage 1 können keine Durchschnittskosten ermittelt werden. Es wird aber bereits jetzt darauf hingewiesen, dass die Höhe des Anteils der Kosten für Personen, für die keine Erstattung gezahlt wurde, nicht zu beantworten ist, da es einerseits personenbezogene Zuweisungen und Zuschüsse des Landes gibt, allerdings nur für einen Teil der Geflüchteten und nicht für jeden Flüchtling automatisch. Andererseits gib
_Gekürzt._
Sachverhalt
Ziel der Anfrage sind Informationen über die Aufwendungen, Erstattungen, Erfüllungsquoten und Pläne der Bundesstadt Bonn im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen.
Beschlussvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung
1. In welcher Höhe sind im Jahr 2025 gesamtstädtische Kosten und Erträge im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung aller Geflüchteten angefallen?
Die Ermittlung der Beträge erfolgte anhand von der Kämmerei zur Verfügung gestellten Übersichten der Jahresergebnisse für die gesamte Stadtverwaltung.
Für das Jahr 2025 sind gesamtstädtische Kosten und Erträge wie folgt angefallen:
2025
Aufwand 68.675.164, 19 €
Ertrag 35.258.881, 56 € _________________________________
Ergebnis 33.416.282, 63 €
2. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für die Versorgung und Unterbringung pro Flüchtling, die der Stadt Bonn in 2025 entstanden sind und wie hoch war der Anteil daran, für die sie keine Erstattung erhalten hat?
Für das Jahr 2025 sind durchschnittliche Kosten pro Flüchtling in folgender Höhe entstanden:
33.416.282, 63 EUR / 5.111 Personen = 6.538, 11 EUR.
Die Höhe des Anteils der Kosten für Personen, für die keine Erstattung gezahlt wurde, ist nicht zu beantworten, da es einerseits personenbezogene Zuweisungen und Zuschüsse des Landes gibt, allerdings nur für einen Teil der Geflüchteten und nicht für jeden Flüchtling automatisch. Andererseits gibt es personen
_Gekürzt._