Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2006119) # BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge 220806 · 2022-05-05 · Große Anfrage · öffentlich Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt ## Sachverhalt 1-7. Die Fragesteller möchten nähere Einzelheiten zur Finanzierung der wegen Flucht und Vertreibung nach Bonn gekommenen Menschen in Erfahrung bringen. 8. Obschon die Oberbürgermeisterin auf Nachfrage nicht erläutern konnte, für welche genauen Maßnahmen zur Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen sie die von ihr vorgeschlagene Ermächtigung durch den Stadtrat rechtlich zwingend benötigt, hat dieser in seiner Sitzung am 17. März 2022 nach Ende der Aussprache mit Mehrheit Folgendes beschlossen: „Die Verwaltung wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine, erforderlichen Maßnahmen – unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit - zu treffen.“ Ein von der BBB-Fraktion mündlich gestellter Änderungsantrag mit folgendem Wortlaut wurde von der Ratsmehrheit zuvor abgelehnt: „Der Rat befürwortet die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine und stimmt dem Beschlussvorschlag der Oberbürgermeisterin unter der Maßgabe zu, dass dem Rat in seiner nächsten Sitzung ein Kostenrahmen, die Refinanzierung durch Land / Bund und ein Deckungsvorschlag der bei der Stadt verbleibenden Kosten zur Beschlussfassung vorgelegt wird.“ ## Beschlussvorschlag 1. Kosten in welcher Höhe sind der Bundesstadt Bonn bislang für die Unterbringung und Betreuung ukrainischer Flüchtlinge insgesamt und durchschnittlich pro Kopf entstanden, aus welcher Kostenstelle werden diese Kosten finanziert und welche Folgen wird dies auf den Haushaltsausgleich 2022 haben? 2. Bestehen für die vorgenannten Kosten Erstattungsansprüche gegen das Land NRW / den Bund, wenn ja in welcher Höhe und auf welchen Betrag pro Flüchtling und Jahr belaufen sich etwaige Kosten, die der Stadt Bonn entstehen aber nicht vom zuständigen Land bzw. dem Bund ersetzt werden? 3. Was bedeutet die am 01.06.2022 in Kraft tretende Regelung, wonach ukrainische Flüchtlinge Leistungen nach SGB II beantragen können, in finanzieller und personeller Hinsicht für die Stadt? 4. Welche Überlegungen bestehen seitens der Oberbürgermeisterin, die aktuell in Hotels untergebrachten Flüchtlinge anderweitig mit Wohnraum zu versorgen und wer ist nach dem 01.06.2022 für die Übernahme der Hotelkosten in welcher durchschnittlichen Höhe pro Kopf zuständig? 5. Auf welche prozentuale Höhe belief sich der nach dem Königsteiner Schlüssel durch Aufnahme von Flüchtlingen in Bonn festzustellende Erfüllungsgrad, _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2022-05-05 · Rat · zur Kenntnis genommen - 2022-07-20 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz - 2024-06-19 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz - 2025-04-29 · Hauptausschuss · vertagt - 2025-05-13 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz - 2025-06-26 · Hauptausschuss · vertagt - 2025-08-28 · Hauptausschuss · zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz - 2026-01-22 · Rat · vertagt - 2026-02-05 · Rat · vertagt - 2026-03-12 · Rat · vertagt - 2026-05-07 · Rat · vertagt - mit Maßgabe - 2026-06-11 · Rat · zur Kenntnis genommen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 220806-01 ST BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge {#nv-2006403} **Stellungnahme der Verwaltung** **Frage 1** **Kosten in welcher Höhe sind der Bundesstadt Bonn bislang für die Unterbringung und Betreuung ukrainischer Flüchtlinge insgesamt und durchschnittlich pro Kopf entstanden, aus welcher Kostenstelle werden diese Kosten finanziert und welche Folgen wird dies auf den Haushaltsausgleich 2022 haben? ** Die Höhe der Kosten bzw. durchschnittliche pro-Kopf-Kosten können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Zum Stichtag 29.04. sind alle Ämter aufgefordert, die bis dahin kontierten Ausgaben an Amt 50 zu melden wo sie zusammengeführt werden. Frau BG Krause wird im Rat unter dem Tagesordnungspunkt Mitteilungen der Verwaltung mündlich die bis dahin vorliegenden Zahlen vorstellen. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass noch nicht alle Rechnungen zum Stichtag 29.04. vorliegen und kontiert wurden. Darüber hinaus konnten aufgrund der Vielzahl an Neufällen interne Prozesse wie die Buchung von Benutzungsgebühren in Sammelunterkünften noch nicht angestoßen werden. Ebenso sind nicht in allen Bereichen interne Buchungsprozesse für den Personenkreis von aus der Ukraine Geflüchteten eingerichtet. Dem SGB sind im Zeitraum März/April folgende Kosten entstanden: Gebäudekosten _Gekürzt._ ### 220806-02 BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge {#nv-2007107} **Sachverhalt** Die Fragen konnten mit Stellungnahme der Oberbürgermeisterin [__DS 220806-01 ST__](https://www.bonn.sitzung-online.de/personal/vo020?VOLFDNR=2006403) nicht beantwortet werden. Entsprechende Angaben sind aber im Rahmen der bevorstehenden Haushaltsberatungen zwingend erforderlich. Überdies fehlen Informationen darüber, ob der im landesweiten Vergleich eingetretene Überhang an Flüchtlingen in der Bundesstadt mittels Umverteilung auf Städte und Gemeinden, die ihren Verpflichtungen zur Unterbringung von Aufnahmeberechtigten nicht nachkommen, verringert werden kann. **Beschlussvorschlag** 1. Kosten in welcher Höhe sindfür die Unterbringung und Betreuung ukrainischer Flüchtlinge bislang insgesamt entstanden und nach Abzug von Erstattungen differenziert nach Bund und Land bei der Bundesstadt Bonn bislang verblieben? 2. Kosten in welcher Höhe werden ab dem 01.06.2022 pro ukrainischem Geflüchteten bei der Bundesstadt Bonn für welche Leistungen im Detail verbleiben? 3. Werden die Unterbringungskosten in Hotels durch den Bund in voller Höhe als Unterbringungskosten anerkannt und wenn nicht, in welcher Höhe verbleiben für Geflüchtete in Hotels Kosten bei der Bundesstadt Bonn? 4. Mit welchem Ziel und welchen Ergebnissen hat die Oberbürgermeisterin wann mit den Zuständigen in Arnsberg über eine Verteilung / Aufnahme vom ukrainischen Geflüchteten in Bonn gesprochen? 5. Beabsichtigt die Oberbürgermeisterin die Errichtung neuer Containeranlagen im Stadtgebiet und wenn ja, wie lautet der aktuelle Sachstand der Vorbereitung, welche Standorte kommen für Containeranlagen im Stadtgebiet Betracht und Kosten in welcher Höhe werden die einzelnen Containeranlagen voraussichtlich verursachen? ### 220806-03 ST BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge {#nv-2007230} **Stellungnahme der Verwaltung** **1. Kosten in welcher Höhe sind für die Unterbringung und Betreuung** **ukrainischer Flüchtlinge bislang insgesamt entstanden und nach Abzug von Erstattungen differenziert nach Bund und Land bei der Bundesstadt Bonn bislang verblieben? ** Mit Stand 30. Juni 2022 sind auf der Sammelkontierung Ausgaben in Höhe von 3.579.089, 16 EUR und Einnahmen in Höhe von 11.531.127, 71 EUR gebucht worden. Insoweit ergibt sich eine Überdeckung in Höhe von 7.952.038, 55 EUR. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass das städtische Gebäudemanagement seine Kosten nur zum Stichtag 28.04. abbilden kann. Für die Monate Mai und Juni liegen die Schlussrechnungen für Hotels und Mietwohnungen noch nicht vor bzw. sind noch nicht bearbeitet. Ebenso sind noch keine Abrechnungen im Rahmen der Krankenhilfe erfolgt. Die SGB II Statistiken für Juni 2022 liegen ebenfalls noch nicht vor. Dies zeigt, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht alle Kostenpositionen vorliegen, so dass in den nächsten Monaten mit einem deutlichen Kostenanstieg zu rechnen ist. Alle Ämter sind wieder aufgefordert, ihre Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Unterbringung, Betreuung oder Versorgung von aus der Ukraine G _Gekürzt._ ### 220806-03 BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung FlüchtlingeDrucksachengruppe 220806 {#nv-2017563} **Sachverhalt** Ziel der Anfrage sind Informationen über die Aufwendungen, Erstattungen, Erfüllungsquoten und Pläne der Bundesstadt Bonn im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen. **Beschlussvorschlag** 1. Wie hoch lagen die Gesamtkosten der Stadt Bonn für die Versorgung und Unterbringung aller Geflüchteten im Jahre 2022, im Jahre 2023 und im ersten Halbjahr 2024? 2. Wie hoch ist der Anteil an den Gesamtkosten der Stadt Bonn für die Versorgung und Unterbringung aller Geflüchteten im Jahre 2022 und im Jahre 2023 gewesen, für die sie keine Erstattung erhalten hat insgesamt und wie hoch war demzufolge der durchschnittliche ungedeckte Zuschussbedarf pro Flüchtling, der Bonn in 2022 und 2023 entstanden ist? 3. Auf welche prozentuale Höhe belief sich der nach dem Königsteiner Schlüssel durch Aufnahme von Flüchtlingen in Bonn festzustellende Erfüllungsgrad, im Jahre 2022, im Jahre 2023, im ersten Quartal 2024 und zum Stand 1. Juni 2024? 4. Beabsichtigt die Oberbürgermeisterin die Errichtung neuer Containeranlagen im Stadtgebiet und wenn ja, wie lautet der aktuelle Sachstand der Vorbereitung, welche Standorte kommen für Containeranlagen im Stadtgebiet in Betracht und Kosten in welcher Höhe werden die einzelnen Containeranlagen voraussichtlich verursachen? ### 220806-04 ST BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung FlüchtlingeDrucksachengruppe 220806 {#nv-2017687} **Stellungnahme der Verwaltung** **1. Wie hoch lagen die Gesamtkosten der Stadt Bonn für die Versorgung und Unterbringung aller Geflüchtete im Jahre 2022, im Jahre 2023 und im ersten Halbjahr 2024? ** Die Kosten und Erträge im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung aller Geflüchteten ermittelt und erfasst jedes Amt für sich und gibt diese Daten an die Kämmerei zur Auswertung weiter. An Hand der von der Kämmerei erstellten Auswertung können für die Jahre 2022 und 2023 folgende gesamtstädtische Kosten und Erträge für die Versorgung und Unterbringung aller Geflüchteter angegeben werden. __Jahr 2022: __ Aufwand: 72.409.361, 65 Euro __Ertrag: __ __52.063.935, 18 Euro__ Ergebnis: 20.345.426, 47 Euro __Jahr 2023: __ Aufwand: 74.225.387, 91 Euro __Ertrag: __ __35.984.923, 81 Euro__ Ergebnis: 38.240.464, 10 Euro Das Haushaltsjahr 2023 ist noch nicht vollständig erfasst, insbesondere im Bereich der Erträge. Die Gesamtkosten für das 1. Halbjahr 2024 können noch nicht beziffert werden, da es nur noch eine jährliche Auswertung gibt. **2. Wie hoch ist der Anteil an den Gesamtkosten der Stadt Bonn für die Versorgung und Unterbringung aller Geflüchteten im Jahre 2022 und im Jahre 2023 gewesen, für die sie k _Gekürzt._ ### 220806-05 BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge {#nv-2022187} **Sachverhalt** Ziel der Anfrage sind Informationen über die Aufwendungen, Erstattungen, Erfüllungsquoten und Pläne der Bundesstadt Bonn im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen. **Beschlussvorschlag** 1. In welcher Höhe sind in den Jahren 2023 und 2024 gesamtstädtische Kosten und Erträge im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung aller Geflüchteten angefallen? 2. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für die Versorgung und Unterbringung pro Flüchtling, die der Stadt Bonn in 2023 und 2024 entstanden sind und wie hoch war der Anteil daran, für die sie keine Erstattung erhalten hat? 3. Auf welche prozentuale Höhe belief sich der nach dem Königsteiner Schlüssel durch Aufnahme von Flüchtlingen in Bonn festzustellende Erfüllungsgrad, zum 31.12.2022, 31.12.2023, 31.12.2024 und zum Stand 01.03.2025? 4. Auf welche Höhe belief sich in den Jahren 2022, 2023 und 2024 die Anzahl jener Personen, die die Stadt trotz Überfüllung ihrer Quote gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz aufgenommen hat und wie viele davon kamen im Rahmen von Familienzusammenführungen oder Arbeitsaufnahmen nach Bonn? 5. Auf welche prozentuale Anzahl würde sich die Erfüllungsquote der Stadt Bonn zur Aufnahme von Geflüchteten nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zum Stand 31.12.2024 belaufen, wenn die zum Jahresende schließende Landesunterkunft in der ehemaligen Ermekeilkaserne in der Südstadt zu diesem Zeitpu _Gekürzt._ ### 220806-06 ST BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge {#nv-2022381} **Stellungnahme der Verwaltung** Aufgrund der umfangreichen zu ermittelnden Datenlage zu den aufgeworfenen Fragen bittet die Verwaltung um Vertagung der Stellungnahme zur Großen Anfrage. ### 220806-07 ST BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge {#nv-2022571} **Sachverhalt** 1. In welcher Höhe sind in den Jahren 2023 und 2024 gesamtstädtische Kosten und Erträge im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung aller Geflüchteten angefallen? Die Ermittlung der Beträge erfolgte anhand von der Kämmerei zur Verfügung gestellten Übersichten der Jahresergebnisse für die gesamte Stadtverwaltung. Für die Jahre 2023 und 2024 sind gesamtstädtische Kosten und Erträge wie folgt angefallen: 2023 2024 Aufwand 74.219.278, 25 € 73.439.759, 30 € __Ertrag__ __54.363.401, 99 €__ __34.916.355, 41 €__ Ergebnis 19.855.876, 26 € 38.523.403, 89 € Die Differenz der Erträge der Jahre 2023 und 2024 i. H. v. rund 18, 6 Mio. € beruhen überwiegend auf einmalige Kostenerstattung Bund (18, 3 Mio. €) für die Errichtung und Unterhaltung von Flüchtlingsunterkünften. 2. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für die Versorgung und Unterbringung pro Flüchtling, die der Stadt Bonn in 2023 und 2024 entstanden sind und wie hoch war der Anteil daran, für die sie keine Erstattung erhalten hat? Für die Jahre 2023 und 2024 sind durchschnittliche Kosten pro Flüchtling in folgender Höhe entstanden: Berechnet anhand der Jahresergebnisses / Anzahl der Flüchtlinge (Mittelwert) 202 _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** 1. In welcher Höhe sind in den Jahren 2023 und 2024 gesamtstädtische Kosten und Erträge im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung aller Geflüchteten angefallen? Die Ermittlung der Beträge erfolgte anhand von der Kämmerei zur Verfügung gestellten Übersichten der Jahresergebnisse für die gesamte Stadtverwaltung. Für die Jahre 2023 und 2024 sind gesamtstädtische Kosten und Erträge wie folgt angefallen: 2023 2024 Aufwand 74.219.278, 25 € 73.439.759, 30 € __Ertrag__ __54.363.401, 99 €__ __34.916.355, 41 €__ Ergebnis 19.855.876, 26 € 38.523.403, 89 € Die Differenz der Erträge der Jahre 2023 und 2024 i. H. v. rund 18, 6 Mio. € beruhen überwiegend auf einmalige Kostenerstattung Bund (18, 3 Mio. €) für die Errichtung und Unterhaltung von Flüchtlingsunterkünften. 2. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für die Versorgung und Unterbringung pro Flüchtling, die der Stadt Bonn in 2023 und 2024 entstanden sind und wie hoch war der Anteil daran, für die sie keine Erstattung erhalten hat? Für die Jahre 2023 und 2024 sind durchschnittliche Kosten pro Flüchtling in folgender Höhe entstanden: Berechnet anhand der Jahresergebnisses / Anzahl der Flüchtlinge (Mittelwert) 202 _Gekürzt._ ### 220806-09 ST BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge {#nv-2025160} **Stellungnahme der Verwaltung** **In welcher Höhe sind im Jahr 2025 gesamtstädtische Kosten und Erträge im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung aller Geflüchteten angefallen? ** Die gesamtstädtischen Kosten zum Stichtag 31.12.2025 im Zusammenhang mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Geflüchteten werden von der Kämmerei zentral im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 ermittelt. Entsprechende Daten können frühestens zum Ende des 1. Quartals ermittelt und bereitgestellt werden. Bei Bedarf können die Daten nachgeliefert werden. **2. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für die Versorgung und Unterbringung pro Flüchtling, die der Stadt Bonn in 2025 entstanden sind und wie hoch war der Anteil daran, für die sie keine Erstattung erhalten hat? ** Ohne die noch zu ermittelnden Zahlen zu Frage 1 können keine Durchschnittskosten ermittelt werden. Es wird aber bereits jetzt darauf hingewiesen, dass die Höhe des Anteils der Kosten für Personen, für die keine Erstattung gezahlt wurde, nicht zu beantworten ist, da es einerseits personenbezogene Zuweisungen und Zuschüsse des Landes gibt, allerdings nur für einen Teil der Geflüchteten und nicht für jeden Flüchtling automatisch. Andererseits gib _Gekürzt._ ### 220806-08 BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge {#nv-2025010} **Sachverhalt** Ziel der Anfrage sind Informationen über die Aufwendungen, Erstattungen, Erfüllungsquoten und Pläne der Bundesstadt Bonn im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen. **Beschlussvorschlag** 1. In welcher Höhe sind im Jahr 2025 gesamtstädtische Kosten und Erträge im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung aller Geflüchteten angefallen? 2. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für die Versorgung und Unterbringung pro Flüchtling, die der Stadt Bonn in 2025 entstanden sind und wie hoch war der Anteil daran, für die sie keine Erstattung erhalten hat? 3. Auf welche prozentuale Höhe belief sich der nach dem Königsteiner Schlüssel durch Aufnahme von Flüchtlingen in Bonn festzustellende Erfüllungsgrad, gemittelt über das Jahr 2025? 4. Auf welche Höhe belief sich im Jahr 2025 die Anzahl jener Personen, die die Stadt trotz einer mgl. Überfüllung ihrer Quote gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz aufgenommen hat und wie viele davon kamen im Rahmen von Familienzusammenführungen oder Arbeitsaufnahmen nach Bonn? ### 220806-10 ST Ergänzende ST zur BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge {#nv-2027907} **Stellungnahme der Verwaltung** **1. In welcher Höhe sind im Jahr 2025 gesamtstädtische Kosten und Erträge im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung aller Geflüchteten angefallen? ** Die Ermittlung der Beträge erfolgte anhand von der Kämmerei zur Verfügung gestellten Übersichten der Jahresergebnisse für die gesamte Stadtverwaltung. Für das Jahr 2025 sind gesamtstädtische Kosten und Erträge wie folgt angefallen: 2025 Aufwand 68.675.164, 19 € Ertrag 35.258.881, 56 € _________________________________ Ergebnis 33.416.282, 63 € **2. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für die Versorgung und Unterbringung pro Flüchtling, die der Stadt Bonn in 2025 entstanden sind und wie hoch war der Anteil daran, für die sie keine Erstattung erhalten hat? ** Für das Jahr 2025 sind durchschnittliche Kosten pro Flüchtling in folgender Höhe entstanden: 33.416.282, 63 EUR / 5.111 Personen = 6.538, 11 EUR. Die Höhe des Anteils der Kosten für Personen, für die keine Erstattung gezahlt wurde, ist nicht zu beantworten, da es einerseits personenbezogene Zuweisungen und Zuschüsse des Landes gibt, allerdings nur für einen Teil der Geflüchteten und nicht für jeden Flüchtling automatisch. Andererseits gibt es personen _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2948370&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2954511&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2962112&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3061156&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3065948&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3153437&OTYP=41))