Originalquelle: ALLRIS-Original
220842 · 2022-05-18 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplan 2023/2024 ff. durch den Rat sowie der Genehmigung des städtischen Haushaltes durch die Bezirksregierung Köln.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplan 2023/2024 ff. durch den Rat sowie der Genehmigung des städtischen Haushaltes durch die Bezirksregierung Köln.
Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund von aufwändigerem internen Abstimmungsbedarf kann die Vorlage erst jetzt eingebracht werden. Da der Beschluss aus dieser Vorlage schon ab dem 01.07.2022 gelten bzw. die Förderung der Träger ab diesem Zeitpunkt nach den neuen Grundsätzen umgesetzt werden soll, wäre die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.08.2022 zu spät. In letzterem Falle könnte die Stadt nicht die entsprechenden Fördermittel an die Träger auszahlen.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 die Gewährung von Haushaltsmitteln für die Familienbildungsstätten für 2022 in Höhe des für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Ansatzes abgelehnt und unter den Vorbehalt der Vorlage eines tragfähigen Konzeptes gestellt DS-Nr.:
).
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat daher in einem intensiven Austausch mit den Familienbildungsstätten die Grundsätze der Projektförderung von 2018 überarbeitet. Die Förderung soll künftig zielgerichtet für definierte Förderkategorien eingesetzt werden. Das Erste Gesetz zur Ordnung und Förderung der Weiterbildung im Lande Nordrhein-Westfalen (Weiterbildungs
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Im Anbetracht der nach der Sommerpause stattfindenden Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 23/24 kann vorab keine verpflichtende Aussage getätigt werden.
Beschlussvorschlag
1.) Ziffer 1 der Beschlussvorschlage wird im Rahmen der Haushaltsberatungen des Jahres 2023/2024 diskutiert und entschieden.
2.) Ziffer 2 der Beschlussvorlage wird zugestimmt, hierzu wird im Jahr 2022 die Bereitstellung der finanziellen Mittel auf dem Niveau des Jahres 2021 festgeschrieben (127.638,70 EUR). Die Deckung der über den Haushaltsansatz hinausgehenden Mittel von 68.131,17 EUR erfolgt überplanmäßig.
Sachverhalt
Der Förderung der Familienbildungsstätten Kath. Familienbildungsstätte Lennéstr., Haus der Familie und Werkstatt Friedenserziehung wird auf Grundlage der „Grundsätze der Projektförderung der drei Familienbildungsstätten ab 2023“ zugestimmt. Die Förderung der drei Familienbildungsstätten erfolgt für die Haushaltjahre 2023/24 insgesamt bis zu einer Höhe von maximal 336.084,00 Euro jährlich. Die Mittel sind in den Haushaltsanmeldungen 2023/2024 ff. enthalten.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplan 2023/2024 ff. durch den Rat sowie der Genehmigung des städtischen Haushaltes durch die Bezirksregierung Köln.
Beschlussvorschlag
Der Förderung der Familienbildungsstätten Kath. Familienbildungsstätte Lennéstr., Haus der Familie und Werkstatt Friedenserziehung wird auf Grundlage der „Grundsätze der Projektförderung der drei Familienbildungsstätten ab 2023“ zugestimmt. Die Förderung der drei Familienbildungsstätten erfolgt für die Haushaltjahre 2023/24 insgesamt bis zu einer Höhe von maximal 336.084, 00 Euro jährlich. Die Mittel sind in den Haushaltsanmeldungen 2023/2024 ff. enthalten.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplan 2023/2024 ff. durch den Rat sowie der Genehmigung des städtischen Haushaltes durch die Bezirksregierung Köln.
Begründung
Ziffer 1 des Beschlussvorschlages der ursprünglichen Vorlage (DS-Nr.: __220842__ ) wurde vom Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung vom 09.06.2022 in die Haushaltsberatungen 2023/2024 verwiesen.