Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2006195) # Förderung der Familienbildungsstätten ab 2023: Katholische Familienbildungsstätte Lennéstr., Haus der Familie, Werkstatt Friedenserziehung 220842 · 2022-05-18 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt 1. Der Förderung der Familienbildungsstätten Kath. Familienbildungsstätte Lennéstr., Haus der Familie und Werkstatt Friedenserziehung wird auf Grundlage der „Grundsätze der Projektförderung der drei Familienbildungsstätten ab 2023“ zugestimmt. Die Förderung der drei Familienbildungsstätten erfolgt für die Haushaltjahre 2023/24 insgesamt bis zu einer Höhe von maximal 336.084,00 Euro jährlich. Die Mittel sind in den Haushaltsanmeldungen 2023/2024 ff. enthalten. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplan 2023/2024 ff. durch den Rat sowie der Genehmigung des städtischen Haushaltes durch die Bezirksregierung Köln. 1. Die Projektförderung anhand der Grundsätze erfolgt für die drei Familienbildungsstätten (Kath. Familienbildungsstätte Lennéstr., Haus der Familie, Werkstatt Friedenserziehung) bereits für das 2. Kurs-Halbjahr 2022. Hierzu wird im Jahr 2022 die Bereitstellung der finanziellen Mittel auf dem Niveau des Jahres 2021 festgeschrieben (127.638,70 EUR). Die Deckung der über den Haushaltsansatz hinausgehenden Mittel i.H.v. 68.131,17 EUR erfolgt überplanmäßig. ## Beschlussvorschlag 1. Der Förderung der Familienbildungsstätten Kath. Familienbildungsstätte Lennéstr., Haus der Familie und Werkstatt Friedenserziehung wird auf Grundlage der „Grundsätze der Projektförderung der drei Familienbildungsstätten ab 2023“ zugestimmt. Die Förderung der drei Familienbildungsstätten erfolgt für die Haushaltjahre 2023/24 insgesamt bis zu einer Höhe von maximal 336.084,00 Euro jährlich. Die Mittel sind in den Haushaltsanmeldungen 2023/2024 ff. enthalten. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplan 2023/2024 ff. durch den Rat sowie der Genehmigung des städtischen Haushaltes durch die Bezirksregierung Köln. 1. Die Projektförderung anhand der Grundsätze erfolgt für die drei Familienbildungsstätten (Kath. Familienbildungsstätte Lennéstr., Haus der Familie, Werkstatt Friedenserziehung) bereits für das 2. Kurs-Halbjahr 2022. Hierzu wird im Jahr 2022 die Bereitstellung der finanziellen Mittel auf dem Niveau des Jahres 2021 festgeschrieben (127.638,70 EUR). Die Deckung der über den Haushaltsansatz hinausgehenden Mittel i.H.v. 68.131,17 EUR erfolgt überplanmäßig. ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund von aufwändigerem internen Abstimmungsbedarf kann die Vorlage erst jetzt eingebracht werden. Da der Beschluss aus dieser Vorlage schon ab dem 01.07.2022 gelten bzw. die Förderung der Träger ab diesem Zeitpunkt nach den neuen Grundsätzen umgesetzt werden soll, wäre die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.08.2022 zu spät. In letzterem Falle könnte die Stadt nicht die entsprechenden Fördermittel an die Träger auszahlen. Der Rat hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 die Gewährung von Haushaltsmitteln für die Familienbildungsstätten für 2022 in Höhe des für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Ansatzes abgelehnt und unter den Vorbehalt der Vorlage eines tragfähigen Konzeptes gestellt DS-Nr.: [__201928-98__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2001660) ). Das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat daher in einem intensiven Austausch mit den Familienbildungsstätten die Grundsätze der Projektförderung von 2018 überarbeitet. Die Förderung soll künftig zielgerichtet für definierte Förderkategorien eingesetzt werden. Das Erste Gesetz zur Ordnung und Förderung der Weiterbildung im Lande Nordrhein-Westfalen (Weiterbildungs _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2022-05-18 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · geändert beschlossen - 2022-05-19 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie · geändert beschlossen - 2022-06-09 · Rat · geändert beschlossen - 2022-12-08 · Rat · zurückgezogen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 220842-01 AA Förderung der Familienbildungsstätten ab 2023: Katholische Familienbildungsstätte Lennéstr., Haus der Familie, Werkstatt Friedenserziehung Antrag zur Vorlage 220842 {#nv-2006716} **Sachverhalt** Im Anbetracht der nach der Sommerpause stattfindenden Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 23/24 kann vorab keine verpflichtende Aussage getätigt werden. **Beschlussvorschlag** 1.) Ziffer 1 der Beschlussvorschlage wird im Rahmen der Haushaltsberatungen des Jahres 2023/2024 diskutiert und entschieden. 2.) Ziffer 2 der Beschlussvorlage wird zugestimmt, hierzu wird im Jahr 2022 die Bereitstellung der finanziellen Mittel auf dem Niveau des Jahres 2021 festgeschrieben (127.638,70 EUR). Die Deckung der über den Haushaltsansatz hinausgehenden Mittel von 68.131,17 EUR erfolgt überplanmäßig. ### 220842-02 Förderung der Familienbildungsstätten ab 2023:Katholische Familienbildungsstätte Lennéstr., Haus der Familie, Werkstatt Friedenserziehung {#nv-2007031} **Sachverhalt** Der Förderung der Familienbildungsstätten Kath. Familienbildungsstätte Lennéstr., Haus der Familie und Werkstatt Friedenserziehung wird auf Grundlage der „Grundsätze der Projektförderung der drei Familienbildungsstätten ab 2023“ zugestimmt. Die Förderung der drei Familienbildungsstätten erfolgt für die Haushaltjahre 2023/24 insgesamt bis zu einer Höhe von maximal 336.084,00 Euro jährlich. Die Mittel sind in den Haushaltsanmeldungen 2023/2024 ff. enthalten. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplan 2023/2024 ff. durch den Rat sowie der Genehmigung des städtischen Haushaltes durch die Bezirksregierung Köln. **Beschlussvorschlag** Der Förderung der Familienbildungsstätten Kath. Familienbildungsstätte Lennéstr., Haus der Familie und Werkstatt Friedenserziehung wird auf Grundlage der „Grundsätze der Projektförderung der drei Familienbildungsstätten ab 2023“ zugestimmt. Die Förderung der drei Familienbildungsstätten erfolgt für die Haushaltjahre 2023/24 insgesamt bis zu einer Höhe von maximal 336.084, 00 Euro jährlich. Die Mittel sind in den Haushaltsanmeldungen 2023/2024 ff. enthalten. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplan 2023/2024 ff. durch den Rat sowie der Genehmigung des städtischen Haushaltes durch die Bezirksregierung Köln. **Begründung** Ziffer 1 des Beschlussvorschlages der ursprünglichen Vorlage (DS-Nr.: [__220842__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2006195) ) wurde vom Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung vom 09.06.2022 in die Haushaltsberatungen 2023/2024 verwiesen.