Originalquelle: ALLRIS-Original
220857 · 2022-05-12 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 30.03.2017 die Neuaufstellung des Schulentwicklungsplanes für die städtischen Bonner Grundschulen und die nachfolgende inhaltliche Ausweitung der Schulentwicklungsplanung auf allgemeinbildende weiterführende Schulen beschlossen (Drucksachennummer __1612838__ ).
Für den vorliegenden Schulentwicklungsplan weiterführende Schulen wurde weitestgehend die Systematik des Schulentwicklungsplanes Grundschulen sowie das Verfahren zur Prognose von Schülerzahlen angewandt.
Allerdings werden aufgrund des grundsätzlich stadtweiten Einzugsgebietes der weiterführenden Schulen keine standortbezogenen Prognosen für die zu erwartende Anzahl an Schülerinnen und Schüler berechnet, sondern gesamtstädtische Prognosen für die einzelnen Schulformen.
Ebenfalls analog zum Schulentwicklungsplan Grundschulen wird der Schulentwicklungsplan weiterführende Schulen prozesshaft weiterentwickelt. Somit besteht die Möglichkeit, politische und/oder planerische ergänzende Hinweise vorzunehmen. Gemäß § 76 Schulgesetz werden die städtischen Bonner weiterführend
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._