Originalquelle: ALLRIS-Original
220865 · 2022-05-31 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: Herbert Frohn Bert Moll CDU Bezirksfraktion Hardtberg
Auf dem Grünstreifen zwischen dem Königsberger Weg und der Mauer des Alten Friedhofs in Bonn Duisdorf sind im Februar zwei Bäume gefällt worden. Es handelte sich um ältere Bäume mit hoher ökologischer Leistung. Die Baumstümpfe ließen keine Schädigung der Bäume erkennen.
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
– Wenn nein, wie berechnet die Verwaltung den erforderlichen Kompensationsausgleich?
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
__Zu 1 bis 5__
Bei den Baumfällungen am Königsberger Weg handelt es sich um Baumfällungen im Rahmen des Erweiterungsneubaus für die Rochusschule.
Da die Rochusschule sowie in Teilen der dazugehörige Schulhof unter Denkmalschutz stehen und deshalb das Bestandsgebäude nicht aufgestockt werden darf, wurde mit der Unteren Denkmalbehörde der geplante Standort des Erweiterungsneubaus abgestimmt. Dieser soll unmittelbar an das Bestandsgebäude anschließen und im Bereich des VHS-Gebäudes / Fußweg errichtet werden. Bei dem Bereich zwischen Friedhofsmauer und Schule handelt es sich um ein städtisches Grundstück.
Die Zustimmung zur Vorplanung (DS-Nr. 200967) sowie zur Entwurfsplanung (DS-Nr. 210178 und DS-Nr. 210127) für den Erweiterungsneubau wurde bereits seitens der politischen Gremien erteilt. Ebenso wurde den dadurch erforderlichen Baumfällungen (Baumkommission DS-Nr. 201149) und Ersatzpflanzungen zugestimmt.
Im Zuge der Errichtung des Erweiterungsneubaus an der Rochusschule ist neben der Niederlegung des VHS-Gebäudes auch die Verlegung einer Starkstromtrasse, die nicht überbaut werden darf, notwendig. Daher mussten 21 satzungsgeschützte und 5
_Gekürzt._