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CDU-Große Anfrage: Baumfällungen Königsberger Weg

220865 · 2022-05-31 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: Herbert Frohn Bert Moll CDU Bezirksfraktion Hardtberg

Sachverhalt

Auf dem Grünstreifen zwischen dem Königsberger Weg und der Mauer des Alten Friedhofs in Bonn Duisdorf sind im Februar zwei Bäume gefällt worden. Es handelte sich um ältere Bäume mit hoher ökologischer Leistung. Die Baumstümpfe ließen keine Schädigung der Bäume erkennen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wer ist Eigentümer/in des Grünstreifens zwischen dem Königsberger Weg und der Mauer des Alten Friedhofs in Bonn Duisdorf?
  1. Wer hat die Fällung der beiden älteren Bäume auf diesem Grundstück veranlasst?
  1. Handelte es sich um satzungsgeschützte Bäume?
  1. Was war der Anlass für die Fällungen?
  1. Wie sehen die geplanten Kompensationsmaßnahmen aus und wann werden diese durchgeführt?
  1. Teilt die Verwaltung die Einschätzung, dass der Verlust von 2 älteren Bäumen mit der Anpflanzung von 2 neuen Bäumen nicht ausreichend kompensiert wird?

– Wenn nein, wie berechnet die Verwaltung den erforderlichen Kompensationsausgleich?

  1. Wie schätzt die Verwaltung die ökologische Leistung älterer Bäume (Sauerstoffproduktion, Artenschutz, Kühlleistung, Verdunstung, Beschattung, etc.) in Bezug auf das Stadtklima ein?
  1. Wie stellt sich di

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

220865-01 ST CDU-Große Anfrage: Baumfällungen Königsberger Weg

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

__Zu 1 bis 5__

Bei den Baumfällungen am Königsberger Weg handelt es sich um Baumfällungen im Rahmen des Erweiterungsneubaus für die Rochusschule.

Da die Rochusschule sowie in Teilen der dazugehörige Schulhof unter Denkmalschutz stehen und deshalb das Bestandsgebäude nicht aufgestockt werden darf, wurde mit der Unteren Denkmalbehörde der geplante Standort des Erweiterungsneubaus abgestimmt. Dieser soll unmittelbar an das Bestandsgebäude anschließen und im Bereich des VHS-Gebäudes / Fußweg errichtet werden. Bei dem Bereich zwischen Friedhofsmauer und Schule handelt es sich um ein städtisches Grundstück.

Die Zustimmung zur Vorplanung (DS-Nr. 200967) sowie zur Entwurfsplanung (DS-Nr. 210178 und DS-Nr. 210127) für den Erweiterungsneubau wurde bereits seitens der politischen Gremien erteilt. Ebenso wurde den dadurch erforderlichen Baumfällungen (Baumkommission DS-Nr. 201149) und Ersatzpflanzungen zugestimmt.

Im Zuge der Errichtung des Erweiterungsneubaus an der Rochusschule ist neben der Niederlegung des VHS-Gebäudes auch die Verlegung einer Starkstromtrasse, die nicht überbaut werden darf, notwendig. Daher mussten 21 satzungsgeschützte und 5

_Gekürzt._