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Wirtschaftsplan SGB 2022

221107 · 2022-06-01 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

__(Vorbehaltlich der Beratung in der BV Hardtberg)__

  1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Jahr 2022, bestehend aus Erfolgsplan (Anlage 1), Finanzplan (Anlage 2), Vermögensplan (Anlage 3), Stellenübersicht (Anlage 4), Erläuterungen (Anlage 5), Vorfinanzierungen (Anlage 6) wird beschlossen. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2026 wird zur Kenntnis genommen.
  1. Der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB)” werden die Mittel, die zur Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Jahr 2022 notwendig sind, übertragen.

Die Übertragung erfolgt als Kapitalerhöhung zum 01.01.2022 mit einem Gesamtwert in Höhe von 7.213.943,98 EUR.

Mit der Übertragung legt der Rat der Stadt Bonn fest:

Das Stammkapital des SGB wird auf 155.503.931 EUR erhöht.

  1. Für jahresübergreifende Großbaumaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2022 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 90 Mio. EUR für das Wirtschaftsjahr 2023 eingestellt.
  1. Mit Vorfinanzierungsmaßnahmen wird erst begonnen, wenn die Finanzierung der jeweiligen Maßnahme im Haushalt gesichert ist.

Beschlussvorschlag

__(Vorbehaltlich der Beratung in der BV Hardtberg)__

  1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Jahr 2022, bestehend aus Erfolgsplan (Anlage 1), Finanzplan (Anlage 2), Vermögensplan (Anlage 3), Stellenübersicht (Anlage 4), Erläuterungen (Anlage 5), Vorfinanzierungen (Anlage 6) wird beschlossen. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2026 wird zur Kenntnis genommen.
  1. Der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB)” werden die Mittel, die zur Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Jahr 2022 notwendig sind, übertragen.

Die Übertragung erfolgt als Kapitalerhöhung zum 01.01.2022 mit einem Gesamtwert in Höhe von 7.213.943, 98 EUR.

Mit der Übertragung legt der Rat der Stadt Bonn fest:

Das Stammkapital des SGB wird auf 155.503.931 EUR erhöht.

  1. Für jahresübergreifende Großbaumaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2022 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 90 Mio. EUR für das Wirtschaftsjahr 2023 eingestellt.
  1. Mit Vorfinanzierungsmaßnahmen wird erst begonnen, wenn die Finanzierung der jeweiligen Maßnahme im Haushalt gesichert ist.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Auf Grund umfangreicher verwaltungsinterner Abstimmungen war eine fristgerechte Einbringung nicht möglich. Um noch ein realistische Chance haben zu können, die im Wirtschaftsplan enthaltenen Stellen dieses Jahr noch besetzen und Maßnahmen beginnen zu können, ist eine Beschlussfassung noch vor der Sommerpause zwingend notwendig.

Sofern eine Beschlussfassung nicht mehr zeitnah erfolgt, besteht die reale Gefahr, dass das SGB aufgrund der aktuell nicht vorhandenen personellen Kapazitäten im Baubereich wichtige Projekte in verschiedenen Bereichen (u.a. Schulbau) und dringend notwendige Sanierungen nicht beginnen bzw. fortsetzen kann, was wiederum dazu führt, dass gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten oder finanzielle Mittel (z.B. auch Fördergelder) nicht in Anspruch genommen werden können.

Nach § 107 Abs. 2 GO NW sind eigenbetriebsähnliche Einrichtungen der Gemeinden nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen.

Daher ist gemäß § 11 Abs.1 Satz 1 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung “Städtisches Gebäudemanagement Bonn” ein Wirtschaftsplan, bestehend aus einem Vermögens- und Finanzplan, einem Erfolgsplan und einer Stellenübersi

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2022-10-18 · Bezirksvertretung Hardtberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 18.10.2022

8.1 Wirtschaftsplan SGB 2022 ungeändert beschlossen

221107

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anhörungsergebnis:

  1. Der der Einladung beigefügte Wirtschaftsplan des Städtischen

Gebäudemanagements Bonn (SGB) für das Jahr 2022, bestehend aus Erfolgsplan (Anlage 1), Finanzplan (Anlage 2), Vermögensplan (Anlage 3), Stellenübersicht (Anlage 4), Erläuterungen (Anlage 5), Vorfinanzierungen (Anlage 6) wird beschlossen. Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2026 wird zur Kenntnis genommen.

  1. Der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Städtisches Gebäudemanagement

Bonn (SGB)” werden die Mittel, die zur Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Jahr 2022 notwendig sind, übertragen.

Die Übertragung erfolgt als Kapitalerhöhung zum 01.01.2022 mit einem Gesamtwert in Höhe von 7.213.943,98 EUR.

Mit der Übertragung legt der Rat der Stadt Bonn fest: Das Stammkapital des SGB wird auf 155.503.931 EUR erhöht.

  1. Für jahresübergreifende Großbaumaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr

2022 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 90 Mio. EUR für das Wirtschaftsjahr 202

_Gekürzt (52067 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:31259?offset=1200_