Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2006937) # Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung von IT-Ausstattung für die Schulen der Bundesstadt Bonn in den Jahren 2022 – 2024 aus dem Förderprogramm DigitalPakt Schule 221187 · 2022-07-20 · Beschlussvorlage: Einleitung · öffentlich ## Sachverhalt Der Einleitung der Vergabeverfahren gemäß Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Beschaffung von Beschaffung von IT-Ausstattung für die Schulen der Bundesstadt Bonn in den Jahren 2022 – 2024 aus dem Förderprogramm Digital Pakt Schule wird zugestimmt. ## Beschlussvorschlag Der Einleitung der Vergabeverfahren gemäß Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Beschaffung von Beschaffung von IT-Ausstattung für die Schulen der Bundesstadt Bonn in den Jahren 2022 – 2024 aus dem Förderprogramm Digital Pakt Schule wird zugestimmt. ## Begründung Zur Finanzierung des städtischen Fokusprojekts „Bildung in der digitalen Welt -BIDW“, werden bereits verschiedene Förderprogramme des Landes NRW (Gute Schule 2020, Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II) und des Bundes (Förderprogramm Breitbandausbau) unterstützend herangezogen. Seit dem 15.09.2019 besteht zusätzlich die Möglichkeit Fördermittel aus dem Bundesförderprogramm „Digital Pakt Schule“ zu erhalten. Nachdem die zwingend notwendigen baulichen IT-Infrastrukturprojekte (Breitbandanschlüsse, WLAN-Ausbau und strukturierte Verkabelung) auf den Weg gebracht wurden, sind im nächsten Schritt Investitionen in die IT-Ausstattung der Schulen vorgesehen. Nordrhein-Westfalen erhält aus dem „Digital Pakt Schule“ nach dem Königsteiner Schlüssel 1, 054 Milliarden Euro. Alle Schulträger erhalten ein Förderbudget (sog. Schulträgerbudget; berechnet zu 75 Prozent nach der Schülerzahl und zu 25 Prozent nach der Schlüsselzuweisung im Gemeindefinanzierungsgesetz), das bei der Antragstellung zu berücksichtigen ist. Die Zuwendung erfolgt in Form einer Projektförderung in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil der Schulträger beträgt mindestens 10 Prozent _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2022-07-20 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · ungeändert beschlossen