Originalquelle: ALLRIS-Original

Offenlagebeschluss Satzung für den Denkmalbereich Combahnviertel, Bonn-Beuel

221200 · 2022-08-31 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Anlass

Mit dem Schreiben des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) vom 25.11.2020 wurde die Stadt Bonn darüber unterrichtet, dass das Gebiet des Combahnviertels die „Voraussetzungen zur Ausweisung eines Denkmalbereiches“ erfüllt. Umfang und Bedeutung wurden in einem Gutachten, welches als externes Dokument der DS 210333 angefügt war, erläutert. Die Stadt Bonn wurde gebeten, ein Satzungsverfahren zur Unterschutzstellung des Denkmalbereiches nach § 10 DSchG NRW einzuleiten. Gemäß Ratsbeschluss vom 28.06.2021 (DS 210333) wurde die Untere Denkmalbehörde mit der Erarbeitung eines Satzungsentwurfes beauftragt. Dieser Satzungsentwurf liegt nun vor und ist als externes Dokument angefügt (s. Anlage 1).

Das Denkmalschutzgesetz NRW legt in § 10 Absatz 4 fest, dass das Gutachten des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland, das die Begründung für die Festsetzung des Gebietes als Denkmalbereich darstellt, sowie der Satzungsentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen sind.

Zielsetzung

Das Combahnviertel in Bonn soll als Denkmalbereich gemäß § 10 DSchG NRW festgesetzt und unter Schutz gestellt werden. Um das historische Erscheinungsbild, die Struktur und die hi

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Aufstellung der Denkmalbereichssatzung Combahnviertel für den Stadtbezirk Beuel eine Öffentlichkeits- und Eigentümerinformation auf Grundlage des als Anlage beiliegenden Satzungsentwurfs durchzuführen, insbesondere den Satzungsentwurf samt zugehöriger Unterlagen gemäß §10 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz NW (DSchG NW) auszulegen.

Begründung

Ort und Zeitraum der Informationsmöglichkeiten werden ortsüblich bekannt gemacht.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

221200-01 ST Offenlagebeschluss Satzung für den Denkmalbereich Combahnviertel, Bonn-Beuel

Sachverhalt

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Zuge der Behandlung der Beschlussvorlage im Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen wurden nachfolgende Fragen mit der Bitte um schriftliche Stellungnahme bis zur Ratssitzung gestellt.

__1.) Gibt es eine Bürgerinformationsveranstaltung? __ __Wo wird der Satzungsentwurf ausgelegt? __ __Wie wird die Öffentlichkeits- und Eigentümerinformation durchgeführt? __

Eine Bürgerinformationsveranstaltung ist bisher nicht geplant, kann aber bei entsprechender Beschlussfassung abhängig von der pandemischen Lage angeboten werden. Der Satzungsentwurf wird im Stadthaus und in der Bezirksverwaltungsstelle im Rathaus Beuel ausgelegt. Die Öffentlichkeits- und Eigentümerinformation wird mit Auslage und digitaler Bereitstellung aller Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Bonn durchgeführt. Auf die Veröffentlichung wird fristgerecht im Amtsblatt hingewiesen.

__2. a) Welche Auswirkungen hat die Denkmalbereichsatzung auf die zukünftigen Möglichkeiten der Umgestaltung des öffentlichen Raumes, insbesondere in Hinsicht auf attraktivititätssteigerenden Maßnahmen wie sie im Rahmen der Bönnschen Viertel anvisiert sind: __

Das erklärte Ziel des Mitwirkungsprozesses

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Zuge der Behandlung der Beschlussvorlage im Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen wurden nachfolgende Fragen mit der Bitte um schriftliche Stellungnahme bis zur Ratssitzung gestellt.

__1.) Gibt es eine Bürgerinformationsveranstaltung? __ __Wo wird der Satzungsentwurf ausgelegt? __ __Wie wird die Öffentlichkeits- und Eigentümerinformation durchgeführt? __

Eine Bürgerinformationsveranstaltung ist bisher nicht geplant, kann aber bei entsprechender Beschlussfassung abhängig von der pandemischen Lage angeboten werden. Der Satzungsentwurf wird im Stadthaus und in der Bezirksverwaltungsstelle im Rathaus Beuel ausgelegt. Die Öffentlichkeits- und Eigentümerinformation wird mit Auslage und digitaler Bereitstellung aller Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Bonn durchgeführt. Auf die Veröffentlichung wird fristgerecht im Amtsblatt hingewiesen.

__2. a) Welche Auswirkungen hat die Denkmalbereichsatzung auf die zukünftigen Möglichkeiten der Umgestaltung des öffentlichen Raumes, insbesondere in Hinsicht auf attraktivititätssteigerenden Maßnahmen wie sie im Rahmen der Bönnschen Viertel anvisiert sind: __

Das erklärte Ziel des Mitwirkungsprozesses

_Gekürzt._

Stellungnahme der Verwaltung

der Verwaltung:

Im Zuge der Behandlung der Beschlussvorlage im

Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen wurden nachfolgende Fragen mit der Bitte um schriftliche Stellungnahme bis zur Ratssitzung gestellt.

__1.) Gibt es eine Bürgerinformationsveranstaltung?__

__Wo wird der Satzungsentwurf ausgelegt?__

__Wie wird die Öffentlichkeits- und Eigentümerinformation durchgeführt?__

Eine Bürgerinformationsveranstaltung ist bisher nicht geplant, kann aber bei entsprechender Beschlussfassung abhängig von der pandemischen Lage angeboten werden.

Der Satzungsentwurf wird im Stadthaus und

in der Bezirksverwaltungsstelle im Rathaus Beuel ausgelegt. Die Öffentlichkeits- und Eigentümerinformation wird mit Auslage und digitaler Bereitstellung aller Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Bonn durchgeführt. Auf die Veröffentlichung wird fristgerecht im Amtsblatt hingewiesen.

__2. a) Welche Auswirkungen hat die Denkmalbereichsatzung auf die zukünftigen Möglichkeiten der Umgestaltung des öffentlichen Raumes, insbesondere in Hinsicht auf attraktivititätssteigerenden Maßnahmen wie sie im Rahmen der Bönnschen Viertel anvisiert sind:__

Das erklärte Ziel des Mitwirkungsprozesses Bönnsche Viertel i

_Gekürzt._

221200-02 AA Koalitions-Änderungsantrag: Offenlagebeschluss Satzung für den Denkmalbereich Combahnviertel, Bonn-BeuelAntrag zur Vorlage 221200

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung führt im Rahmen der Offenlage eine Bürgerinformationsveranstaltung im Beueler Rathaus durch.
  2. Dort soll auch dargestellt werden, wie sich die Denkmalbereichssatzung auf die Genehmigungspraxis von Solaranlagen und die energetische Sanierung im Gebäudebestand auswirken wird.
  3. Mit dem Satzungsbeschluss wird ein Leitfaden für die Bürger*innen vorgelegt der darstellt welche Bedingungen für die Gebäude der unterschiedlichen Zeitschritte erfüllt werden müssen, damit Solaranlagen und energetische Sanierungen i.d.R. genehmigungsfähig sind.