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CDU-Antrag: Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung in städtebaulichen Wettbewerbsverfahren

221203 · 2022-08-24 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Ulrich Gödeke Bert Moll CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn

Sachverhalt

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. künftig anstehende städtebauliche Wettbewerbsaufgaben im Sinne der Anlage 9 Nr. 2 der HOAI (Städtebaulicher Entwurf als Grundlage der Bauleitplanung) vorrangig in transparenten, dialogorientierten Werkstattverfahren als Mehrfachbeauftragung ausgewählter Planungsbüros durchzuführen und nicht als anonyme Planungswettbewerbe gem. RPW 2013.
  1. Die Öffentlichkeit ist in diesen Verfahren in die Entscheidungsfindung des Auswahlprozesses der Jury (Beratungs- und Begleitgremium anstelle eines Preisgerichts) im Rahmen einer vorgezogenen öffentlichen Erörterung der Entwürfe einzubeziehen.
  1. Die Entscheidung der Expertenjury hat empfehlenden Charakter, um im Nachgang eine offene Diskussion des Ergebnisses zu ermöglichen und der nachfolgenden abschließenden Entscheidung der demokratisch legitimierten Gremien nicht vorzugreifen.
  1. Synergien für das Bauleitplanverfahren sind zu nutzen, indem die Öffentlichkeitsbeteiligung im Auswahlverfahren so ausgestaltet wird, dass sie den Anforderungen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB entspricht.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. künftig anstehende städtebauliche Wettbewerbsaufgaben im Sinne der Anlage 9 Nr. 2 der HOAI (Städtebaulicher Entwurf als Grundlage der Bauleitplanung) vorrangig in transparenten, dialogorientierten Werkstattverfahren als Mehrfachbeauftragung ausgewählter Planungsbüros durchzuführen und nicht als anonyme Planungswettbewerbe gem. RPW 2013.
  1. Die Öffentlichkeit ist in diesen Verfahren in die Entscheidungsfindung des Auswahlprozesses der Jury (Beratungs- und Begleitgremium anstelle eines Preisgerichts) im Rahmen einer vorgezogenen öffentlichen Erörterung der Entwürfe einzubeziehen.
  1. Die Entscheidung der Expertenjury hat empfehlenden Charakter, um im Nachgang eine offene Diskussion des Ergebnisses zu ermöglichen und der nachfolgenden abschließenden Entscheidung der demokratisch legitimierten Gremien nicht vorzugreifen.
  1. Synergien für das Bauleitplanverfahren sind zu nutzen, indem die Öffentlichkeitsbeteiligung im Auswahlverfahren so ausgestaltet wird, dass sie den Anforderungen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB entspricht.

Begründung

Die in Bonn durchgeführten Qualifizierungsverfahren zur Neu- und Umgestaltung von größeren Planungsgebieten werden von Wettbewerbsverfahren nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) dominiert. Mehrfachbeauftragungen von Planungsbüros (Gutachterverfahren) werden von der Verwaltung eher für kleinere Entwurfsaufgaben vorgeschlagen. Die CDU-Fraktion beantragt, auch bei größeren Aufgaben verstärkt Werkstattverfahren einzusetzen, da nur so die gerade für große, bedeutende Planungsaufgaben notwendige Transparenz und Offenheit auf Augenhöhe mit der Stadtgesellschaft wirklich erfüllt werden kann. Eine zunehmend von Innenentwicklung geprägte Stadtentwicklung berührt in besonderem Maße die Interessen der im Umfeld des Plangebiets ansässigen Bevölkerung und löst daher bei dieser oft kritische Reaktionen aus. Diese müssen ernst genommen werden mit dem ehrlichen Bemühen der Stadt, möglichst viele Betroffene im Zuge der Planung ganz oder teilweise mitnehmen zu können.

Planungswettbewerbe nach RPW sind Wettbewerbsregeln für einen fairen kreativen Wettstreit um die besten Planungsideen, der dazu anonym von einer mehrheitlich mit Fachleuten besetzten Jury entschieden wird. Der Sieger erhält

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

221203-01 ST Stellungnahme der Verwaltung zu CDU-Antrag: Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung in städtebaulichen Wettbewerbsverfahren

Stellungnahme der Verwaltung

Zu:

  1. Künftig anstehende städtebauliche Wettbewerbsaufgaben im Sinne der Anlage 9 Nr. 2 der HOAI (Städtebaulicher Entwurf als Grundlage der Bauleitplanung) vorrangig in transparenten, dialogorientierten Werkstattverfahren als Mehrfachbeauftragung ausgewählter Planungsbüros durchzuführen und nicht als anonyme Planungswettbewerbe gem. RPW 2013.
  1. Die Öffentlichkeit ist in diesen Verfahren in die Entscheidungsfindung des Auswahlprozesses der Jury (Beratungs- und Begleitgremium anstelle eines Preisgerichts) im Rahmen einer vorgezogenen öffentlichen Erörterung der Entwürfe einzubeziehen.

Transparente Verfahren sind auch im Rahmen der Planungswettbewerbe nach RPW 2013 möglich. So wurden z.B. im Rahmen des Viktoriakarrees eine öffentliche Jurysitzung durchgeführt und im Verfahren Stiftsplatz wurde der Jury eine öffentliche Erläuterung mit Fragen an die entwerfenden Büros bzw. Statements vorangestellt.

Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Veröffentlichung des Dt. Städtetags in der Anlage. Hier wird u.a. darauf hingewiesen, dass bei der Einbindung der Öffentlichkeit frühzeitig deren Einflussmöglichkeiten auf Partizipationsverfahren erklärt werden müssen, um nicht

_Gekürzt._

221203-02 AA CDU-Änderungsantrag: CDU-Antrag: Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung in städtebaulichen WettbewerbsverfahrenAntrag zur Vorlage 221203

Sachverhalt

Der am 17.06.22 vom DSG veröffentlichte Leitfaden, der der Stellungnahme der Verwaltung beigefügt ist, enthält innovative Ansätze für weitergehende Beteiligungsmöglichkeiten in Verfahren nach den Richtlinie für Planungswettbewerbe, die aufgegriffen werden sollten (Beteiligungsoptionen in den Phasen Kolloquium, Vorprüfung und Preisgericht). In die von der Verwaltung angekündigte Vorlage für eine einheitliche und transparente Verfahrensweise für bestimmte Aufgabenstellungen sollte daher auch das so erweiterte Wettbewerbsverfahren aufgenommen werden, neben den dialogorientierten Werkstattverfahren und normalen Wettbewerbsverfahren.

Beschlussvorschlag

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Leitfaden „Partizipation und Vergabe“ unter Federführung des Deutschen Städtetages aufgezeigten Möglichkeiten der Partizipation in Planungswettbewerben in geeigneter Form zu nutzen.

221203-03 ST Stellungnahme der Verwaltung zu: CDU-Antrag: Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung in städtebaulichen Wettbewerbsverfahren

Stellungnahme der Verwaltung

Zu dem Thema „Qualitätssicherung in Bauleitplanverfahren und städtebaulichen Verträgen“ hat die Verwaltung eine Beschlussvorlage vorbereitet, die noch in der verwaltungsinternen Abstimmung ist (DS-Nr. 231332). In der Vorlage wird auch auf die im Leitfaden des Städtetages aufgezeigten Möglichkeiten der Partizipation im Planungswettbewerben eingegangen. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag der CDU zusammen mit der Vorlage zu beraten und bittet somit um Vertagung in die nächste Sitzung.

221203-04 AA CDU-Änderungsantrag zum CDU- Antrag: Mehr Öffentlichkeitsbeteiligung in städtebaulichen WettbewerbsverfahrenAntrag zur Vorlage 221203

Sachverhalt

Die in Bonn durchgeführten Qualifizierungsverfahren zur Neu- und Umgestaltung von größeren Planungsgebieten werden von Wettbewerbsverfahren nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) dominiert. Mehrfachbeauftragungen von Planungsbüros (Gutachterverfahren) werden von der Verwaltung eher für kleinere Entwurfsaufgaben vorgeschlagen. Die CDU-Fraktion beantragt, auch bei größeren Aufgaben verstärkt Werkstattverfahren einzusetzen, da nur so die gerade für große, bedeutende Planungsaufgaben notwendige Transparenz und Offenheit auf Augenhöhe mit der Stadtgesellschaft wirklich erfüllt werden kann. Eine zunehmend von Innenentwicklung geprägte Stadtentwicklung berührt in besonderem Maße die Interessen der im Umfeld des Plangebiets ansässigen Bevölkerung und löst daher bei dieser oft kritische Reaktionen aus. Diese müssen ernst genommen werden mit dem ehrlichen Bemühen der Stadt, möglichst viele Betroffene im Zuge der Planung ganz oder teilweise mitnehmen zu können.

Planungswettbewerbe nach RPW sind Wettbewerbsregeln für einen fairen kreativen Wettstreit um die besten Planungsideen, der dazu anonym von einer mehrheitlich mit Fachleuten besetzten Jury entschieden wird. Der Sieger erhält

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 09.06.2022 wird mit dem ergänzenden Änderungsantrag vom 14.11.2022 zur Stellungnahme der Verwaltung zusammengeführt und erhält folgende Fassung:

Die Verwaltung wird beauftragt:

  1. Künftig anstehende städtebauliche Wettbewerbsaufgaben sind im Sinne der Anlage 9 Nr. 2 der HOAI (Städtebaulicher Entwurf als Grundlage der Bauleitplanung) verstärkt in transparenten, dialogorientierten Werkstattverfahren als Mehrfachbeauftragung ausgewählter Planungsbüros durchzuführen und nicht als anonyme Planungswettbewerbe gem. RPW 2013.
  1. Die Öffentlichkeit ist in diesen Verfahren in die Entscheidungsfindung des Auswahlprozesses der Jury (Beratungs- und Begleitgremium anstelle eines Preisgerichts) im Rahmen einer vorgezogenen öffentlichen Erörterung der Entwürfe einzubeziehen.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Leitfaden „Partizipation und Vergabe“ unter Federführung des Deutschen Städtetages aufgezeigten Möglichkeiten der Partizipation in Planungswettbewerben in geeigneter Form zu nutzen.