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Seniorenzentren der Bundesstadt BonnControlling 1. Quartal 2022

221233 · 2022-08-10 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Als Anlage wird gem. § 9 der Betriebssatzung für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn in Verbindung mit den §§ 7 und 20 der Eigenbetriebs-verordnung Nordrhein-Westfalen eine Übersicht über die Erträge und Aufwendungen einschließlich eines Plan-Ist-Vergleiches zum 31.03.2022 vorgelegt.

Im Berichtszeitraum wurden im Vergleich zu den Vorjahren folgende Auslastungsgrade in den stationären Einrichtungen erreicht:

Auslastungsgrad | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 1. Quartal 2022 Haus Elisabeth | 93, 0% | 95, 9% | 94, 1% | 92, 6 | 95, 6 St. Albertus-Magnus-Haus | 96, 7% | 99, 2% | 98, 2% | 98, 8 | 97, 7 Wilhelmine-Lübke-Haus | 87, 4% | 97, 3% | 96, 4% | 95, 6 | 96, 1 Durchschnitt | 92, 0% | 97, 3% | 96, 1% | 95, 5 | 96, 6

Analog zum Vorjahr sind in allen Einrichtungen erhebliche zusätzliche Sachkosten für Schutzmaterialien, wie Handschuhe, Masken und dergleichen entstanden. Zudem sind in den stationären Einrichtungen weiterhin zusätzliche Mehraufwendungen eingetreten, um die Zugangskontrolle sowie die Durchführung von PoC Tests sicherzustellen.

Durch die Regelungen des Krankenhausentlastungsgesetzes werd

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge