Originalquelle: ALLRIS-Original
221294 · 2022-08-18 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Ulrich Meier SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gieslint Grenz Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Anatol Koch Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Sarah Mc Nelis
Sogenannte „Schulstraßen“ sind als „Wiener Modell“ (vgl. https://www.wienzufuss.at/schulstrasse/) in der Stadt Wien erfolgreich pilotiert und inzwischen an mehreren Standorten eingeführt worden. Auch in den Städten Köln (KGS Vincenz-Statz, Lindenbornstraße) und Hannover (Albert-Schweitzer Schule, Liepmannstraße) wurden bereits erfolgreich Schulstraßen eingerichtet und können, auch zum Nutzen der Anlieger: innen, den Verkehr von „Elterntaxis“ verringern. Schulstraßen sind grundsätzlich als Erprobungsmaßnahme abseits von Hauptstraßen zulässig, bei entsprechender abstrakter Gefahrenlage kommt auch eine Anordnung in Frage.
Neben in Bonn bereits vorhandenen Maßnahmen wie Gelbe Füße, Einrichtung von Hol- und Bringzonen, Zebrastreifen, Walking Busses (Gehgemeinschaften), Verkehrslotsen /Verkehrshelfer, ist dieser Antrag ein weiterer Baustein, um den Schulweg für Bonner Kinder sicherer zu machen und das Kfz-Verkehrsaufkommen zu reduzieren. Er kann somit einen Beitrag zur Verkehrs- und Mobilitätswende sowie zum Klimaschutz leisten. Ziel des temporären Durchfahrtverbots ist es, gefährliche Situationen durch den Autoverkehr, insbesondere von „Elterntaxis“, vor der Schule zu vermeiden und die
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
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—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 01.12.2022
5.4 Schulstraßen für sichere Schulwege – Durchführung einer Erprobungsmaßnahme ungeändert beschlossen
221294
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen CDU, BBB und FDP ungeändert beschlossen vorbehaltlich der Beratung in der BV Bad Godesberg am 18.01.2023
Beschluss:
Eltern/der Stadtschulpflegschaft, mindestens zwei (in unterschiedlichen Stadtbezirken) Erprobungsmaßnahmen „Schulstraße“ mit einem temporären Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge zu Schulbeginn und möglichst zum Schulende (jeweils ca. 30 Minuten) in einer Straße mit einer anliegenden Grundschule durchzuführen.
Hauptstraßen betroffen sind, der ÖPNV nicht beeinträchtigt ist und Auswirkungen auf Hauptstraßen minimiert werden.
Absperrvorrichtungen einzurichten, die zu Schulbeginn und ggf. zu Schulende leicht aufzustellen sind. Außerdem soll durch entsprechende Kommunikationsmaßnahmen (z.B. Beschilderung) über die Schulstraße (insbesonde
_Gekürzt (3132 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:33725?offset=1200_
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung wird das Anliegen bei entsprechender Anregung prüfen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Verwaltung bislang keine gravierenden Probleme gemeldet worden sind. Aufgrund fehlender Datenlage sind dabei also insbesondere die Schulen bei der Mitwirkung gefragt, entsprechende Stellen zu lokalisieren. Dies wird aufgrund der Gesamtzahl an Schulen im Bonner Stadtgebiet einige Zeit in Anspruch nehmen.